Kann man defekte Ware auch ohne Kassenbon umtauschen?

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Ja das Geht, du musst halt glaubhaft machen das du die Ware dort gekauft hast.

Das geht wenn du mit Plastikgeld gezahlt hast mit einem Kontoauszug, oder mit einem Zeugen, oder es ist an der Verpackung erkennbar oder oder oder

Bei einer Reklamation dürfen die auch z.B nicht auf die Oginalverpackung bestehen.

Laurwheezy  22.11.2010, 18:38

Er muss nicht beweisen dass er die ware dort gekauft hat, WEISLASTUMKHR

Der Kassenzettel macht Reklamationen mangelhafter Ware zwar einfacher, ist aber nicht zwingend nötig. Dass die Vorlage des Kassenbons notwendig ist wird von Geschäften fälschlicherweise meist nur behauptet, da diese mit der Unwissenheit der Käufer rechnen. Bei Kartenzahlungen gilt auch der Kontoauszug als Kaufnachweis, es helfen aber auch Zeugen, die den Kauf bestätigen können. Die Originalverpackung ist bei Reklamationen nicht erforderlich. Die Kosten für Transport, Versand und Verpackung muss übrigens der Verkäufer tragen. § 437 BGB und § 439 BGB (Nacherfüllung bei Sachmängeln)

Heute, bei dem Konkurrenzdruck, sind die Händler auch da kulanter geworden. Ich glaube, Du hast gute Chancen.

Alles Blödsinn. Egal was du kaufst du hast 2 JAHRE Garantie (gesetzlich) auf alles. Sollte der Artikel innerhalb dieser Zeit trotz richtiger Verwendung und benutzung kaputt gehen kannst du ihn auch ohne kassenzettel zurückgeben. denn dannhadelt es sich nicht um einen umtauch sondern um eine reklamationen. umtausch = nichtgefallen, reklamation = beschädigung!!!!! so sagt es der gesetzgeber also ist es KEINE KULANZ sondern rechtliche pflicht! nun musst du aber noch die BEWEISLASTUMKEHR beachten. die besagt dass innerhalb der 2jährigen garantie das erste halbe jahr der verkäufer beweisen muss dass du den artikel auf eigenverschulden kauptt gemacht hast, das kann er aber so gut wie nie also kannst du ohne schlechtes gewissen auch ohne kassenzettel hingehen. die folgenden eineinhalb jahre ist es andersrum da muss der käufer beweisen das es ohne eigenverschulden kauptt gegangen ist was genauso schwer ist wie erseres. also wenn du die ware reklamiert hast hat der verkäuder 2 mal das recht auf nachbesserung sprich reperatur oder neue ware. sollte nach diesen 2 mal die ware immernochnicht einwandfrei sein kannst du dein geld zurück verlagen. UND DAS SAGT DER GESETZGEBER ÜBER DIE REKLAMATION!!!! reklamation = gesetzliche pflicht, umtausch = kulanz. so jetzt sollte es jeder verstanden haben und muss sich nicht mehr "verarschen" lassen.

Das wird auf das Geschäft und seine Kulanz ankommen. Ist es ein kleinerer Händler, der sich vielleicht sogar an den Kauf erinnert oder durch sein Logo die Ware gekennzeichnet hat, dürfte die Reklamation kein Problem sein. Bei einem größeren Laden kommt das immer auf denjenigen an, der die Reklamation bearbeitet. Bei einer Reklamation kannst Du zunächst nur Reparatur oder Nachbesserung verlangen, dann erst Wandlung.
Viel Erfolg!