Umzug überbrücken! Möglich?
Leute! Aufgepasst...
Ich zieh in 3 Monaten in eine neue Wohnung! Momentan ist alles im Aufbau. Jetzt sieht die Sache so aus, Miete momentan 1100€ warm Miete, das als alleinverdiener ist kaum möglich zu zahlen mit einem geringen Gehalt wie meins.
Jetzt zieh ich am 31.3.2018 aus. Muss ich mich anmelden, wenn ich Übergangszeit zu meine Eltern ziehe? Bzw. Welche Möglichkeiten habe ich, um das ganze zu überbrücken?
Danke im vorraus!
3 Antworten
Du kannst natürlich zu deinen Eltern ziehen und dich dort dann anmelden oder wo du halt auch immer unterkommen willst/kannst
Du musst dich dafür nicht ummelden:
§ 27 des bundesmeldegesetzes:
Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.
Du bleibst also bei deiner alten Adresse gemeldet, bis du deine neue Wohnung beziehst
Da machst du bei der Post einfach einen Nachsendeantrag zu deinen Eltern, dann wird alle Post da hin geschickt, das hat aber nichts mit dem Einwohnermeldeamt zu tun.
Kostet einmalig 20€ (für 6 Monate) bedeutet also das wenn du in deiner neuen Wohnung bist, die Post noch 3 Monate zu deinen Eltern geht, oder du machst dann halt noch nen Nachsendeantrag (sind dann halt nochmal 20€)
Pass nur auf das du das wirklich bei der Post machst, weil es gibt auch so Service die das übernehmen, aber dann ist es immer teurer als bei der Post selbst:
Grundsätzlich ja.
und wohin geht die post? briefe ect. ?