Unbedenklichkeitsbescheinigung neues Studium?
Hallo guten Tag,
ich bin grad dabei meine Unterlagen zur Einschreibung an einer Uni zuführen.
Auf ein Info Blatt von der Uni steht, man muss eine aktuelle unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben,die bei einem direkt vorangegangenen Studium nicht älter als drei Wochen sein darf. Nun ich habe schon mal studiert im Wintersemester 2015/2016 und habe die unbedenklichkeitsbescheinigung am 27.06.2016 bekommen, weil ich mich exmatrkuliert habe.
Aber das Studium war ja nicht direkt vorangegangenen zum jetzigen Studium, welches im Wintersemester 2016 beginnt. Brauche ich eine aktuelle unbedenklichkeitsbescheinigung oder liege ich richtig und kann die am 27.06 einreichen?
2 Antworten
Frag sicherheitshalber am Montag bei der Studienberatung nach.
Grundsätzlich sehe ich aber kein Problem, weil zwischen dem vorangegangenen Studium und dem neuen immerhin ein Semester liegt und du in der Zwischenzeit kein anderes Studium aufgenommen hast. Damit dürfte "direkt vorangegangen" nicht mehr zutreffen.
Der Stand des Dokuments ist also aktuell und das Dokument selbst mit einem Datum vom 27.06. auch nicht wirklich alt.
Es würde mich wundern, wenn das nicht akzeptiert würde.
Wenn Du im Sommersemester nicht studiert hast, sondern Dich zum Ende des WS 15/16 hast exmatrikulieren lassen, reicht die, die Du hast. Die Exmatrikulationsbescheinigung brauchst Du bei Hochschulwechsel übrigens auch!