Kriege ich noch Grundsicherung wenn mein partner 1200 netto verdient?

4 Antworten

Wenn ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet, dann bleiben von seinen 1200 € Netto min.erst einmal 300 € Freibetrag, also max.900 € anrechenbares Erwerbseinkommen !

Er könnte dann ggf.noch erhöhte berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrgeld in Abzug bringen, dass könnte dann das anrechenbare Einkommen nochmal senken.

In einer BG - steht dann derzeit jeden 374 € für den Lebensunterhalt zu, dass wären dann schon 748 €, es blieben demnach max.um die 152 € für eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) übrig, der Rest müsste dann aufgestockt werden.

Also von den angenommenen 900 € anrechenbarem Einkommen würde dann erst einmal sein eigener Bedarf abgezogen, dass wären dann diese 374 € + sein KDU - Kopfanteil, also 50 % von der Warmmiete, wenn ihr 2 Personen seid.

Der Überhang würde dann zunächst auf deine 374 € angerechnet und dann käme dein KDU - Kopfanteil.

Würde die KDU - angenommen bei 500 € liegen, dann wären das jeweils 250 € KDU - Kopfanteil + 374 € Regelleistung = min.624 € Bedarf.

900 € anrechenbares Einkommen abzüglich min. 624 € Bedarf = um die 276 € Überhang, dann müsstest du noch min. 98 € für die Regelleistung bekommen + deinen KDU - Kopfanteil, wenn du selber kein Einkommen hast was angerechnet wird.

nein, ist über mindesteinkommen, 1200 netto ist gutes geld, haben viele nicht

nicht mehr viel

paar euro noch, kommt auf die mietpreise bei euch an

Einfach durchrechnen. Nur du kennst die Zahlen.

http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html