Grundbucheintrag aufgrund offener Rechnung und Mahnbescheid
Hallo, ich habe eine offene Rechnung für eine Arbeit an berliner Grundstück. Damit bin ich zum Amtsgericht Wedding in Berlin gegangen und habe einen Erlass auf Mahnbescheid bekommen. Gibt es eine Möglichkeit ohne weiteren Gerichtsverfahren einen Grunbucheintrag (für unbezahlte Arbeit) zu bekommen?
Im Voraus danke für die Hilfe.
4 Antworten
Aus deinem anderen Beitrag entnehme ich, dass du einen Mahnbescheid erhalten hast und nun Sorge hast, dass dir ein Grundpfandrecht ins Grundbuch deines Grundstücks eingetragen werden könnte. Ist das richtig? Es gibt die Möglichkeit der Eintragung einer Zwangshypothek im Wege der Zwangsvollstreckung. Dazu benötigt der Gläubiger allerdings einen Titel. Ein Mahnbescheid ist dies nicht. Er kann aber nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der ein solcher ist. Darüberhinaus muss die Forderung mehr als 750 Euro betragen, damit die Zwangshypothek eingetragen werden kann. Er könnte theoretisch (unabhängig davon) auch die Zwangsversteigerung betreiben. Allerdings ist seine Chance auf Befriedigung relativ gering, da er ein persönlicher Gläubiger ist und diese in der Regel im Rahmen der Erlösverteilung leer ausgehen. Du solltest versuchen, dich mit dem Gläubiger zu einigen, da er sonst vermutlich einen Vollstreckungsbescheid beantragen wird.
Ok, jetzt im Nachhinein konnte ich dem anderen Beitrag entnehmen, dass du den Mahnbescheid beantragt hast. Dann lies meinen Beitrag einfach aus der Sicht des Gläubigers.
habe einen Erlass auf Mahnbescheid bekommen
Nein, es ist auf deinen Antrag hin ein Mahnbescheid erlassen worden.
Gibt es eine Möglichkeit ohne weiteren Gerichtsverfahren einen Grunbucheintrag (für unbezahlte Arbeit) zu bekommen?
Das kommt darauf an, dürfte aber eher unwahrscheinlich sein.
aber wie könnte es möglich sein, wissen Sie nicht genau?
Es wäre möglich, wenn man sometwas mit dem Schuldner durch notariellen Vertrag vereinbart.
wenn dem mahnbescheid nicht widersprochen wird reicht das dann aus für die vollstreckung. ansonsten muss da geklagt werden.
es wurde nicht widersprochen. Wissen Sie, wie die Vollstreckung beantragen werden könnte?
wenn die frist abgelaufen ist einfach damit zum gerichtsvollzieher am amtsgericht gehen.
(...) einfach damit zum gerichtsvollzieher am amtsgericht gehen.
Und der klettert dann auf das Dach vom Haus, nagelt den Vollstreckungsbescheid dort fest, dreht sich viereinhalb mal im Kreis und ruft dabei laut: "SolumStar trag ein! SolumStar trag ein!" und schon steht die Zwangssicherungshypothek im Grundbuch.
Aber Achtung! Je älter der Gerichtsvollzieher, desto schwerer fällt ihm das Hochklettern! Er könnte ein paar mehr Anläufe brauchen und das kostet dann auch mehrere "Anfahrtsgebühren"! Man sollte sich am besten einen jungen und dynamischen Gerichtsvollzieher aussuchen, damit spart man sich bares Geld.
Spaß beiseite: Wenn er doch einen Eintrag ins Grundbuch haben will, dann ist der Gerichtsvollzieher die falsche Adresse. Damit sollte er sich schon an das Grundbuchamt wenden ;-)
Ich möchte mal auf die Antwort von DerSchopenhauer aus http://www.gutefrage.net/frage/grundbucheintrag-ohne-gerichtsverfahren verweisen. Da steht alles wichtige drin...
Danke, das meinte ich:)
aber wie könnte es möglich sein, wissen Sie nicht genau?