Konzession als Handwerksmeister anbieten/vergeben?

6 Antworten

"Ein Vertrag, mit dem ein Handwerksmeister einem Handwerksbetrieb lediglich seinen Meistertitel zur Verfügung stellt, ohne dass er tatsächlich als technischer Betriebsleiter tätig wird, ist gem. § 134 BGB wegen Umgehung des § 7 HwO nichtig."
Frage48 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 13:19

Leidglich den Meistertitel zur Verfügung stellen wollte ich ja grundsätzlich nicht. Ob das als Nebentätigkeit zu so in  etwa 20 Std möglich wäre, wäre interessant zu wissen.. Danke für die Antwort  

erst einmal solltest du mit deinem dienstherrn darüber sprechen. bin sicher, der ist damit ohnehin nicht einverstanden...

Frage48 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 13:16

Eine Genehmigung für Nebentätigkeiten habe ich, ich wollte ja grundsätzlich nur über diesen Weg Infos einholen und dann überblicken, ob möglich oder nicht. Danke für die Antwort.

Kann man machen.

Du bist dann aber auch der verantwortliche Meister in dem Betrieb. Und bist demzufolge auch haftbar.

Abgesehen davon solltest Du als Beamter wissen, dass Du Dir Nebeneinkünften genehmigen lassen musst.

Frage48 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 13:15

Eine Genehmigung für Nebentätigkeiten habe ich, ich wollte ja grundsätzlich nur über diesen Weg Infos einholen und dann überblicken, ob möglich oder nicht. Danke für die Antwort.

Zuerst muss Dein Dienstherr der Nebenbeschäftigung zustimmen.

Alle deine Fragen beantwortet dir die Handwerkskammer. Frage insbesondere nach der Haftung, die du vermutlich übernimmst.