Privatinsolvenz und Umzug zur Freundin
Hallo, ich habe eine neue Lebensgefährtin und ich möchte zu ihr ziehen.
Bis es soweit ist werde ich aber auch in der Insolvenz sein.
Ich muss ja auch dem TH die neue Adresse mitteilen.
Jetzt ist meine Freundin allein im Mietvertrag und zahlt auch die Miete. Sie würde angeben das ich mit in die Wohnung ziehe.
Wie verhält es sich jetzt dem Treuhänder gegenüber, müssen wir was beachten? Wir wollen es auch so Aufteilen das ich den lebenunterhalt zahle und sie die Miete.
Schreibt der TH trotzdem den Vermieter an?
2 Antworten
Moin,
wenn der Vermieter nicht Gläubiger ist, hat der mit der Inso NIX zu tun.
du musst auch sonst deine Lebensumstände nict mitteilen.
Ob du in ner WG, im Zelt oder in ner Höhle wohnst ist für die Inso schnuppe.
Die Adresse musste nur mitteilen, damit du für den Inso-Verwalter, bzw. TH erreichbar bist.
Ob du selbst Miete zahlst o. nicht, ist auch völlig egal beio ner Inso.
Natürlich macht man getrennte Konten, damit der Th auch NUR seinem "Kunden" auf die Finger gucken kann.
Was wer wie bezahlt is bei ner Inso auch egal.
Deine Freundin muss nix und sollte auch nix angeben.
DIE is ja schließlich nicht in der Inso.
Du hast bei ner Inso nur den pfändbaren Teil deiner einkünfte abgetreten.
D.h. wenn du keine Unterhaltsverpflichtungen leisten musst, haste mindestens knapp 1 Tsd € bzw. je nach Verdienst mehr. (ergibt sich aus der Tabelle)
Was du mit deinem pfändungsfreien Einkommen machst is völlig egal.
Wenn du z.B. im Zelt wohnen würdest und dich nur bei Bekannten u. Verwandten durchschmarotzen würdest, könnteste theoretisch den gesamten betrag absparen und dann davon Urlaube, Fernseher Ouffbesuche o. sonstwas finanzieren.
Die Inso hat mit Hartz 4 bedarfsgemeinschaft o.ä. nix zu tun.
nur DU hast die Inso, nicht deine Perle.
Du musst kein Fremdes Einkommen offenlegen.
Auch der Mietvertrag hat mit der Inso nix zu tun.
Teile Ihm mit, das Du in die Wohnung Deiner Freundin ziehst, das Du nicht im Mietvertrag stehtst. Dann hätte er keinen Grund den Vermieter anzuschreiben.
Dazu hat der eh keinen Grund, wenn der Vermieter nicht Gläubiger ist.