Wohnungskündigung wegen Arbeitslosigkeit?

16 Antworten

Der Vermieter muss einen zulässigen Grund haben, Arbeitslosigkeit gehört nicht dazu.

Er kann nur wegen Eigenbedarf kündigen oder wenn ihr massiv gegen den Mietvertrag verstoßt.

Arbeitslosigkeit ist keine Begründung für eine Kündigung.

Die Kündigung ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht.

Es müssen Fristen eingehalten werden. Was im Einzelnen bei euch vorliegt und was zu unternehmen ist, kann - wie maja0403 andeutet - am Besten beim / mit dem Mieterschutzbund geklärt werden. Der zu entrichtende Beitrag ist gering bzw. sozialverträglich und beinhaltet meistens auch bei Bedarf die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt. Solltet ihr Heute oder Montag in Angriff nehmen (Beratungstermin vereinbaren.)

Kopf hoch und viel Glück

Nein, für die Kündigung bei einem Wohnraummietverhältnis bedarf es eines gesetzlich anerkannten Grundes. Arbeitslosigkeit genügt hierfür nicht, ebenso nicht das Risiko, dass der Mieter nicht mehr zahlen kann.

Deine Mutter wird auch zwei Jahre lang Arbeitslosengeld erhalten (oder wie es jetzt heißt), weiterhin kann sie Wohngeld und sonstige Sozialleistungen beantragen.

Die Kündigung des Vermieters ist rechtswidrig und damit rechtlich unwirksam.

Dann gäbe es noch die befristete Widerspruchsmöglichkeit nach § 574 BGB.

Ob und inwieweit man sich gegen eine unwirksame Kündigung wehren muss, weiß ich jetzt nicht. Ich denke nicht, die Rechtsanwaltskosten kann man sich sogar ersetzen lassen:

https://rechtsklarheit.de/blog/tarik-sharief-anwalt-berlin-n-bei-einer-unwirksamen-k-ndigung-des-vermieters-muss-dieser-dem-mi

Auf was für Ideen manche Vermieter so kommen...

Alle ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten sind im § 573 BGB zu finden. In der Regel ist das der Eigenbedarf.

Außerordentlich kann er eigentlich nur kündigen, wenn Du (einfach ausgedrückt) mit der Mietzahlung über mehr als einem Monat im Verzug bist.

Kann uns der Vermieter einfach so kündigen und muss er evtl. irgendwelche Fristen einhalten oder ähnliches?

Solange es sich nicht um ein Zweifamilienhaus handelt, dass der Vermieter auch bewohnt, kann der Vermieter überhaupt nicht kündigen.

In dem Fall wäre das Schreiben ein Fall für den Mülleimer.