Darf ich mein Auto bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung behalten?
Hallo! Ich muss demnächst die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Dass ich dabei angeben muss, dass ich ein Auto habe, ist mir klar. Aber gibt es eine Regelung, die besagt, dass ein Auto in dem Fall behalten werden darf, wenn es beispielsweise den Wert von 4.000 Euro nicht übersteigt, oder das Auto älter als 10 Jahre alt ist? Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen
3 Antworten
Die EV ist nichts anderes als eine rechtsverbindliche Erklärung über sein Vermögen und Einkommen. Es lässt nicht sich ohne weiteres daraus ableiten, was pfändbar ist und was nicht.Man muss dazu wissen: Art der Forderung und aus was diese sich herleitet, sowie die persönlichen Umstände. Oftmals lässt sich eine EV mit Ratenzahlung umgehen.
Ja, es gibt in diesem Zusammenhang neueste höchstrichterliche Rechtssprechung, diese bezieht sich im wesentlichen darauf, so Bedürfnis hinsichtlich der Notwendigkeit zum Erwerb für Lebensunterhalt verbunden ist.
Auf Details muss hier verzichtet werden.
Wenn das Auto keinen Wert mehr " einspielt " kannste es behalten .