Unbezahlte Rechnung stornieren und neue Gesamtrechnung stellen?
Hi zusammen,
ich habe eine Frage an die Buchhaltungsprofis unter euch und hoffe, dass ihr mir helfen könnt (:
Ich habe bei einem Kunden 25 Rechnung aus 2016 bis heute offen. Darf ich diese Rechnungen stornieren und alle zusammengefasst in einer neuen Rechnung an den Kunden senden?
So spare ich mir das Buchhaltungschaos, wenn er Raten zahlen sollte.
Vielen Dank für eure Hilfe!
3 Antworten
Du kannst für die alte Rechnung eine Korrekturrechnung erstellen, und abschließend eine neue Rechnung mit den Posten stellen. Umsatzsteuerlichist das eine Nullnummernrechnung. Jedoch spielt es keine Rolle bei Ratenzahlungen, wie alt die Rechnung ist. Raten sind raten und verlängern eben den Prozess.
Ich denke, dass das auf jeden Fall buchhalterisch korrekt wäre, wenn du alle offenen Rechnungen zu einer Gesamtrechnung zusammenfassen würdest. Wie das rechtlich gesehen aussieht weiß ich leider nicht. Wieso versendest du denn keine Mahnung an diesen Kunden? Weil dann wären auch mahngebühren fällig.
Gerne! Achso verstehe. dann wird das schon seine Richtigkeit haben alles. :-)
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Du hast natürlich Recht bezügglich der Mahnung bzw. der Mahngebühren. Aber ich habe das Projekt des Kunden von Anfang an mitbeleitet und ich möchte ihn so gut es geht unterstützen. Daher habe ich keinen Druck gemacht, wenn es darum ging Rechnungen zu begleichen.
Es gibt kein Grund die Rechnungen zu ersetzen und es gibt kein Buchhaltungschaos selbst wenn er Raten Zahlung einführt. Du buchst jede Zahlung auf den Debitor und ordnest diese keiner einzelnen Rechnung zu - quasi eine Akontozahlung. So sieht man jederzeit den offenen Saldo und Soll und Haben sauber getrennt aufgeführt.
Damit hatte ich nie welche Probleme.