"Unbemerkt" Fahrerflucht begangen?
Guten Abend liebe Community! Eine Freundin von mir ist in der Probezeit (ich spreche jetzt vom Führerschein Klasse B). Sie war eben im Drive In bei Mc Donalds und meistens sind dort ja diese "Hubbel" auf den Wegen, damit man nicht zu schnell fährt. Wenn man mit den Vorderreifen auf diesem Hubbel steht, rollt man ein kleines Stück zurück. Es war dunkel.
Ein anderes Auto hatte eine Panne und wurde von ca 10 Mitarbeitern von Mc Donalds weggeschoben. Als die Mitarbeiter zurückgegangen sind, sind sie ziemlich dicht hinter dem Auto meiner Freundin auf die andere "Straßenseite" gegangen und zwar genau in dem Moment, als sie anfahren wollte (sie stand mit den Vorderreifen auf diesem Hubbel). Sie rollte ein Stück zurück (vielleicht 40cm?) und sie hörte nur ein "Aaaah", es hörte sich nicht so an als würde jemand vor Schmerz schreien sondern eher vor Schreck und es war auch nicht besonders laut sagt sie. Jedenfalls hatte sie beide Fenster offen und schaute nochmal kurz in die Rückspiegel, aber niemand kam zu ihr oder sagte irgendwas bezüglich "Sie haben jemanden angefahren" oder sowas. Sie ist dann einfach weiter gefahren.
Sie macht sich jetzt Gedanken darüber ob wirklich was passiert ist (das könnt ihr natürlich nicht beantwortet, das ist mir klar 😅).
Falls ja und falls man sich ihr Kennzeichen gemerkt hat, was kann ihr dann passieren?
Sie ist ja nicht mit Absicht geflohen, das ist ihr erst aufgefallen als sie mit dem Auto schon lange unterwegs war..
Kann sie ihren Führerschein verlieren?
Kann man etwas gegen "unbemerkte Fahrerflucht" unternehmen?
Wie hoch kann die Geldstrafe werden?
Muss sie (wenn es überhaupt zu einer Anzeige kommt) noch mit anderen Folgen bezüglich Gefängnis oder sowas rechnen?
Vielen Dank für eure Antworten 😊
5 Antworten
wenn da eine anzeige wegen fahrerflucht mit personenschaden gestellt worden wäre, wäre die polizei schon 10 mal bei ihr gewesen
da ist gar nichts
da ist nichts
Das kann sie nur abwarten. Wenn so viele Menschen dabei waren, hätten sie sie schon auf einen Schaden aufmerksam gemacht. Sie wird ja nicht mit 100 PS über den Parkplatz weggefahren sein.
Das stimmt allerdings. Danke!
Harmlos aus Spaß gekräht da kommt nix
Zur Polizei sich erkundigen was da vorgefallen ist , nichts anders als sich stellen ist da bei Körperverletzung angesagt !
Man bleibt da und fährt nicht weg das ist Fahrerflucht .
Wenn es mit der Fahrerlaubnis auf Probe zur Unfallflucht kommtFahrerflucht in der Probezeit wird hart bestraft.
Der Tatbestand der Fahrerflucht ist in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Dort droht der Gesetzgeber Unfallflüchtigen mit einer Geldstrafe bzw. einer dreijährigen Freiheitsstrafe.
Deshalb sollten Betroffene, die in einen Unfall mit einem Auto oder einem anderen Fahrzeug verwickelt sind, immer den Kontakt zur Gegnerseite oder zur Polizei suchen.
Es ist nie ratsam, sich selbstständig zu entfernen, ohne alles zum Schaden geklärt zu haben.
Haben die einen 40 Tonner weggeschoben oder wieso 10 Mann?
kleinwagen mit 2 standard mc-kunden=5t gesamtgewicht
ne aber nen Sprinter mit Inhalt
Sie war ja nicht zu Hause, der "Vorfall" war so gegen 21.00 Uhr und sie ist jetzt erst zu Hause wahrscheinlich