Umzugskosten nach brand wer kommt dafür auf?
Hallo.
Folgende Situation: durch einen technischen defekt in der vermieteten Küche kam es zu einem brand. Infolgedessen war die wohnung 2.5 Monate unbewohnbar und ein Umzug musste für diese Zeit her.
Alles wurde in eigenleistung erledigt. Kann man im Nachhinein bei einer Versicherung, wenn ja bei welcher, Forderungen erheben damit diese Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Es handelt sich dabei um erhöhte fahrkosten, kosten für die Reinigung der Wäsche, kauf von schutzanzügen und atemmasken, natürlich um den Umzug selbst und um Reinigungsarbeiten in eigenleistung in der beschädigten wohnung.
Weiß jemand was dazu?danke
4 Antworten
Bei einem Umzug bewegst du dein Inventar. Also deine Möbel und sonstiges Hab und Gut. Also greift die Hausrat.
Genauso Zahl die deine Unterkunftskosten wie Hotel, Pension, Ferienwohnung. Und sie zahlt die Reinigung deiner Kleider, Bettwäsche, Teppiche etc.
Da du aber keine Hausrat hast, wie du unten schon kommentiert hast, bekommst du dafür nichts. Auch hättest du das bei Schadeneintritt gleich melden müssen. Im Nachhinein hast du keine Chance.
Die Reinigungsarbeiten am Gebäude u, sowie Malerarbeiten, neue Bodenbeläge etc. zählt die Gebäudeversicherung. Hier gilt das gleiche: bei Schadeneintritt melden! Hinterher ist zu spät.
Wenn du das alles selbst gemacht hast, bist du sicher, dass das fachgerecht war? Würden die Räume ozonisiert? Wenn du Pech hast, schlagen Flecken wieder durch und der Geruch kommt durch...!
Für die Beseitigung von Brandschäden an der Wohnungseinrichtung wäre deine Hausratversicherung zuständig, wenn du eine gehabt hättes. Für die Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung. Wahrscheinlich würden die Kosten aufgeteilt. Nachträglich bekommst du nichts mehr weil der Versicherung erst die Gelegenheit gegeben werden muß die Schaden zu besichtigen/beurteilen.
Grundsätzlich der erste Gedanke bei einem solchen Schaden ist der an die Gebäudebrandversicherung, die ja leider seit einigen Jahren nicht mehr verpflichtend ist. Und! Es gibt Gebäudeversicherungen mit unterschiedlichen Deckungsbereichen, wobei - nach meinem Wissen - Brandschäden eigentlich meist mit eingeschlossen sind.
Letztlich muss das im Einzelfall geklärt werden.
Es wäre möglich, dass eine Haftpflichtversicherung, soweit eine solche vorhanden ist, in Anspruch genommen werden kann.
Gleiches gilt ggfs. für eine Hausratversicherung.
Natürlich kann auch der Eigentümer der Küche oder gar der Hersteller des den Deffekt verursachenden Gerätes zum Schadensersatz herangezogen werden.
Du siehst, theoretisch eine ganze Anzahl von Möglichkeiten. Für den Einzelfall, also auch deinen Fall, muss das eben geprüft werden.
Warum im Nachhinein? Hast Du den Brand deiner Hausratversicherung nicht schon längst gemeldet?
Wenn die Ursache feststeht kannst Du den Verursacher in die Haftpflicht nehmen. Liegt die Brandursache bei dir selber hast Du leider Pech gehabt. Da mußt Du sogar noch damit rechnen Schadenersatz leisten zu müssen. Und wenn Du dann aus Spasamkeitsgründen auch keine Haftpflichtversicherung hattest...gute Nacht... außerdem muß jeder Schaden einer Versicherung unverzüglich und zeitnah gemeldet werden. Nach Drei Monaten denke ich mal wirst Du da leer ausgehen.
Hatte damals keine Hausratversicherung aber sehe auch diese nicht in der Pflicht denn ich wil ja kein Geld für meinen Hausrat sondern für die Stunden die ich mit dem Umzug und der Reinigung verbracht habe sowie für die kosten die ich hatte aber die nichts mit meinen persönlichen Gegenständen und Möbeln zu tun haben