Unangekündigte Rechnung vom Arzt. Was tun?

19 Antworten

Doppelt kann nur berechnet werden wenn auch beide geimpft wurden. Man kann als Patient auch mal nachfragen, denn man weiß ja inzwischen, dass viele Leistungen nicht mehr durch die KK bezahlt werden und da gehören solche "Privatangelegenheiten" wie Urlaubsimpfung dazu, das muss nicht die Allgemeinheit zahlen.

Mangoeistee 
Beitragsersteller
 24.02.2011, 12:28

Wir wurden nciht geimpft sondern haben nur nachgefragt. Und dafür sollen wir zahlen...

Jeder weiß inzwischen, dass es Impfungen auf Kassenleistung gibt und auch Impfungen, die nicht übernommen werden. Das ist sogar von KK zu KK unterschiedlich. Das Urlaubsimpfungen einen privaten Bereich abdecken und nicht zwangsläufig erforderlich sind wie z. B. Masern, Mumps, Röteln ist auch offensichtlich. Wer unsicher ist, muss eben mal nachfragen. Natürlich musst Du die Rechnung zahlen,.

Mangoeistee 
Beitragsersteller
 24.02.2011, 12:09

ich wurde nicht geimpft, ich habe genau das nachgefragt welche Impfungen übernommen werden, und diese Frage muss ich jetzt bezahlen.

Sally2809  24.02.2011, 12:22
@Mangoeistee

Meine Antwort wurde, warum auch immer, bei "kasefuss" als Kommentar eingestellt. Lies dort mal nach.

Du hast das erst beim Doc im Zimmer gesagt, dass du geimpft werden möchtest. Der Arzt redet normalerweise nicht über die Preise, da macht die Sprechstundenhilfe bei der Annahme,wenn du danach fragst. Rechtens ist das schon, dass du diese Zusatzleistung bezahlst. Du hast vorher nicht gesagt, was gemacht werden soll. Du wirst die Rechnung bezahlen müssen, da führt kein Weg dran vorbei. Ein Anruf bei der Patientenberatung ist kein Grund, die Rechnung niemals zu bezahlen.

Sally2809  24.02.2011, 12:00

Ich habe jetzt erst die weiteren Antworten gelesen. Du und Deine Mutter habt also ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen. Natürlich muss das bei einer Urlaubsimpfung auch privat bezahlt werden. Der Arzt hat euch umfassen aufgeklärt und auch noch den Impfstoff schriftlich bescheinigt. Er hat sich also Zeit für euch genommen. Eine berechtigte Forderung des Arztes. Der Beitrag sollte eine Etage höher, bei Sally2809. Macht aber nix. :0)

Ich war neulich im Restaurant und habe ein Essen bestellt und der Kellner hat mir auch nicht gesagt das ich hinterher bezahlen muss. Und trotzdem muss ich zahlen.

Mangoeistee 
Beitragsersteller
 24.02.2011, 11:35

Du hast vorher eine Preisliste bekommen. Stell dir vor du gehst ganz normal zum Arzt, hast nie irgendwas bezahlt und plötzlich sollst du für was bezahlen was vorher nicht gesagt wurde.

Mietnormade  24.02.2011, 11:42
@Mangoeistee

Stell Dir vor immer wenn ich zum Arzt gehe bekomme ich eine Rechnung. Und hinterher weiß ich genau was die Behandlung gekostet hat. Und mich wundert das der "arme" Mann von den paar Euros leben kann. Wenn ich mein Auto in die Werkstatt fahre ist der Arbeitslohn erheblich größer dafür das da vermutlich nur ein Lehrling dran rumschraubt und beim Arzt ein "Akademiker" vermutet wird.

Commodore64  24.02.2011, 12:30
@Mietnormade

@Mietnomade:

Beim Restaurant und beim Automechaniker weiß man dass man was aus eigener Tasche bezahlen muß. Beim Arzt übernimmt das normalerweise die Krankenkasse.

Das ist so als wenn man von jemanden zum Essen eingeladen wird und man bekommt nach dem Essen gesagt "Na, auf gerade dieses Gericht habe ich Dich aber nicht eingeladen, das zahlst Du schön selber!"

Mangoeistee 
Beitragsersteller
 24.02.2011, 12:55
@Commodore64

Danke Commodore64 du hast es verstanden was ich mein. Schade, dass man auf Kommentare keinen DH geben kann.

Solche Fälle wurden in der Vergangenheit schon eindeutig geklärt. Wenn der Arzt versäumt hat, den Patienten vorher darauf hinzuweisen, dass er eine Leistung privat bezahlen muss und keine entsprechende "IGeL-Vereinbarung" (IGeL = Individuelle Gesundheitsleistung) mit ihm getroffen hat, muss der Patient die Leistung nicht bezahlen.

Du kannst dich also mit Erfolg weigern, die Rechnung zu bezahlen, hast danach aber möglicherweise einen Hausarzt weniger...

Eine andere Möglichkeit wäre, bei der Kasse nach einer Kostenerstattung für die Leistung zu fragen. Viele Kassen erstatten reisemedizinische Leistungen ganz oder teilweise, wenn du die Rechnung einreichst.