unebener Fussboden in Mietwohnung

9 Antworten

Du hast die Wohnung mit dem unebenen Boden gemietet, ohne Laminat. Du wusstest, was du mietest. Ein Recht auf gerade Böden kenne ich nicht. An der Stelle also Zonk.

Die Frage ist, ob du deinem Vermieter mit arglistiger Täuschung kommen könntest, weil er gesagt hat, dass der Boden eben genug für Laminat ist. D.h. aber auch, dass es ihm das bewusst gewesen sein muss, dass er euch anlügt. Das ist schwer zu beweisen und ich würde deshalb empfehlen, das Geld in Ausgleichsmasse zu investieren und nicht einem Anwalt in den Rachen zu schieben.

Flo70  21.11.2011, 11:32

Arglistige Taeuschung?!?! Mal den Ball flach halten...

Kristall08  21.11.2011, 11:35
@Flo70

Ich glaube, dass ist genau das, was eins1zwo2 zum Ausdruck bringen wollte... ;-)

eins1zwo2  21.11.2011, 11:53
@Kristall08

Danke, Kristall. Ja, das meinte ich auch.

Ich glaube, Baki, damit hast du keine Chance. Nicht einmal die DIN 18202 greift an dieser Stelle, ist ja keine Bausache.

Ich muss auch einfach mal von der Seite eines Hausbesitzers sprechen: Alle Materialien, die in einem Haus verbaut werden, arbeiten. Manche mehr, manche weniger. Wenn dann auch noch schwere Menschen darauf rumlaufen oder ihre schweren Möbel darauf stellen, ist es ganz normal, dass sich der Boden verformt. In jedem Haus - vermietet oder selbst bewohnt. Wenn ihr also unbedingt einen Boden wollt, der gewisse Ansprüche hat, müsst ihr schon selbst dafür sorgen.

Aufgabe des Vermieters: Die Mieträume müssen so beschaffen sein, daß dem Mieter der vertragsmäßige Gebrauch möglich ist. Der ist sicher auch bei einem unebenen Boden möglich.

Das werdet ihr wohl selbst machen und zahlen müssen.

Wenn die Wohnung ohne Bodenbelag vermietet wurde, ist das alles allein eure Sache. Auch die gesundheitlichen Gründe sind nicht ausschlaggebend, das ist ebenfalls euer Problem. Als Alternative könntet ihr auch einen PVC-Belag in Laminatoptik wählen, das machen auch die Unebenheiten nichts.

Wenn du Mietrecht und Bodenbelag bei Google eingibst, erhältst du ganz viele Links zu Seiten, auf denen Urteile stehen, sogar mit Aktenzeichen.

Wenn er den Boden nicht selbst erneuert, dann entstehen ihm natuerlich auch keine Kosten. Also, wollt ihr Laminat, muesst ihr alle Kosten selbst tragen. Vllt fragt ihr ihn, ob er einen Teil der Kosten uebernimmt, weil das Laminat den Wohnwert seiner Wohnung erhoeht. Aber zwingen koennt ihr ihn nicht.

Baki5 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 11:21

naja der Teppich muss aus gesundheitlichen Gründen nunmal raus und da die Mietsache nunmal uneben ist kann ich hier sonst nichts anderes rein legen. wenn wer dazu mal was mit paragraphen hätte wäre schön denn die Kommtentare hier sind ja sicher alles keine Rechtskräftigen Aussagen. Gibt es zu so ner Sache kein Gerichtsurteil oder ähnliches?

Flo70  21.11.2011, 11:30
@Baki5

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Mieter solch eine Klage eingereicht haette. Du kannst niemanden zwingen Geld fuer eine 'unnoetige' Sache auszugeben. Das waere anders, wenn der vorhandene Teppich total abgewohnt ist.

Das du rechtlich "schlecht" dastehst haben die anderen ja schon deutlich gemacht, deshalb mal was fachliches dazu:

Auf welche länge weicht denn der Boden um 6mm ab. So sonderlich viel erscheint mir das gerade nicht. Wie wäre es denn einfach wenn du eine zusätzlich Schicht Trittschalldämmung unter das Laminat legst. Damit kannst du das grobste problemlos ausgleichen.

Gruß