Muss ich volle Miete an den Vermieter bezahlen, trotz Schimmel?

Rolladen  - (Mietrecht, Miete, Schulden) Küche - (Mietrecht, Miete, Schulden) WC - (Mietrecht, Miete, Schulden) Boden - (Mietrecht, Miete, Schulden)

5 Antworten

Dazu muss man erst mal die Mängel dem Vermieter anzeigen und das macht man am Besten per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung zu Behebung der Mängel.

Ab Kenntnisssetzung darf die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe einer Mietminderung sollte ein Fachmann festlegen, weil eine ungerechtfertigte Mietminderung zur Kündigung führen kann.

Der Vermieter ist in der Beweispflicht zur Ursache des Schimmels.

Sollte sich herausstellen dass der Mieter der Verursacher ist, kann der Vermieter Schadenersatz bzw. Mängelbehebung und die Nachzahlung der geminderten Miete fordern.

Also um genau zu sein- (2 Zimmer EG 1969bj)

dem Vermieter Schulde ich 700€. Hatte Finanzielle Probleme wobei ich dabei bin jeden Monat 100€ Mehr zu bezahlen ...

Die Wohnung Türe ist mit einer Zimmer Tür umgetauscht, und die Wohnungstüre ist jetzt im Zimmer die Tür. ( hat ein Freund gemacht (Notlösung).

In der Küche ist eine Heizung die ich nie benutze, die Wand dahinter ist so wie Mähl. Ich kann den ganzen Finger rein stecken.

Im Bad sind die Fließen Schwarz die Rillen und da kommt glaub Schimmel.

Vor 5 Jahren hat er mal Laminat gelegt ( 0815 ) heute sind da Rillen wo man da ab und zu hängen bleibt mit den Hausschuhen.

Ebenso sind die Seile wo man die Rollläden bedient oben so ein Loch..
Ich muss jedes mal im Winter Heizung auf 5 Stellen das die Wohnung überhaupt warm wird. Ich denke die Kälte geht da wieder raus... 

( Damals war einmal eine Große Baustelle im Wohnzimmer, die Heizungsröhre waren Geplatzt im Fußboden.)

Eine Freundin meinte Sie würde nicht einmal Miete für die Wohnung Bezahlen ...

HILLLLFEEEEE

lohne  26.10.2015, 18:39

Du musst zwingend dem VM eine Frist setzen. Sonst wird nichts mit der Mietkürzung. Aber was willst du denn noch kürzen, du zahlst doch jetzt kaum noch etwas! Und hast noch dazu Mietschulden.

Also den Heizkörper hätte ich schon mal gereinigt. Die Fliesen im Bad, hätten das auch mal nötig. Wie lange hast du nicht geputzt? Die Wohnung sollte mal gründlich renoviert werden. Wenn die Heizung läuft ist es auch mit dem Schimmel erledigt. Das scheint mir kaum ein Fall für den VM zu sein.

Kader126 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 18:41

Oh glaube mir, ich bin glaub ich der Sauberste. Das die Heizung Dreckig ist hat was damit zu tun, weil die Küche die Heizung verdreckt. Sollte ich jedes mal die Einbauküche auseinander legen? also so Sinnlose anworten braucht glaub ich keiner!

lohne  26.10.2015, 18:46
@Kader126

Danke für den tipp. Hellseher zu sein ist nicht mein Ding. Woher soll ich wissen dass du erst die Küche auseinander bauen musst um den Dreck zu sehen. Zahle deine Miete bevor du hier Ansprüche stellen willst. Das ist so richtig Typisch. Der Sauberste bist du keineswegs. Siehe Bad!!!!

Du musst dem Mieter zunächst eine Mängelanzeige schreiben und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Schimmelkämpfung einräumen; in dem Schreiben kannst Du darauf hinweisen, dass Du nach erfolglosem Fristablauf die Miete kürzen wirst.

Gerhart  27.10.2015, 16:02

Wenn der Mangel dem Vermieter gemeldet ist, darf sofort die Miete gekürzt werden.

Du brauchst ein Anwalt. Er wird dir sagen können was du verweigern kannst.