Rechnung bei Vorkasse erst nach Zahlungseingang?

7 Antworten

Vorkasse anbieten? Funktioniert ohnehin sehr selten, kommt aber auf die Branche an. Kunden lehnen dies heute noch viel deutlicher ab, als noch vor 20 Jahren. Seither haben wir auch eine Insolvenzordnung bekommen, danach ist das Geld nämlich Teil der Insolvenzmasse. Und noch ein paar unschöne Dinge, die sich da in der Praxis immer wieder als ärgerlich ergeben haben. So ist beispielsweise eine Geldforderung relativ leicht einklagbar. Allerdings bei einer Lieferung oder Leistung ist das nicht so einfach.

Du siehst ja auf dem Kontoauszug wer bezahlt hat. Selbst wenn da hundert Personen Vorkasse leisten, dann kannst Du ja Deine Exemplare nach Buchstaben sortieren und findest den Vorgang damit relativ schnell. Ansonsten könntest Du, wenn Lexware die Auftragsbestätigung nicht nummeriert selber noch eine Zahl vermerken. AB vielleicht und eine laufende Nummer.

Rechnungen würde ich zu diesem Zeitpunkt nicht stellen. Das gibt steuerlich bei Nichtzahlung nur Nachteile. Hält sich zwar bei Ist-Versteuerung in Grenzen, doch Vorsicht ist bekanntlich besser als hinterher gucken.

Du schreibst, die Auftragsbestätigungen würden wie die Rechnungen aussehen. Vermutlich bezieht sich das auf Textanordnung und Rechenzeilen. Also rechtlich müssen die einen enormen Unterschied haben, weil Du sonst nämlich Deine Umsatzsteuer 2x beim Finanzamt abliefern müsstest. Und das kann ich mir bei der Lexware-Software beim besten Willen nicht vorstellen.

Ontario  11.08.2015, 07:04

Worin sollen die steuerlichen Nachteile bestehen, wenn ich eine Rechnung erstelle und der Kunde zahlt nicht ? Lieferung erfolgt, wie der Fragesteller schreibt, erst dann, wenn Vorkasse geleistet ist, also Geldeingang vorhanden ist. Solange eine Rechnung nicht bezahlt wurde, findet diese buchhalterisch auch keine Berücksichtigung. Es wird, falls die Rechnung Mehrwertsteuer enthält, im Falle der Nichtzahlung auch kein Betrag für Mwst. eingehen.Warum sich doppelt Arbeit machen. Erst Auftragsbestätigung und danach Rechnung. Gleich Rechnung schicken und man hat nur einmal den Aufwand. Ich würde aufgrund einer Auftragsbestätigung nichts zahlen.Erst wenn ich eine Rechnung vorliegen habe, wird im Falle der Vorauskasse gezahlt. Das ist auch in der geschäftlichen Praxis so. Das Finanzamt verlangt eine Rechnung auf die gezahlt wird und keine Auftragsbestätigung. Dies nur mal am Rande erwähnt.

Dirk-D. Hansmann  11.08.2015, 07:27
@Ontario

Dann hole mal von einem Nichtzahler die Rechnung zurück. Haften tust Du aber trotzdem als Unternehmer, falls der andere nämlich Vorsteuer zieht.

Ein weiterer Irrtum: Wo verlangt das Finanzamt eine Rechnung auf die gezahlt wurde? Die verlangt das Finanzamt nur beim Abzug. Ob als Werbungskosten, dabei reicht aber auch häufig ein Nachweis über den Anlass oder beim Betriebsausgabenabzug mit Vorsteuerabzug. Beim leistenden Unternehmen nicht, da ist es uninteressant. Sonst würde ja auch jeder Kiosk Rechnungen über Gummi-Bärchen schreiben.

Was Du da meinst aus der Praxis zu wissen oder aus der Fragestellung entnehmen zu können ist für jemanden der schon viele Pferde vor Apotheken mit ihrem Erbrochenem sah ziemlich uninteressant.

Ontario  11.08.2015, 13:44
@Dirk-D. Hansmann

Wenn einer Vorsteuer auf eine unbezahlten Rechnung zieht, denke ich mal, dass derjenige weiss, was das bedeutet. Täglich werden hunderttausende an Rechnungen verschickt, bei denen Vorsteuer abgezogen werden könnte, ohne dass man die Rechnung bezahlt hat. Wieso soll ich als Unternehmer dafür haften, wenn der andere sich der Steuerhinterziehung schuldig macht ?Ich habe meine Rechnung erstellt und gehe davon aus, dass diese beglichen wird. Das ist der Normalfall und täglich geübte Geschäftspraxis. Wenn dem so wäre wie du schreibst, dürfte erst dann eine Rechnung geschrieben werden, wenn der Geldeingang zu verzeichnen ist. Diese Geschäftspraxs ist mir allerdings fremd.

Ich muss auch keine Rechnung von jemanden zurückholen der nicht zahlt. Seit wann sollte das so sein ?

Bekomme ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer, so habe ich diese zu bezahlen. Erstelle ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer, so hat der Kunde diese zu zahlen. Rechnungen mit Umsatzsteuer für  Betriebsausgaben die bei mir eingehen, erfolgt ein Abzug über die Höhe der gezahlten Umsatzsteuer mit den eingegangenen Rechnungen bei denen die Umsazsteuer ausgewiesen ist. Die Differenz wird an das Finanzamt überwiesen, oder im anderen Fall eben eine Rückerstattung vom Finanzamt, wenn die gezahlter Umsatzsteuer der Eingangsrechnungen höher ist, als die der Ausgangsrechnungen.

Dirk-D. Hansmann  11.08.2015, 15:07
@Ontario

Ganz einfach und da gibt es auch keine Glaubensfrage, es steht im Gesetz. Darum ja die Unternehmerhaftung.

Ontario  11.08.2015, 16:16
@Dirk-D. Hansmann

Dann würden jeden Tag tausende von Unternehmern dafür haften, wenn deren Rechnungen nicht bezahlt würden, der Kunde aber die Umsatzsteuer daraus zieht und die beim Finanzamt geltend macht.

Gut, Betrug ist nicht auszuschliessen, aber davon gingen wir nicht aus.

Dirk-D. Hansmann  11.08.2015, 18:47
@Ontario

Ich kenne diese Laier auswendig. Es ist so und deshalb auch kein Thema, dass sich für eine Diskussion eignet. Setze Dich mit dem Finanzausschuss in Verbindung und wegen der Zustimmung auch mit dem Rat der Länder. Du kannst auch mit Deinem Abgeordneten darüber reden. Ist vielleicht für Deine Wahlentscheidung wichtig. Aber persönliche Befindlichkeiten wie 'das geht doch nicht' hat auf Seite der Antworten nichts zu suchen.

Kleiner Hinweis: Die größten Steuerhinterziehungen finden im Rahmen der Umsatzsteuer statt.

Proforma Vorkassen-Rg erstellen. Das ist durchaus üblich, wenn ich bei Herstellern-Distributoren auch per Vorkasse zahlen muß

Vorkasse ist natürlich bei Kunden ungern gesehen. Auf Rechnung zu versenden, wäre mir aber auch zu riskant, das ist schon richtig.

Vorsteuerbetrug bei nicht existierenden Geräten (also nicht geliefert) hat eine Fa. Flow-Tex mit den Horizontal-Bohrköpfen ja Mrd-mäßig durchgeführt.

Gib doch gleich eine Rechnungsnummer an, die als Verwendungszweck vom Kunden bei der Überweisung angegeben wird. Rechnungen die nicht bezahlt werden, finden steuerlich keine Berücksichtigung, was z. B. die Umsatzsteuer betrifft.

Ich würde es mit Rechnung machen, denn die Alternative wäre: Auftragsbestätigung (mit Auftragsnummer), Geld fließt (mit Auftragsnummer als Verwendungszweck), Rechnung (mit Rechnungsnummer) wird erstellt. Du kannst dir also einen Arbeitsschritt sparen.

Viele Firmen werden sicher keine Überweisung ohne entsprechende Rechnung tätigen. Von Dir aus braucht das normalerweise keine Probleme zu machen:

Wenn Du einem Geschäftsvorgang eine eindeutige Bezeichnung gibst, kannst Du die Zahlung entsprechen zuordnen und die Rechnung ebenfalls, wenn Du darauf diese Bezeichnung vermerkst.