Beginnt die Probezeit in einem Arbeitsvertrag mit dem ersten Arbeitstag oder mit dem Beginn des Arbeitsverhältnis?

3 Antworten

Um die Frage noch etwas genauer zu beschreiben:

Ich arbeite für ein Consultingunternehmen. Mein erster Arbeitstag begann am 24.03. (mit Beginn meines Projektes). Da dies ein Tag Mitten im Monat war, wurde der Vertrag rückwirkend auf den 14.03. gesetzt, sodass es auf der ersten Seite heißt: "..Arbeitsvertrag ab 14.03.", Schätze aus versicherungstechnischen Gründen.

In der Zeit vom 14.03.-24.03. habe ich allerdings auch noch kein Gehalt bekommen, sondern erst ab dem 24.03.

Beginnt nun meine Probezeit am 24.03. oder am 14.03.?

Die gleiche Frage habe ich hier schon einmal gestellt, aber ich hoffe sie dieses mal etwas ausführlicher/verständlicher gestellt zu haben.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ihr würdet mir sehr helfen.

TheQ86  12.09.2016, 07:55

Sehr interessant. Theoretisch kannst du jetzt Gehalt nachverlangen bzw. die Probezeit beginnt am 14.03. Bindend ist nämlich, was auf dem Papier steht.

Consulter2303 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 08:05
@TheQ86

Ja diesen Gedanken hatte ich auch schon.

ich mache die Sache noch etwas komplizierter :) :

Auf der zweiten Seite, bei "Art und Beginn des Tätigkeitsverhältnis" steht: "..wird am 01.04. als Consultant tätig".

Wie würdet ihr euch das erklären?

Also nochmal die Eckdaten:

"..Arbeitsverhältnis ab 14.03."

Begonnen habe ich tatsächlich ab dem 24.03. (hier auch erstes Gehalt)

Auf der zweiten Seite: "..wird ab 01.04. als Consultant tätig".

Etwas komisch oder?

verreisterNutzer  12.09.2016, 19:10
@Consulter2303

Der Arbeitsvertrag ist hinsichtlich des Tätigkeitsbeginns in sich widersprüchlich, deshalb kann die Fristenberechnung strittig sein.

Wenn Du Klarheit haben eillst, frage einen Fachanwalt für Arbeitsrecht - das kostet Dich zwar etwas, aber Du wüsstest ein für allemal Bescheid.

Ansonsten gehe einfach vom langstmöglichen Zeitraum aus, d.h. Ende der Probezeit = 30.09.2016.

In den meisten Fällen fällt eh beides zusammen. Aber rechtlich läuft sie ab Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Praktisch hab ich noch nicht gehört, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die ersten Tage frei gibt ... oder ähnliches.

Beginn des Arbeitsverhältnisses ist übrigens NICHT das Datum der Unterschrift des Arbeitsvertrags. Bindend ist das Eintrittsdatum das IM Arbeitsvertrag vereinbart wird.

Consulter2303 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 07:56

Vielen Dank schon einmal für deine Antwort.

Dass nicht das Datum der Unterschrift zählt, weiß ich.

Es geht darum, dass ich ein neues Arbeitsverhältnis eingehen werde und innerhalb der Probezeit ja eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen habe.

Ich bin gedanklich immer davon ausgegangen: Erster Arbeitstag am 24.03., also Ende der Probezeit 23.09.

Als ich aber dann nochmal in meinen Arbeitsvertrag geschaut habe (und das hatte ich vergessen), habe ich gesehen: "..Arbeitsvertrag ab 14.03.". Aber ich habe zwischen dem 14.03. und dem 24.03. noch nicht gearbeitet und noch kein Gehalt bekommen.

Es war nämlich bis zum 23.03. nicht mal klar, an welchem Tag ich genau anfange und dann wurde der Vertrag rückwirkend auf den 14.03. gesetzt.

Das Arbeitsverhältnis beginnt mit dem ersten Tag und ebenso die Probezeit

verreisterNutzer  12.09.2016, 19:14

Diese Aussage ist (bezogen auf den vorliegenden Fall) leider ebenso unklar wie der Arbeitsvertrag selbst.

Hier stellt sich nämlich die Frage, wie man den "ersten Tag" definiert.

Die Lösungsmöglichkeiten sind in meinem Kommentar zur Frage von @Consulter2303 dargestellt.