Was kann ich gegen eine ungewollte Abbo-Verlängerung tun?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe haargenau dasselbe Problem wie die Person auf dieser Webseite

Das könnte ein verstoß gegen die §§ 305 ff. BGB sein. Um das final zu beurteilen müsste man den Vertrag kennen, den Du abgeschlossen hast.

Ich checke meine Emails nur alle paar Wochen mal, weil ich kaum tolle Emails bekomme.

Das ist genauso, wie wenn Du Deinen Briefkasten nur alle paar Wochen mal öffnest, weil Du ja meistens sowieso keine tollen Liebesbriefe bekommst.

Die Email wurde am 23.06.2016 zugeschickt. Das Fälligkeitsdatum der Rechnung wird mit dem 01.07.2016 angegeben.

Für den Verzug müsste Dir Dein Gläubiger dennoch erst eine Mahnung schicken nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Ich soll eine Rechnung von 34,95 € bezahlen für G DATA INTERNET SECURITY Download Verlängerungsservice 3 Lizenzen

Als ich damals GDATA übers Internet verlängern lies um 1 Jahr bin ich nichtdarauf hingewiesen worden, dass es sich um eine Lizenz handelt die automatisch jedes Jahr aufs neue verlängert wird ! (zumindest kann ich mich daran nicht erinnern)

Auf eine solches Abo müsstest Du eindeutig hingewiesen werden.

Nun habe ich ein paar Fragen -->

Wieso kam die Rechnung per Email mit angehängter PDF-Datei, obwohl sie meine volle Adresse haben ? Ist das rechtens ? Habe ich ein Recht auf eine Rechnung in schriftlicher Briefform ?


Die Rechnung kam per E-Mail weil das für Deinen Gläubiger günstiger ist. 


Inwieweit Du Anspruch auf eine Rechnung per Briefversand hast, geht aus dem Vertrag hervor, denn die textliche Form und die Zustellung per E-Mail ist grundsätzlich vollkommen ausreichend (Palandt - § 286 BGB Rn. 29).

Wieso nur so ein kurzes Zeitfenster in dem die Rechnung zu zahlen ist, ist habe die Email am 23.06.2016 erhalten und soll bis zum 01.07.2016 bezahlt haben ? Ist das zulässig ?

Zur Fälligkeit musst Du in den Vertrag sehen. Ohne Regelung kann der Gläubiger die Zahlung sogar sofort/unverzüglich verlangen (§ 271 BGB).

Welche Konsequenzen hat es jetzt, weil ich bis zum 01.07.2016 nicht bezahlt habe, weil ich meine Emails nicht ständig abchecke, und erst jetzt darauf anufmerksam geworden bin ?

Wenn in Deinem Vertrag nichts anderes geregelt ist, dann bis jetzt noch gar keine, da für den Verzug in der Regel die Mahnung Voraussetzung ist (§ 286 BGB).

Was mache ich jetzt am besten und wie komme ich da raus, damit das Ganze Ende Juni 2017 nicht von vorne beginnt ?

Schriftlich der Rechnung widersprechen und das Bestehen eines Abonnements bestreiten und hilfsweise den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Dieses Schreiben nachweislich per Einschreiben-Einwurf (2,85 € Porto) versenden. Dann die Sendung online verfolgen und die Sendungsverfolgung ausdrucken und eine Kopie des Schreibens mit dem Einlieferungsbeleg und dem Ausdruck gut aufbewahren.

Habe ich eine Möglichkeit aus dieser nicht bestellten Abo-Verlängerung von diesem Jahr raus zu kommen ?, weil ich auf Linux umgestiegen bin und GDATA gar nicht mehr brauche, weil ich kein Windows mehr benutze.

Ich kenne nicht Deinen Vertrag, aber Du kannst wie oben bereits geschrieben, diese automatische Verlängerung mit Nichtwissen bestreiten. Dein Gläubiger wird Dir dann nachweisen müssen, wie und wo und wann Du dieser Regelung zugestimmt hast.

Wie kündige ich am besten und wie muss diese Kündigung aussehen ?

In dem Du schreibst: "Ich kündige meinen Vertrag zu nächst möglichen Zeitpunkt. Meine Kundenummer ist ABC123456." Das ganze nachweislich per Einschreiben-Einwurf versenden.

Ich würde stattdessen aber wie oben geschrieben vorgehen und das Bestehen des Abos bestreiten und hilfsweise kündigen. Dann kommst Du möglicherweise auch kostenfrei raus.

Kann ich zum Verbraucherschutz gehen oder so und würde das was bringen ?

Das kannst du natürlich auch machen, aber auch die werden mehr Unterlagen von Dir haben wollen und deren tätig werden ist auch mit einer Kostenpauschale, meist so um die 25.- € verbunden. Dazu sollte allerdings auch ein Verstoß vorliegen, der erstmal zu prüfen wäre.

precursor 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 02:04

Recht herzlichen Dank für deine ausgezeichnete Antwort !

G.Data ist nicht nur eine gute Wahl sondern auch eine seriöse Firma .. hier liegt/lag der Fehler sicher bei dir. Bezahl und kündige am Besten gleich mit Ablauf der Lizenz im nächsten Jahr / also zum 30.6.17

precursor 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 21:49

Ok, ich werde da am Montag bei denen anrufen und das klären, dass ich zahle.

Xipolis  17.07.2016, 00:47
@precursor

Dann am besten vor dem Anruf gleich überweisen.

precursor 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 02:01
@Xipolis

Habe ich schon, danke !