Umziehen und melden zu zweit in eine 1 Zimmer Wohnung?
Hallo Zusammen. Ich möchte demnächst zu meiner Freundin in Ihre 1 Zimmer Wohnung ziehen und mich da auch melden. Der Vermieter (SAGA Wohnungen) erlaubt dies aber nicht. Kann ich mich im Ortsamt einfach ummelden ohne dass der Vermieter was davon weiß? Und darf der Vermieter sowas verbieten?
Danke für jede Antwort.
11 Antworten
Kann ich mich im Ortsamt einfach ummelden ohne dass der Vermieter was davon weiß?
Nein, für die Ummeldung benötigst Du die Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters.
Wenn er nicht zustimmt, dann wirst Du diese Bescheinigung nicht bekommen.
Und darf der Vermieter sowas verbieten?
Wenn der Vermieter einen guten Grund hat, ja.
Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Wohnung zu klein ist (pro Person mindestens 10m² Wohnraum) oder in deiner Person ein guter Grund vorliegt.
Siehe § 553 BGB.
Bist Du der Meinung, dass kein guter Grund vorliegt, dann müsstest Du die Zustimmung des Vermieters einklagen. Einfach so ausziehen geht nicht.
Das hätte vermutlich die Kündigung des gesamten Mietverhältnisses zur Folge.
Durch das neue Meldegesetz vom November 2016 benötigst Du für die Meldung beim Einwohnermeldeamt die Bestätigung des Vermieters.
Da der Vermieter Deiner Freundin Deinen Einzug verbietet, wird er Dir auch keine Bestätigung für's Amt ausstellen - also kannst Du dort nicht einziehen.
Falls doch, riskiert Deine Freundin einen fristlosen Rauswurf.
Ja, der Vermieter darf das verbieten!
klar kannst du dich dort anmelden und ja, der vermieter kann das verbieten
Er kann sich nicht anmelden, da er hierzu eine Bestätigung des Vermieters benötigt.
Die Wohneinheit ist geplant und genehmigt als Wohnung für EINE Person ; ist vermietet an je eine Person .
Wer es besser weiß - wie ein Boo - , gibt den falschen Tipp.