"Unbemerkt" Fahrerflucht begangen?

5 Antworten

wenn da eine anzeige wegen fahrerflucht mit personenschaden gestellt worden wäre, wäre die polizei schon 10 mal bei ihr gewesen

da ist gar nichts

leni2406 
Beitragsersteller
 16.09.2017, 23:57

Sie war ja nicht zu Hause, der "Vorfall" war so gegen 21.00 Uhr und sie ist jetzt erst zu Hause wahrscheinlich

CisWhiteOldMale  16.09.2017, 23:59
@leni2406

da ist nichts

Das kann sie nur abwarten. Wenn so viele Menschen dabei waren, hätten sie sie schon auf einen Schaden aufmerksam gemacht. Sie wird ja nicht mit 100 PS über den Parkplatz weggefahren sein.

leni2406 
Beitragsersteller
 16.09.2017, 23:56

Das stimmt allerdings. Danke!

Harmlos aus Spaß gekräht da kommt nix

Zur Polizei sich erkundigen was da vorgefallen ist , nichts anders als sich stellen ist da bei Körperverletzung angesagt ! 

Man bleibt da und fährt nicht weg das ist Fahrerflucht .

Wenn es mit der Fahrerlaubnis auf Probe zur Unfallflucht kommt

Fahrerflucht in der Probezeit wird hart bestraft.

Der Tatbestand der Fahrerflucht ist in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. 

Dort droht der Gesetzgeber Unfallflüchtigen mit einer Geldstrafe bzw. einer dreijährigen Freiheitsstrafe.

Deshalb sollten Betroffene, die in einen Unfall mit einem Auto oder einem anderen Fahrzeug verwickelt sind, immer den Kontakt zur Gegnerseite oder zur Polizei suchen. 

Es ist nie ratsam, sich selbstständig zu entfernen, ohne alles zum Schaden geklärt zu haben.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-probezeit/

Haben die einen 40 Tonner weggeschoben oder wieso 10 Mann?

CisWhiteOldMale  16.09.2017, 23:54

kleinwagen mit 2 standard mc-kunden=5t gesamtgewicht

leni2406 
Beitragsersteller
 16.09.2017, 23:55

ne aber nen Sprinter mit Inhalt