Unbemerkte Fahrerflucht... Hilfe!?

5 Antworten

Fahreflucht, genauer das Delikt unerlaubten Entfernen vom Unfallort, wird als sog.  Offizinaldelikt unabhängig des Willens des Geschädigten strafverfolgt, § 124 StGB.

Mit deiner Schadenshaftung hat das ebensoweig zu tun wie ein denkbarer Regress deines Kfz-Haftplichtversicheres, die kommen unbschadet der Strafermittlung trotzdem auf dich zu.

Das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann nur vorsätzlich begangen werden. Deine Kenntnis, einen Schaden verursacht zu haben, muss die der StA also glaubhaft machen.

Sofern es keine Zeugen gäbe, die beobachteten, wie die Fahrt abrupt gestroppt und mit Lenkbewegung anders fortgesetzt wurde oder man sich gar  den Schaden aus dem Autofenster oder gar direkt selbst angesehen hätte, dürfte das schwerfallen es sei denn, dass Schadensbild wäre derart erheblich, dass man eure Vorträge, den Unfall nicht bemerkt haben zu wollen als unglaubwürdige Schutzbehauptung widerlegt.

Da wirst du die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und deren Bescheid abwarten müssen.

G imager761

imager761  03.11.2015, 09:27

Um dennoch etwas Positives zu erwähnen: Mit etwas Glück ist die Schadenssumme gering und gleichzeitig das zuständige Gericht überlastet und der StA verzichtet trotz Erfolgsaussicht gegen Zahlung einer Geldbuße wenigstens auf ein Gerichtsverfahren und Schuldspruch.

Droitteur  03.11.2015, 10:03
@imager761

Ganz negativ ist ja auch deine Eingangsantwort schon nicht. Es sollte aber nicht unerwähnt bleiben, dass je nach Schaden das Berufen darauf, den Unfall nicht bemerkt zu haben, Zweifel an der Fahreignung geweckt werden könnten..

@TE: Verrückt machen solltest du dich wegen der ganzen Geschichte trotzdem nicht. Den Kopf wird man dir nicht abreißen.

imager761  03.11.2015, 10:15
@Droitteur

Zweifel an der Fahreignung geweckt werden könnten..

Da stimme ich dir voll zu, zumal er hier offenbar so knapp einparkte oder eingeparkt wurde, dass er gleichwohl meinte, sich bei einem erwartbar kritischen Ausfahrmanöver schadlos angeregt unterhalten und lautstark beschallen lassen zu können statt sich vom Beifahrer einweisen zu lassen.

Das ist mir auch mal passiert. Ich hatte auch absolut nichts gemerkt. Ich bekam dann einen Termin bei der Polizei und hab das dort auch so angegeben. Dann wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben. Man hab ich mich damals auch verrückt gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren aber eingestellt. Die Versicherung hat den Schaden reguliert und außer, dass ich hochgestuft wurde, ist nichts passiert.

Loulou1990 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 08:29

Ich mach mich wirklich total verrückt deswegen... und jeder in meinem Bekanntenkreis sagt irgendwas anderes erschreckendes... aber Ahnung haben sie halt auch nicht, weil sowas blödes wohl nur mir passieren kann -.-*

Kandahar  03.11.2015, 08:34
@Loulou1990

Ich bin recht zuversichtlich, dass das eingestellt wird. Du hast sogar noch einen Zeugen. Ich war alleine im Auto und trotzdem haben sie mir geglaubt. Die wissen auch, dass so etwas passieren kann und machen wegen einem kleinen Kratzer kein Fass auf.

Man merkt wohl einen Widerstand, wenn man ein anderes Auto anfährt. Das ist nur eine Ausrede und so wird die Anzeige wohl gerechtfertigt sein.

Loulou1990 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 08:19

Wir haben wirklich nichts bemerkt. Trotzdem will ich mich dort auch nicht rausnehmen. Es schien ja so gewesen zu sein und die Anzeige und alles nehme ich in Kauf. Ich möchte auch eigentlich nicht darüber diskutieren ob man das gemerkt haben muss oder nicht. Ich möchte einfach nur wissen, mit was ich nun alles zu rechnen habe.. 

ersterschnee15  03.11.2015, 08:18

... man kann es sehr wohl nicht merken.... und wenn der Gegner dann auch noch aussergewöhnlich pingelig ist hat man ein Problem...

Kandahar  03.11.2015, 08:18

Da irrst du dich. Wenn man ein anderes Auto nur leicht streift, was ja für einen Kratzer ausreicht, dann merkt man das nicht unbedingt. Wenn im Auto sogar noch die Musik läuft, hört man auch nichts.

Wenn du den Unfall nicht bemerkt hast und sogar einen Zeugen dafür hast, wird das Verfahren vermutlich eingestellt.

Dass du durch dieses Missgeschick Fahrerflucht begangen hast ist nun offenbar unstrittig und aktenkundig. Also kommst du aus der Nummer nicht mehr schadlos raus. Ich würde nun progressiv vorgehen.

Du solltest auf den Unfallgegner zugehen, um Entschuldigung bitten und die Regelung des Schadens übernehmen. Besser man steuert die Schadenregelung selbst, als dass man durch Dritte (Gericht, Behörden, etc.) entschieden wird. Das wirkt sich auf alle Fälle positiv auf die ganzen Kosten aus. Denn wenn der Unfallgegner erst mit Rechtsanwalt, Gutachter, usw. loslegt, bist du finanziell tierisch am Wickel. Das kannst du durch progressives Handeln vermeiden, bzw. lindern. Natürlich hat es auch günstige Auswirkungen auf das Bußgeld, dass dir aufgebrummt wird, wenn du dich einsichtig zeigst.

AalFred2  04.11.2015, 13:29

Nach der Fallschilderung liegt hier gar kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor.