Scheibenwischer als Beleidigung

5 Antworten

Kürzlich habe ich von einem Urteil gelesen, in dem einer einem anderen einen "Stinkefinger" gezeigt hat. Der Beleidigte ging vor Gericht und bekam recht, der "Stinkefinger"-Zeiger wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, aber nicht hoch. Ja, ich glaube das solche "Beleidigungen" ob sie nun ausgesprochen oder gezeigt werden verurteilt werden könne. Aber wo kein Kläger ist auch kein Richter. Vielen ist es viel zu mühsam wegen so etwas vor Gericht zu gehen. Dann steht da noch die Beweislast im Raum. Derjenige, der beleidigt worden ist, muss ja beweisen können, das der andere ihm z.B. einen "Scheibenwischer" gezeigt hat. Ein Foto oder Zeugen wären gut. Umgekehrt geht das auch. Sitzt bei Dir jemand mit im Auto und sagt aus, nö der hat keinen "Scheibenwischer" gezeigt, sondern sich nur durch das Haar gestreift, ist auch alles erledigt. Und dann gibt es noch Gerichte, die solche Verfahren wegen Nichtigkeit und fehlendem Interesse der Öffentlichkeit ablehnen. Dann kommt auch nichts dabei heraus. Aber trotzdem sollte man sich im Leben mit solchen Sachen zurück halten, man weiss nie wer da auf der anderen Seite sitzt oder ob man ihn nicht noch einmal trifft. Das kann schlimm ausgehen.

Anton96  20.04.2013, 21:24

Der Anzeigen ist auch gleichzeitig ein Zeuge und damit erübrigt sich die Frage nach Zeugen oder Beweisen. Der Richter entscheidet im Zweifel wem er Glaubt und wem nicht. Wenn ich bei einer Straftat als Betroffener immer auch noch eine Zeugen brauchen wären bei sehr viele Straftaten eine Strafverfolgung nicht möglich.

arjello  23.04.2013, 11:58
@Anton96

Der Anzeiger ist der Kläger und muss nicht Zeuge sein. Wenn es z.B. bekannt ist das er den Angeklagten kennt kann oder muss sogar der Richter vermuten, dass er befangen ist und ihn nicht als Zeuge zulässt. Auch bei Verwandten ist das so. Der Richter entscheidet nicht wem er glaubt, sondern er muss alle rechtlichen Aspekte abwägen. Es geht nicht um glauben, sondern das der Richter das Gesetz anwendet. Wenn er das falsch macht, kann man in Berufung gehen. Wenn aber der Beklagte einen Zeugen hat der glaubhaft bezeugt, dass er kein beleidigendes Symbol gezeigt hat, dann muss der Richter das berücksichtigen auch wenn er glaubt das es nicht so war. Richter sind keine Götter die mit ihrem Glauben bestimmen was für ein Urteil zu sprechen ist. Das unterscheidet die Deutsche Justiz von anderen Ländern. In diesem Fall habe ich ja geschrieben, dass wenn der Beklagte einen Zeugen hätte der aussagt das er keinen Finger gezeigt hat, dann muss der Richter das berücksichtigen und kann nicht nach seinem Glauben gehen.

Anton96  03.11.2013, 13:49
@arjello

Kläger ist bei einer Straftat der Staat und Beleidigung ist nun mal eine Straftat. Der Richter entscheidet wie er eine Zeugenaussage bewertet als also letztendlich für wie Glaubhaft er sie hält und man sollte immer bedenken das eine Falsche Zeugenaussage Strafrechtliche Folgen hat und das sagt der Richter in der Regel den Zeugen auch in aller Deutlichkeit und schon da fallen viele Zeugen um und sagen die Wahrheit, Der Beklagte hingegen darf Lügen bis sich die Balken biegen, Natürlich muss der Richter alle Zeugenaussagen, die Belastenden und die Entlastenden berücksichtigen und wie macht er das,? Er bewertet die Zeugenaussage insbesondere danach wie Stimmig sie ist und wie glaubwürdig der Zeuge ist,

Normalerweise sieht man schon den Unterschied zwischen dem Handzeichen "Weiterwinken" und dem Handzeichen "Scheibenwischer". Die Chance, dass du ne Anzeige kassierst, tendiert gegen Null. Derjenige müsste das als Beleidigung aufgefasst haben und sich dein Kennzeichen gemerkt haben und auch noch beweisen können, dass du ihn beleidigt hast.

Anton96  20.04.2013, 21:21

Als Beweis reicht zunächst einmal die Zeugenaussage des Anzeigenden. Ansonsten gebe ich dir Recht.

vergiss es, es muss erstmal bezeugt werden, die polizei hat wichtigeres zu tun als sowas aufzunehmen...

sehr unwahrscheinlich, weil den meisten das egal ist. aber dein freund hat schon recht, ich wäre da beim nächsten mal weniger impulsiv. ;-)

Kein Stress. Wenn ich mir das alltägliche Verkehrsgeschehen so angucke, wird schon nix kommen. Gerade in Städten sind die Leute es doch gewohnt, dass auf der Straße alle spinnen... ;-)