Zeitarbeit und Schwanger
Hallo ich bin schwanger und zwar in der 4. Woche. Ich bin über eine Zeitarbeitsfrima angestellt und seit vier Jahren am arbeiten, natürlich mit einem unbefristeten Vertrag. Nun weiß ich nicht so recht, wie das mit dem Mutterschutz läuft und von wo die Gelder kommen und wie das Mutterschaftsgeld ausfällt und wann ich das der Zeitarbeit melden muss. Können die mich denn jetzt einfach so kündigen? Oder kann ich nach einer bestimmten Pause wieder dort anfangen zu arbeiten?
4 Antworten
Freu dich erst einmal, dass du Mutter wirst. Dann sag deinem Arbeitgeber bescheid, dass du schwanger bist mit der Angabe des errechneten Entbindungstermines. Dann ziehst du dir in einer ruhigen Minute das Mutterschutzgestz rein (einfach danach googeln). Der wichtigste Punkt ist der §4 (Beschäftigungsverbote). Dort ist festgelegt, ob du überhaupt noch beschäftigt werden darfst usw. Dann wendst du dich an deine Krankenkasse, die erklären dir dann wie das mit dem Geld funktioniert. Zwischendurch kannst du dir schon mal Gedanken über die Elternzeit und Elterngeld machen (Infos bei dem für dich zuständigem Bürgeramt). Am wenigsten brauchst du dir aber Sorgen wegen einer Kündigung machen. Das ist zuggebenerweise alles recht komprimiert, aber wenn du mehr Detailwissen brauchst, hilft dir hier schon jemand weiter.
Mutterschutzgesetz: Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.
Du bist bei der Zeitarbeitsfirma in einem ganz normalen unbefristeten Arbeitsverhöltnis. Wenn du in "deiner" Einsatzfirma nicht beschäftigt werden dürftest, muss die Zeitarbeitsfirma dich eben anderweitig unterbringen oder sie muss dein Gehalt selbst zahlen. Der Kündigungsschutz gilt selbstverständlich. Mitteilen musst du deine Schwangerschaft, sobald du davon weißt.
die koennen dir nicht mehr kuendigen !du musst sofort deinen mutterpass vorlegen...
und keine arbeiten mehr machen, die dich oder das baby in gefahr bringen !!!!
lass´ dich nicht einschuechtern !