Unangemessene Wohnung bei psychischer Erkrankung, ARGE II, Krankheit
Hallo,
ich bin vor paar Jahren psychisch erkrankt. Ich schaffe es nur noch schwer die Wohnung zuverlassen.Einkaufen kann ich nur bei Ladenschluss oder Öffnung. Die Wohnung gehörte meine Mutter,die aber jetzt wegzog) Im letzten Monat bat ich beim Gesundheitsamt erstmals seit Krankheitsbeginn um Hilfe. Eine freundliche Mitarbeiterin schlug mir eine gesetzliche Betreuerin vor. Sie nahm kontakt mit dem Amtsgericht auf um alles in die Wege zuleiten. Vor 2 Wochen kam eine Fachärtzin und ein Richter zu mir nach Haus,die mir dann die psychiche Erkrankung attestierten. So nun hat meine neue Betreuerin (sehr nett) diese Woche den Antrag auf Sozialhilfe gestellt. Aber da ich in einer zu großen Wohnung (70m2) lebe wollen die nur ein Teil der Miete übernehmen. Der Rest wird mir vom Harz4 abgezogen! Aber sehe ich mich noch nicht in der Lage eine kleiner Wohnung zuziehen,denn ich muss erstmal eine Therapie machen um gesund zuwerden.
Hab ich in meiner Situation eine Chance das die Arge die volle Miete übernimmt? Wie gesagt ärztliche Gutachten liegen vor
Danke für eure Antworten
5 Antworten
Für 6 Monate müsste das JobCenter die volle Miete übernehmen. Und für einen dann folgenden evtl. Umzug sämtlich Kosten. Darauf soll die "Betreuerin" hinweise. Das sollte dese eigentlich wissen. Wofür wird die denn bezahlt?
Also erst einmal hast du 6 mon Zeit, dann können die dir die Angemessenheitsregel an den Kopf knallen. Desweitern ist es Momentan in den wenigsten Stäten mögliche eine Wohnung zu finden die in der Angemessenheitsregel liegt. Also sollte es zu einem Schriftwechsel kommen, kannst du sofort widerspruch einlegen.
Desweitern kann dir diese Seite sicherheit Helfen http://www.gegen-hartz.de/
Vor allem müsste das Amt SÄMTLICHE KOSTEN in dem Zusammenhang zahlen. Dann wird das sehr schnell unwirtschaftlich.
Danke ,da hab ich vorhin schonmal reingeschaut,aber nichts genaues gefunden
Hier den Passenden Link mit Urteil http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kein-umzug-bei-psychischen-erkrankungen4223.html
Eine Therapie kannste auch von einer kleineren Wohnung aus machen und da Du eine Betreuerin hast, wird die für Dich auch den Umzug organisieren.. Sieh das ganze mal nicht sooo negativ.. kleinere Wohnung bedeutet auch weniger Arbeit im Haushalt..........
erstmal eine finden,aber wie gesagt schaffe ich derzeit kein Umzug,da für fehlt mir noch die Kraft. Ich bin erst in den Anfängen. Ausserdem geht es auch darum das der nächste Supermarkt in den ich immer gehe nur 100m weit weg ist und der einzige therapheut in unserer Stadt ist auch nur 400m weit weg von meiner Wohnung.Ich sehe absolut nichts negativ, aber es geht einfach derzeit nicht!!!
Auch wenn Sie mich gleich als Klugscheißer betiteln, möchte ich als erstes auf den Ausdruck hinweisen. ARGE II; Hartz4....
Es gibt ein JobCenter; Arbeitslosengeld II.. naja egal..
Wie bereits in den anderen Kommentaren erwähnt wird die zu große Wohnung nach 6 Monaten nicht mehr komplett bezahlt. Wobei sich auch die Frage stellt: Wie konnte sie vorher bezahlt werden?
Sie haben allerdings einen großen Vorteil: einen gesetzlichen Betreuer. Diesen würde ich täglich kontaktieren und um Rat bitten..