Unfall: an parkende Autos vorbei, Gegenverkehr fährt mir den Spiegel ab.

12 Antworten

Hier ein Eindeutiges Jain von mir ^^

So weit ich weiß gibt es ein paar Faktoren, die das ganze Beeinflussen.

  1. War das Hinderniss auf deiner Fahrspur und in solch einem Fall geht ein Großteil der Schuld auf denjenigen über, welcher das Hinderniss umfährt, da dieser normal zum warten verpflichtet ist. Natürlich ist verständlich, dass du losgefahren bist, wenn du ihn nicht sehen konntest.

  2. Es gilt ständige Bremsbereitschaft im städtischen Verkehr, hatte auch schon einen Fall, in dem eine Fahrradfahrerin mir einfach vom Bürgersteig vor das Fahrzeug gefahren ist. Gab zum Glück keine Verletzten, aber die Schuld lag angeblich bei mir, wegen der bremsbereitschaft.

Da die Polizei jedoch nur schwer feststellen kann ob der Fahrer zu schnell war oder nicht, wird dann logischerweise eine Teilschuld auf jeden Fahrer übertragen. Das beste wäre es wenn jeder somit seinen eigenen Schaden tragen würde und der Käse wäre gegessen. So sehe ich das mit meinem derzeitigen Informationsstand, verbürge mich aber nicht für dich richtigkeit, ist wie gesagt, nur das, was ich als Autofahrer dazu sagen kann. ^^

Crack  10.02.2013, 10:57

Das beste wäre es wenn jeder somit seinen eigenen Schaden tragen würde und der Käse wäre gegessen.

Das wäre sicher die Einfachste und Schnellste Lösung - aber auch die Ungerechteste da sie ein solches rücksichtsloses Verhalten auch noch legalisieren würde.

Wenn Du tatsächlich schon an einem guten Teil der parkenden Fahrzeuge "überholt" hattest, als der Unfall passierte und die Straße (ohne Bürgersteig) dort zu schmal für zwei Fahrzeuge ist, sehe ich die Schuld klar bei dem anderen - es kann eigentlich nur so passiert sein, dass er eingefahren ist, obwohl, weil Du bereits unterwegs warst nicht genügend Platz für zwei Fahrzeuge vorhanden war.

Crack  10.02.2013, 10:58

der parkenden Fahrzeuge "überholt" hattest,

An parkenden Fahrzeugen fährt man vorbei. ;)

DMbuzz1  10.02.2013, 21:35
@Crack

Deshalb steht das auch in Anführungszeichen... "der parkenden Fahrzeuge passiert hattest, " - zufrieden?

man müsste eigentlich davon ausgehen, dass er schuld hat; du warst ja schon an einem großteil der parkenden autos vorbei gewesen - was hättest du auch machen sollen?

wenn du keine zeugen hast, wird es aber schwer, das zu beweisen.

NeulingSiegen 
Beitragsersteller
 10.02.2013, 08:05

Hallo franny, Meine Frau ist mitgefahren auf dem Beifahrersitz! Er hatte allerdings auch seine Frau mit!

Er wollte sich sein recht doch hier eindeutig erzwingen. Das beweist doch schon, dass er auf den Gehweg Gefahren ist und somit schon gesehen hatte, dass ich nirgends ausweichenden!!! Also Denk ich, dass er davon ausgegangen ist, dass er doch noch dadurch passt!!!!! Oder sehe ich das falsch?

Jetzt sind Augenzeugen wichtig! Daß der Beamte kein Foto machte, ist rechtens (leider), genaugenommen hätte die Polizei zu so einem Bagatell-Unfall nichtmal anrücken müssen!

Weitere Vorgehensweise: wenn Augenzeugen, die entlasten - darauf bauen. Wenn keine - Anwaltspost und Gerichtspost abwarten, dagegen form- und fristerecht Widerspruch einlegen und vor Gericht alles "durchzuiehen".

Und nie vergessen: in dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten

imager761  10.02.2013, 08:25

Das sieht die Versicherung nun ganz anders, reguliert und gut. Wir reden hier von schlappen 30, 40 EUR für ein Spiegelglas, keine Schwerverletzten (Schadensminderungspflicht) :-O

Crack  10.02.2013, 11:00
@imager761

Es geht nicht nur darum was die Versicherung meint, der Fragesteller hat ebenso ein Recht auf Klärung.