Unbemerkter Unfall + Fahrerflucht

4 Antworten

Fahrerflucht wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und zusätzlich einem Fahrverbot oder dem Verlust der Fahrerlaubnis geahndet. Im schlimmsten Fall sind das drei Jahre Freiheitsstrafe mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis und einer für immer geltenden Sperre- hier natürlich nicht der Fall- Die günstigste „Bestrafung“ in einem Urteil (oder Strafbefehl) sieht eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und ohne Fahrverbot vor. Selbstverständlich hat der Verurteilte auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Darüber hinaus kann die Versicherung sich weigern den Schaden am Auto des Geschädigten zu begleichen.

Einen Unfall merkt/spürt man immer, auch wenn es nur leichte Kratzer sind.

Da er den Unfall selbst nicht bei der Polizei angezeigt hat, sondern der Geschädigte, wird eine Strafe auf ihn zukommen, da er es bewusst vertuschen wollte.

Crack  05.12.2014, 15:05
Einen Unfall merkt/spürt man immer, auch wenn es nur leichte Kratzer sind.

Da gibt es sicher hundertausende Fälle die das Gegenteil beweisen.

da er es bewusst vertuschen wollte.

Unterstellung.

josa6609  05.12.2014, 15:07
@Crack

So siehts aus

Forte90  05.12.2014, 15:07
@Crack

Gibt es nicht: § 142 Strafgesetzbuch. Ist egal ob bewusst oder unbewusst es MUSS bei der Polizei von selbst angezeigt werden.

Spätestens zuhause sieht man den Schaden.

Crack  05.12.2014, 15:14
@Forte90

@ Forte90

Gibt es nicht: § 142 Strafgesetzbuch. Ist egal ob bewusst oder unbewusst Wahrgenommen

Erkläre mir doch mal wie Du unbewusst etwas bemerken willst?

§142 StGB spricht von Unfallbeteilgten. Unfallbeteiligter kann man nur sein wenn man bemerkt hat das ein Unfall passiert ist. Bemerkt man das nicht dann ist man kein Unfallbeteiligter. Klingt logisch - ist es auch.

Spätestens zuhause sieht man den Schaden.

Du stellst hier Behauptungen auf wofür Du überhaupt keine Anhaltspunkte hast.

Kennst Du das Schadensbild? Läufst Du nach jeder Fahrt um Dein Auto und begutachtest es? Was, wenn der Schaden auf der Beifahrerseite ist?

Crack  05.12.2014, 15:21
@Crack

Kleine Korrektur:

Bemerkt man das nicht dann ist man kein Unfallbeteiligter.

Natürlich ist man auch dann Unfallbeteiligter, aber nicht strafbar im Sinne von § 142 StGB.

Forte90  05.12.2014, 15:31
@Crack

Nein natürlich laufe ich nicht bei jedem Ein- und Aussteigen um mein Auto.

Dies gehört doch aber eigentlich zu den Sorgfaltspflichten, als Eigentümer bzw. Halter eines Kraftfahrzeuges, dieses auf Schäden zu untersuchen.

"Fahrerflucht" kann man nur begehen wenn man auch einen Unfall bemerkt.

Dein Bruder hat nichts bemerkt, also hat er sich auch nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Es liegt also keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit vor.


Sollte der Schaden aber sehr hoch sein und man Deinem Bruder nachweisen können das er den Unfall bemerkt haben muss, dann wird er mit einem Strafverfahren rechnen müssen.