Im Arbeitsvertrag ist keine Probezeit enthalten
Guten Tag,
ich habe mal eine rein Informative Frage, in meinem Unbefristetem Arbeitsvertrag, steht keinerlei Probezeit.
Ist somit keine vorhanden, oder beläuft sie sich auf 3 oder 6 Monate?
MfG Quentin
10 Antworten
Grundsätzlich ist es so, dass die Probezeit nur dann gilt, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. Die Probezeit gilt nicht automatisch für jedes Arbeitsverhältnis, das begründet wurde. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen faktisch eine Vereinbarung schließen, wonach eben eine Probezeit gilt. Verwendet der Arbeitgeber zum Beispiel ein Arbeitsvertragmuster das eben keine Regelung über die Probezeit enthält, dann gilt eine Probezeit nicht als vereinbart. Dies hat zur Folge, dass eben auch keine kürzere Kündigungsfrist für den Arbeitgeber gilt. Wichtig ist allerdings, dass es nicht nur auf die arbeitsvertragliche Regelung (also die Regelung um Arbeitsvertrag) der Parteien ankommt, sondern dass es auch möglich ist, dass zum Beispiel ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Regelung über die Probezeit enthält. Sofern dies der Fall ist, gilt die Probezeit auch als vereinbart, wenn im Arbeitsvertrag diesbezüglich nichts steht. Von der kommt es nicht nur auf den Arbeitsvertrag an, sondern auch bestehende Vereinbarung im Betrieb oder in einem Tarifvertrag, der hier Anwendung findet. PS: Google sei Dank!!
Also einen Tarifvertrag habe ich nicht. Mein Vertrag läuft lediglich über 30 stunden die Woche. Da ich sicher bin das ich demnächst meine Kündigung erhalten werde, mache ich mich schon mal schlau. Also muss er die 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten?
MfG
Also nen Tarifvertrag hab ich nicht, nur einen auf 30 stunden pro Woche. Aber eben Unbefristet. Und den Vertrag hab ich mir jetzt einige male durch gelesen, und ich sehe nirgends eine Probezeit Festgehalten. Ergo, hätte der Arbeitgeber eine frist von 4 Wochen ein zu halten, falls er mich denn Kündigen sollte ( was ich stark annehme, dass es in den nächsten Tagen passieren wird).
MfG
Es kommt drauf an, ob irgendwelche anderen Verträge referenziert sind (z.B Tarifverträge). Falls nicht - keine Probezeit sondern normale Kündigungsfrist. Eine Probezeit muss vereinbart werden, sonst gibt's keine.
Keine vorhanden. §622 BGB.. eine Probezeit muss vereinbart werden. Wenn keine vereinbart ist, dann gibt es auch keine.