Unfall: an parkende Autos vorbei, Gegenverkehr fährt mir den Spiegel ab.
Hallo liebe Gemeinde, Ich hoffe, Sie haben eine Idee, wie ich hier meine Unschuld belegen kann! Ich fuhr auf einer schmalen Straße Straße, in der rechts von mir lauter Autos (ca10) parken! Ich guck soweit nach vorn wie ich kann! Kein Auto kommt, ich fahre los. Beim ca 7. Auto kommt mir ein Fahrzeug entgegen. Da aber rechts noch 3 weitere parkende Autos sind, die ich überholen muss um wieder auf meine Spur zu kommen, geht man doch davon aus, dass der Gegenverkehr wartet! Hat er aber nicht, er fährt meiner Meinung nach auch noch zu schnell in die Straße rein, mit einem Teil seines Autos fährt er auf den Gehweg und fährt uns beide ( seinen und meinen) Spiegel ab. Polizei gerufen! Er lauthals beschwert ich bin Schuld. Hat weder die Polizeitruppe noch mich Ausreden lassen! Fazit: Polizei kann nicht eindeutig sagen, wer hier Schuld hat. Ergo beide eine Teilschuld. Hiermit bin ich aber nun ganz und garnicht einverstanden!!! Er hätte doch warten müssen oder nicht??? Ich habe noch gehupt als er an mir vorbei ist, bzw kurz bevor an mir vorbei ist und habe direkt angehalten, er ist noch weiter gefahren! Als die polizei kam, sollten wir die Autos direkt zur Seite fahren, der Polizist hat nicht mal ein Foto gemacht, wo genau die Autos standen. Damit hätte ich doch beweisen können, dass mir keine Ausweichmöglichkeit gegebenen war und der Gegenverkehr warte hätte müssen, oder? Der Gegner will auf jeden fall zum Anwalt und mich verklagen! Wie seht ihr die Sachlage? Danke für eure Hilfe! Herzliche Grüße aus Siegen Stefan
12 Antworten
Hier ein Eindeutiges Jain von mir ^^
So weit ich weiß gibt es ein paar Faktoren, die das ganze Beeinflussen.
War das Hinderniss auf deiner Fahrspur und in solch einem Fall geht ein Großteil der Schuld auf denjenigen über, welcher das Hinderniss umfährt, da dieser normal zum warten verpflichtet ist. Natürlich ist verständlich, dass du losgefahren bist, wenn du ihn nicht sehen konntest.
Es gilt ständige Bremsbereitschaft im städtischen Verkehr, hatte auch schon einen Fall, in dem eine Fahrradfahrerin mir einfach vom Bürgersteig vor das Fahrzeug gefahren ist. Gab zum Glück keine Verletzten, aber die Schuld lag angeblich bei mir, wegen der bremsbereitschaft.
Da die Polizei jedoch nur schwer feststellen kann ob der Fahrer zu schnell war oder nicht, wird dann logischerweise eine Teilschuld auf jeden Fahrer übertragen. Das beste wäre es wenn jeder somit seinen eigenen Schaden tragen würde und der Käse wäre gegessen. So sehe ich das mit meinem derzeitigen Informationsstand, verbürge mich aber nicht für dich richtigkeit, ist wie gesagt, nur das, was ich als Autofahrer dazu sagen kann. ^^
Das beste wäre es wenn jeder somit seinen eigenen Schaden tragen würde und der Käse wäre gegessen.
Das wäre sicher die Einfachste und Schnellste Lösung - aber auch die Ungerechteste da sie ein solches rücksichtsloses Verhalten auch noch legalisieren würde.
Wenn Du tatsächlich schon an einem guten Teil der parkenden Fahrzeuge "überholt" hattest, als der Unfall passierte und die Straße (ohne Bürgersteig) dort zu schmal für zwei Fahrzeuge ist, sehe ich die Schuld klar bei dem anderen - es kann eigentlich nur so passiert sein, dass er eingefahren ist, obwohl, weil Du bereits unterwegs warst nicht genügend Platz für zwei Fahrzeuge vorhanden war.
Deshalb steht das auch in Anführungszeichen... "der parkenden Fahrzeuge passiert hattest, " - zufrieden?
man müsste eigentlich davon ausgehen, dass er schuld hat; du warst ja schon an einem großteil der parkenden autos vorbei gewesen - was hättest du auch machen sollen?
wenn du keine zeugen hast, wird es aber schwer, das zu beweisen.
Hallo franny, Meine Frau ist mitgefahren auf dem Beifahrersitz! Er hatte allerdings auch seine Frau mit!
Er wollte sich sein recht doch hier eindeutig erzwingen. Das beweist doch schon, dass er auf den Gehweg Gefahren ist und somit schon gesehen hatte, dass ich nirgends ausweichenden!!! Also Denk ich, dass er davon ausgegangen ist, dass er doch noch dadurch passt!!!!! Oder sehe ich das falsch?
Jetzt sind Augenzeugen wichtig! Daß der Beamte kein Foto machte, ist rechtens (leider), genaugenommen hätte die Polizei zu so einem Bagatell-Unfall nichtmal anrücken müssen!
Weitere Vorgehensweise: wenn Augenzeugen, die entlasten - darauf bauen. Wenn keine - Anwaltspost und Gerichtspost abwarten, dagegen form- und fristerecht Widerspruch einlegen und vor Gericht alles "durchzuiehen".
Und nie vergessen: in dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten
Das sieht die Versicherung nun ganz anders, reguliert und gut. Wir reden hier von schlappen 30, 40 EUR für ein Spiegelglas, keine Schwerverletzten (Schadensminderungspflicht) :-O
Es geht nicht nur darum was die Versicherung meint, der Fragesteller hat ebenso ein Recht auf Klärung.
An parkenden Fahrzeugen fährt man vorbei. ;)