Umtauschen bei MÜller ohne Kassenbon
Hallo,
Ich hab mir einen Taschenrechner bei Müller gekauft - und möchte den zurückgeben. Ich habe den Taschenrechner noch nicht aufgemacht und der liegt unbeschädigt in der Originalverpackung. Kann ich den ohne Kassenbon auch wirklich eintauschen? Gehen wir mal vom gesetzlichen weg, den dort ist es geregelt das ich das kann.
5 Antworten
Ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe einwandfreier Ware hat man generell nicht; die gekaufte Ware muß einen Mangel haben - dann tritt die gesetzliche Gewährleistung ein; hier muß auch erst einmal nachgessert werden und wenn das nicht geht oder die Nachbesserungen scheitern, dann kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Einen Kassenbon benötigt man hierfür nicht; man muß nur nachweisen, daß man die Ware dort gekauft hat.
Aber hier liegt ja kein Mangel vor. Das wäre nun Kulanz des Verkäufers, wenn er den Taschenrechner zurücknehmen würde...
Schön das du mich auslachst (:
Ich bin zum Müller gegangen - die Verkäuferin meinte das funktioniert nicht. Nachdem ich ihr einen Artikel eines Anwalts gezeigt habe wurde sie leichenblas und gab mir nach einem Gespräch mit ihrem Chef mein Geld zurück^^
Seitdem liebe ich dieses Geschäft :)
ich denke nicht. umtausch ist in den meisten fällen nur mit kassenbon möglich.
Naja rechtlich gesehen ist das möglich ... nur glaub ich auch nicht wirklich das die Verkäuferin das Ding zurücknimmt.
Das ist falsch ! Ein Irrglaube, der in der Bevölkerung rumgeistert. Ruf mal bei der IHK an, die erklären dir dies genau.
Umtausch wegen Nichtgefallen ist eine Kulanzlestung der Verkäufers, der dafür Bedingungen festsetzen kann.
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es beim direkten Einkauf in einem Geschäft nicht
Warum holst Du nicht den Telefonhörer, wählst die Rufnummer Deiner Müller Filiale und fragst dort direkt nach.
Was sollen wir denn hier antworten
Ja, geht
nein, geht nicht
vielleicht
Selbst wenn der Niederlassungsleiter meiner Müller Filiale für mich mal eben einen ähnlichen Umtausch gemacht hat, dann muss das nicht bedeuten dass dieses in Deiner Filiale ebenso abläuft.
Grundsätzlich aber "nein".. auch hast Du keinen rechtlichen Anspruch und alles was hier zum Tragen kommt nennt sich Kulanz
es wäre ja echt toll, wenn jetzt jeder Dieb die Ware bei Müller ohne Bon abgeben kann und Geld zurück bekommt dafür...
suuuper
Wenn du ihn in einem Geschäft von Müller gekauft hast, dann kannst du ihn NICHT !!!!! - nach dem Gesetz - zurück geben, wenn er einwandfrei funktioniert. Du hast dort willentlich einen Kaufvertrag abgeschlossen. Wenn die Mitarbeiter den Taschenrechner dennoch zurück nehmen, dann ist dies eine sogenannte " Kulanzregelung " und ein Entgegenkommen der Firma Müller.
Anders sieht es bei einer " Online-Bestellung " aus. Diese werden wie " Türgeschäfte " angesehen und dort kannst du ihn in einer bestimmten Frist auch wieder zurück senden.
ha ha... also wenn ich demnächst auf Diebeszug bei "Müller" gehe, dann gehe ich tags drauf wieder da hin und tausche alles ohne Bon um..
Tolle Idee von dir....
Also ich hätte da so meine Bedenken. Das blose besitzen einer Sache beweist nämlich noch lange nicht ob man der rechtmäßige Eigentümer ist.