Unfall - Pkw mit Fahrradträgern raufgefahren. Am Fahrradträger keine sichtbaren extra Bremslichter,Schuldfrage?
Ich fuhr am Freitag die gewohnte ca.60km Strecke in meinen Heimatort. Auf dem Weg befindet sich eine kritische Stelle. Man fährt von einer Straße auf eine andere (auf der Tempo 100 ist) rauf, ohne Einfädelungsstreifen. Man selbst hat vor dem einfädeln Tempo 70 zu beachten.
Vor mir fuhr ein Pkw mit 2 Fahrrädern hinter dem Kofferraum geladen. Ich sah nach vorne und sah ihn noch fahren, dann ging der Blick nach links um zu gucken ob etwas kommt von der Straße auf die wir wollten. Es kam ein silberner Pkw. Aus dem Augenwinkel sah ich kein Bremslicht bei meinem Vordermann. Ich ging davon aus das er noch fahren würde. Dann sah ich wieder komplett nach vorn und stellte fest, dass er stand. Ich bremste ab, leider zu spät und fuhr ihm auf.
Leider wurde ich, bevor ich mit der Polizei auch nur ein Wort wechseln konnte zum Check ins Krankenhaus gefahren. Meine Frage ist nur,
was mir passieren könnte wenn ich volle Schuld bekomme? Meine Recherchen ergaben :
KANN : Aufbauseminar und Bußgeld in Höhe von 35€, muss aber nicht, das kommt ganz auf Sichtweise der Polizei an.
Was ist, wenn er keine extra Bremslichter dran hatte ( wie mir bekannt ab diesem Jahr Pflicht ) ? Meine Recherchen ergaben : Teilschuld.
Und .. Wenn er eine Teilschuld bekommt - fällt dann das mit dem Aufbauseminar flach?
Ich bin dankbar für jede verständnisvolle und ernst gemeinte und fachliche Antwort.
2 Antworten
An deiner Stelle würde ich ein wenig Geld für ein Beratungsgespräch beim Anwalt investieren. Der kann dir am besten raten was zu tun ist. Teilweise können dir hier aber auch die Autoversicherungen helfen. Wenn du einen recht fähigen Versicherungsvertreter hast können die dir zum Teil auch Tipps geben.
Das läuft ja gerade nicht toll. Viel Glück weiterhin, sodass das ganze hoffentlich doch noch ziemlich gut ausgeht..
was mir passieren könnte wenn ich volle Schuld bekomme? Meine Recherchen ergaben :
KANN : Aufbauseminar und Bußgeld in Höhe von 35€, muss aber nicht, das kommt ganz auf Sichtweise der Polizei an.
Die Polizei entscheidet da nichts, das macht die Bußgeldbehörde.
Die 35€ stimmen dann, wenn man nur von Unaufmerksamkeit ausgeht, dann gibt es auch keine Probezeitmaßnahmen.
Möglich ist aber auch folgender Tatvorwurf:
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
- 145€ Bußgeld
- 1 Punkt
- 28,50€ Gebühren/Auslagen
- Probezeitmaßnahmen
Daraus das der Geschädigte keine vorgeschriebenen Rücklichter am Fahrradträger hatte lässt sich allenfalls eine geringe Teilschuld ableiten.
Denn in der Regel sieht man auch dann noch die originalen Stopplichter. Außerdem ist Haupt-ursächlich für den Unfall nicht das Fehlen der Stopplichter sondern leider Deine Geschwindigkeit, der ungenügende Abstand, die Unaufmerksamkeit bzw. eine Kombination daraus - und das wiegt sehr viel schwerer. Ein bremsendes Fahrzeug muss man auch dann erkennen können wenn das Bremsen nicht signalisiert wird.
Der Geschädigte wird hier ein Verwarnungsgeld zahlen müssen, das hat aber mit Deinem Bußgeld oder der Schuldfrage nur am Rande etwas zu tun und entlastet Dich auch nicht. Die Versicherungen werden sich hier einigen. In der Folge solltest Du damit rechnen das Du Deinen Schaden selbst tragen musst [außer es gibt eine Vollkasko] und nur dann etwas ersetzt bekommst wenn Deinem Vordermann eine Teilschuld zukommt, und die wird hier kaum mehr als 25% betragen.
Vielen Dank, eine super Antwort!
Nur : Dort sind 70 km/h Höchstgeschwindigkeit und ich bin allerhöchstens 50 gefahren. Da kann man ja nicht von unangepasster Geschwindigkeit ausgehen... oder?
Was dort genau erlaubt war ist nebensächlich.
Wenn man an der Stelle damit rechnen muss das der Vordermann abbremst weil dieser Vorfahrt zu beachten hat dann muss man sich der Situation anzupassen. Denn auch wenn man unter der erlaubten Geschwindigkeit bleibt kann für die "besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse eine nicht angepasste Geschwindigkeit" vorliegen. Wenn Du Glück hast bleibt es beim Vorwurf das der Unfall einfach nur auf Unaufmerksamkeit zurück zu führen ist - dann wäre die Sache mit der Zahlung von 35€ verkehrsrechtlich erledigt.
Sollte man Dir aber den oben genannten Tatvorwurf machen dann wird es sehr viel teurer, denn es kommt ja auch noch ein Aufbauseminar hinzu.
Du kannst nur abwarten was passiert.
Danke sehr. Leider bin ich nur haftpflichtversichert und brauch da nicht auf viel hoffen. Der Versicherungsvertreter gab mir eine Nummer vom Schadens-Service-Center, da wurde mir dann eine Sachbearbeiterin genannt. Die rief ich an und sie sagte mir der Geschädigte habe sich schon gemeldet. Als ich fragte was mit mir sei, da ich noch nicht mit der Polizei sprach, sagte sie nur ich müsse mich selber kümmern, habe ja nur Haftpflicht.
Vielleicht ist die Idee mit dem Anwalt mal ein Ansatz, nur leider ist so etwas ja auch nicht gerade günstig. Trotzdem vielen Dank!