Umzug überbrücken! Möglich?

3 Antworten

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Du kannst natürlich zu deinen Eltern ziehen und dich dort dann anmelden oder wo du halt auch immer unterkommen willst/kannst

Du musst dich dafür nicht ummelden:

§ 27 des bundesmeldegesetzes:

Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.

Du bleibst also bei deiner alten Adresse gemeldet, bis du deine neue Wohnung beziehst

Wanjoa 
Beitragsersteller
 19.02.2018, 09:30

und wohin geht die post? briefe ect. ?

Deamonia  19.02.2018, 09:55
@Wanjoa

Da machst du bei der Post einfach einen Nachsendeantrag zu deinen Eltern, dann wird alle Post da hin geschickt, das hat aber nichts mit dem Einwohnermeldeamt zu tun.

Kostet einmalig 20€ (für 6 Monate) bedeutet also das wenn du in deiner neuen Wohnung bist, die Post noch 3 Monate zu deinen Eltern geht, oder du machst dann halt noch nen Nachsendeantrag (sind dann halt nochmal 20€)

Pass nur auf das du das wirklich bei der Post machst, weil es gibt auch so Service die das übernehmen, aber dann ist es immer teurer als bei der Post selbst:

https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html?gclid=Cj0KCQiAiKrUBRD6ARIsADS2OLkIxHnlc1cg0XbZXvjPYqXzqiTczISUpgR9ITFUUVZsyJpLGw94SBQaAm7zEALw_wcB

 

Grundsätzlich ja.