Unbemerkter Unfall + Fahrerflucht
Mein Bruder (20 Jahre + Probezeit) hat heute einen Anruf von der Polizei bekommen, dass er ein anderes Auto angeschliffen hätte. Er selbst hat nichts bemerkt und sich nach dem Anruf aufs Polizeirevier begeben, wo er mit einem Polizisten die Situation abgesprochen hat. Am eigenen Auto sind nur ein paar Kratzer zu sehen, aber am anderen Auto schon ein paar mehr Kratzer. Demnächst muss er sich bei einem Schreiben stellung zur Tat nehmen.
Was droht bei unbemerkter Fahrerflucht? Es ist kein großer Unfall entstanden, sondern nur ein paar kratzer.
4 Antworten
Fahrerflucht wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und zusätzlich einem Fahrverbot oder dem Verlust der Fahrerlaubnis geahndet. Im schlimmsten Fall sind das drei Jahre Freiheitsstrafe mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis und einer für immer geltenden Sperre- hier natürlich nicht der Fall- Die günstigste „Bestrafung“ in einem Urteil (oder Strafbefehl) sieht eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und ohne Fahrverbot vor. Selbstverständlich hat der Verurteilte auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Darüber hinaus kann die Versicherung sich weigern den Schaden am Auto des Geschädigten zu begleichen.
Einen Unfall merkt/spürt man immer, auch wenn es nur leichte Kratzer sind.
Da er den Unfall selbst nicht bei der Polizei angezeigt hat, sondern der Geschädigte, wird eine Strafe auf ihn zukommen, da er es bewusst vertuschen wollte.
So siehts aus
Gibt es nicht: § 142 Strafgesetzbuch. Ist egal ob bewusst oder unbewusst es MUSS bei der Polizei von selbst angezeigt werden.
Spätestens zuhause sieht man den Schaden.
@ Forte90
Gibt es nicht: § 142 Strafgesetzbuch. Ist egal ob bewusst oder unbewusst Wahrgenommen
Erkläre mir doch mal wie Du unbewusst etwas bemerken willst?
§142 StGB spricht von Unfallbeteilgten. Unfallbeteiligter kann man nur sein wenn man bemerkt hat das ein Unfall passiert ist. Bemerkt man das nicht dann ist man kein Unfallbeteiligter. Klingt logisch - ist es auch.
Spätestens zuhause sieht man den Schaden.
Du stellst hier Behauptungen auf wofür Du überhaupt keine Anhaltspunkte hast.
Kennst Du das Schadensbild? Läufst Du nach jeder Fahrt um Dein Auto und begutachtest es? Was, wenn der Schaden auf der Beifahrerseite ist?
Kleine Korrektur:
Bemerkt man das nicht dann ist man kein Unfallbeteiligter.
Natürlich ist man auch dann Unfallbeteiligter, aber nicht strafbar im Sinne von § 142 StGB.
Nein natürlich laufe ich nicht bei jedem Ein- und Aussteigen um mein Auto.
Dies gehört doch aber eigentlich zu den Sorgfaltspflichten, als Eigentümer bzw. Halter eines Kraftfahrzeuges, dieses auf Schäden zu untersuchen.
"Fahrerflucht" kann man nur begehen wenn man auch einen Unfall bemerkt.
Dein Bruder hat nichts bemerkt, also hat er sich auch nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt.
Es liegt also keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit vor.
Sollte der Schaden aber sehr hoch sein und man Deinem Bruder nachweisen können das er den Unfall bemerkt haben muss, dann wird er mit einem Strafverfahren rechnen müssen.
Schau hier einmal: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/fahrerflucht.php
Da gibt es sicher hundertausende Fälle die das Gegenteil beweisen.
Unterstellung.