Unbefristet bei manpower und jetzt schwanger?
Hallo, ich bin seid knapp 10 Monaten bei manpower angestellt ( Leiharbeitern) und bin schwanger. Ich finde nicht speziell für zeitarbeiten was das kündigungsschutzgesetz angeht. Wisst ihr da mehr ?
3 Antworten
In der Schwangerschaft hat man immer Kündigungsschutz. Ganz egal wo man angestellt ist. Bin auch in nur Zeitarbeitsfirma angestellt,seit 2012 und wurde noch in der Probezeit schwanger. Die Kündigung die ich daraufhin erhalten habe war nicht rechtens weil Kündigungsschutz. Nun bin ich noch immer dort angestellt und genieße die Elternzeit mit meinen zwei Kindern :)
Danke !!!!
Bitte ;)
Wenn eine Kündigung im Briefkasten landen sollte, ab damit zum Anwalt! War auch mein erster Gang und er lachte nur und hat mir gleich gesagt ich brauch keine Angst haben,Kündigung ist nicht rechtens.
Würde dir nahelegen nochmal das Mutterschutzgesetz anzuschauen bezüglich Arbeiten die in der SS nicht ausgeführt werden dürfen. Weiss ja nicht wo du eingesetzt bist, aber ich habe direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen,da ich an einer Anlage gearbeitet habe die das Arbeitstempo vorgegeben hat und das ist laut Mutterschutzgesetz nicht erlaubt,also da muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Manpower ist ein ganz normales Unternehmen und Du hast einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Dieses Unternehmen muss Dich - wie jeder andere AG auch, rechtzeitig vor der Entbindung (6 Wochen) in Mutterschutz schicken und nach der Entbindung steht Dir, wie alle Mütter, auch noch 8 Wochen Mutterschutz zu. Hier ein Link zum Mutterschutzgesetz
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html
Diese Regelung gilt auch für Zeitarbeitsfirmen, man kann Schwangeren nicht so einfach kündigen. Deshalb findest Du auch nichts im Internet, weil es da keine Sonderregelungen gibt. Eine gute Zeit. lg Lilo
Gerne
Keine Sorgen, auch wenn so manches Zeitarbeitsunternehmen meint, es hätte Sonderrechte, hat es sie eben nicht. Du hast die gleichen Rechte wie jeder andere AN auch, egal ob du nun Leiharbeiterin bist oder nicht.
Gebe daher die Bescheinigung vom Frauenarzt bald beim AG ab, damit deine Schutzrechte in Kraft treten.
Danke !!!!!