Auf betrunkenen Autofahrer aufgefahren

7 Antworten

der berühmte Beweis des ersten Augenscheins - du bist aufgefahren und schuldig - gilt auch erst einmal in Deinem Fall, allerdings würde ich Dir dringend einen Anwalt empfehlen, weil Gerichte in Einzelfällen schon einmal anders entscheiden. Den konkreten Fall ohne weitere Details (stehst Du als Beschuldigter an erster Stelle im Unfallprotokoll, hat die Polizei Abstände, Bremsspuren etc. ermittelt?) zu beurteilen, wäre schon ziemlich vermssen.....

Hallo Jen

oder ob ich evtl nur eine Teilschuld bekomme, weil der Mann ja betrunken war...

deswegen wird er keine Teilschuld am Unfall bekommen.

höchstens weil er ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung gemacht hat.

er wird seine Strafe bekommen, aber nicht am Unfall sondern weil er eine Trunkenheitsfahrt getätigt hat.

du darfst ja auch nicht in ein Auto reinfahren nur weil es im totalen halteverbot stand, oder?:-)

Für die Ahndung eines Abstandsverstoßes ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wie auch der Obergerichte erforderlich, dass die Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorübergehend ist. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es Situationen geben kann, wie z.B. das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder einen abstandsverkürzenden Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Hamm NZV 1994, 120; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2002 - 1 Ss 75/02 = BeckRS 2002, 30257446; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07 = BeckRS 2008, 08770; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 4 Rdn. 22).

http://www.verkehrslexikon.de/Module/AbstandsVerstoesse.php

Ich könnte mir schon denken, dass er eine Teilschuld bekommt. Den Hauptteil wirst aber Du zahlen müssen, da Du immer so fahren musst. dass Du im Notfall noch bremsen kannst. Entweder Du warst zu schnell, oder zu dicht dran. Zeugen wären sehr gut!

das wird anhand euren aussagen und spurenauswertung entschieden.

Ich denke, es wird nicht grundlos eine Vollbremsung durchgeführt haben und das Tier ihm wirklich vor den Wagen gelaufen sein. Das du es nicht gesehen hast, verwundert nicht wirklich - es ist ja auch nicht dir vor das Auto gerannt! :-)

Wenn du ihm hinten reinfährst, weil er eine Vollbremsung durchführt, hast du möglicherweise den Sicherheitsabstand nicht wirklich eingehalten oder warst zu schnell. Was könnte da der Volltrunkene dafür...?

Jen85 
Beitragsersteller
 21.09.2013, 13:38

Allein das er betrunken war ist meiner Meinung nach schlimm genug... Zu schnell war ich definitiv nicht, da mein Airbag nicht ausgelöst hat & er selbst höchstens 30 km/h drauf hatte & mich ja quasi damit vor seiner Vollbremsung schon ausgebremst hat, da ich ja in der Regel wie alle anderen auch mit 50 km/h innerorts fahre....

Atzea  21.09.2013, 13:49
@Jen85

Gut. Zu schnell warst du also nicht. Bei einer Geschwindigkeit von 30 kmh beträgt der bremsweg 9 m und bei einer gefahrbremsung 4,5 m.

Also warst du offenbar zu dicht dran und hast keinen Sicherheitsabstand gehalten.

Klar ist es schlimm, wenn jemand betrunken Auto fährt. Aber inwiefern hätte die Sache anders verlaufen können, wenn er stocknüchtern gewesen wäre? Bei seiner Vollbremsung wärest du ihm immer noch bei zu kurzem Abstand hinten rein gefahren.