Mus ein Kleinunternehmer Rechnungen ausstellen?
Hallo liebe Community!
Eine Bekannte von mir hat Kleingewerbe angemeldet. Sie ist nun selbständig unterwegs als Kleinunternehmerin. Eröffnet hat sie ein kleines "Nagelstudio". Nun hat Sie sich gefragt, ob Sie verpflichtet ist Rechnungen an Ihre Kunden/Kundinnen auszustellen? Sie hat bereits eine Vorlage einer Kleinunternehmerrechnung erstellt Wenn das Ganze jedoch keine verpflichtende Geschichte ist, kann man sich das Ganze ja sparen. Bei Ihren Kunden handelt es sich natürlich um Privatpersonen.
Könnt Ihr mir da weiterhelfen und die Frage beantworten?
Ich danke euch im Voraus! :)
LG!
8 Antworten
Ich möchte mal die bisherigen Antwortgeber etwas fragen. Habt ihr beim Bäcker jemals eine Rechnung bekommen, oder in einer Kneipe wenn man was trinkt? Ne, allenfalls eine Quittung.
Also falsch dass man eine Rechnung schreiben muss, evtl eine Quittung auf Verlangen.
Deine Bekannte kann sich also z.b. einen Quittungsblock kaufen und so einen Beleg schreiben. Dann kann sie das den Kunden geben und hat einen Durchschlag für ihre Buchhaltung.
Es geht auch ohne Quittung, sofern der Kunde nicht eine verlangt. Hierfür kann man sich ein "Kassenbuch" kaufen, in das man täglich die Zahlungen einträgt für die Buchhaltung. Das hat man früher immer gemacht als es noch keine Registrierkassen gab.
Da hast Du recht. Ich habe in dem Fall "Rechnung" mit Quittung oder Kassenbon gleichgesetzt.
Auch als Kleinunternehmerin muss sie dem Finanzamt gegenüber Buch über die Einnahmen und Ausgaben führen.
Und der einfachste Weg ist nun mal, das über Rechnung (ohne ausgewiesenen USt.) zu machen.
Der Kunde hat aber das 'Recht' auf eine 'Quittung'.
Richtig !
Abgesehen von dem 'Geschäftsergebnis' im Steuerformular Anlage G geht das alles formlos.
Als Tip:
Zu den Ausgaben gehören nicht nur das Material, sondern z.B. auch (anteilig) Strom, Miete etc ...
Und was um alles in der Wet hat das jetzt mit der gestellten Frage zu tun? Doch nicht mal im Entferntesten etwas.
Anscheinend ist dir entgangen, dass die Fragestellerin in ihrem Kommentar die Frage entsprechend erweitert hat.^^
Sie muss nicht unbedingt rechnungen schreiben,aber alles was sie verdient natürlich schriftlich festhalten : datum + einnahmen
Wenn der Kunde einen Beleg wünscht, so muß sie ihn aushändigen. Bei Privatpersonen reicht häufig eine Quittung aber auf Wunsch muß auch eine Rechnung möglich sein.
Natürlich muß sie auf Verlangen Rechnungen und Quittungen schreiben können. Bei Einnahmen unter 100 € reicht normalerweise eine Quittung.
Ihre Tageseinnahmen kann sie aber auch ganz normal abrechnen, wenn der Kunde keinen Beleg wünscht.
Als Kleinunternehmen ist der Satz "Umsatzsteuerbefreit nach §... "wichtig
Ja ein Kleinunternehmer muss Rechnungen schreiben.
Wichtig ist nur, dass du keine Ust ausweisen darfst!
Buch führen...das heißt es reicht quasi wenn sie eine Liste erstellt wo zwei Spalten zu sehen sind mit den "Einnahmen" und "Ausgaben"?