Umziehen in Privatinsolvenz mit Partner in ein Miethaus
Hallo :) wie der Titel sagt, würde meine Mutter gerne mit ihren Partner zusammenziehen. Aber beide befinden sich in einer Privatinsolvenz, heißt es dass sie nicht zusammen ziehen können? Beide sind Berufstätig und haben zusammen mehr als genug um die Miete, des neuen Miethauses das vorraussichtlich bezogen werden soll, zu bezahlen. Es stehen c.a 2800 € pro Monat zur verfügung. Meine frage ist also ob es möglich wäre, dass beide zusammenziehen könnten ohne Probleme. Wie schaut es mit den Vermietern aus? Nehmen Vermieter ungern, oder sogar garnicht Mieter an die sich in einer Privatinsolvenz befinden jedoch genug Geld haben um die Miete monatlich zu bezahlen oder tut es nichts zur sache?
Ich hoffe auf antworten Mit freundlichen grüßen :)
3 Antworten
Zusammenziehen ist kein Problem. Nur sollten die beiden ihre Konten NICHT zusammenlegen. Sollte der Vermieter eine Selbstauskunft verlangen, ist es besser, die Insolvenz anzugeben, da er sonst fristlos kündigen kann. Damit kommt er bei manchen Gerichten durch.
Hallo, wo und ggf. bei wem der Insolvenzschuldner sich aufhält und waas er mit seinem unpfändbarem Einkommenssanteil macht, kann ihm niemand vorschreiben. Wichtig ist nur, dass er seiner Erwerbsobliegenheit nachkommt, dass er sämtliches Einkommen, Bezüge, Vermögen aller Art und Herkunft (z.B. 20,00 € au f der Strasse gefunden!!!) an den Insolvenzverwalter / Treuhänder umfassend mitteilt und entsprechend dessen Verfügung an ihn abführt. Wenn der Schuldner diesen wichtigen Dingen nachkommt, kann ihm nichts passieren! Wie Deine Eltern das anstellen, dass sie zusammenziehen können, bleibt ihrer Phantasie überlassen. Ein Mietinteressent, der sich im Insolvenzverfahren / Wohlverhaltensphase befindet, ist nach meinem Rechtsverständnis unbedingt und in jedem Fall verpflichtet, den Vermieter darüber zu informieren, sonst würde er sich des Betruges schuldig machen, wenn es zu unausgeglichenen Mietrückständen kommt. Falls der Mietinteressent später DER Mieter wird, sollte er es rein vorssorglich auch beweisen können, dass er den Vermieter dementsprechend im Vorhinein informiert hatte. Wenn ich Vermieter wäre, würde dies u.U. einen sehr positiven Eindruck machen, dies zeigt nämlich, dass der Betreffende sich mit seiner Situation und den damit zusammenhängenden Rechtsangelegenheiten auseinander gesetzt hat. Deine Eltern haben die Chance, den Vermieter von sich zu überzeugen, dazu gehört Offenheit, Engagement, Selbstdisziplin (Bezahlen tut nicht weh - ich habe es auch selbst schon probiert!"), Konsequenz und die Fähigkeit, sich in den anderen hineinzuversetzen. Eine Mietkaution, 2 oder 3 Nettokaltmieten) würde ich schon nehmen, nach dem Gesetz hat der Mieter das Recht, die Kaution in - ich weiss es nicht genaau - drei oder sechs Monaten kontinuierlich einzuzahlen, also gleichen Teilen. Wie Deine Eltern dasdem Vermieter "verkaufen", schmackhaft machen, sollten sie sich gut überlegen. Viele Grüsse
Sorry, habe leider eine Kleinigkeit vergessen; was der Schuldner mit seinem unpfändbarem Einkommensanteil macht, kann ihm keiner vorschreiben - nach der Massgabe, dass er keine Zahlungen an die Insolvenzgläubiger auff die im Insolvenzverfahren befassten Altschulden leistet. Wenn er solche Zahlungen leistet, würde er sich einer Insolvenzstraftat schuldig machen (§ 283 ff. StGB) - dies sähe arg nach Gläubigerbevorteilung aus.
Sie dürfen ohne weiteres zusammen ziehen. Nur die Vermieter stellen sich oft quer, wenn sie eine Schufa-Auskunft einholen. Am besten lassen sie sich von den ehemaligen Vermietern eine Bescheinigung ausstellen, das sie Ihre Miete immer pünktlich gezahlt haben.
Auf die sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung besteht aber leider kein Rechtsanspruch. Vermieter neigen dazu, sauer zu sein, wenn ein Mieter auszieht, der seine Miete ordentlich bezhlt hat ...
vielen dank für die antwort :)