Konzession als Handwerksmeister anbieten/vergeben?
Hallo zusammen,
ich bin Handwerksmeister. Seit aber bereits 12 Jahren in einem Beamtenverhältnis beschäftigt.
Zwei/drei mal wurde ich gefragt, ob ich Unternehmensgründern mit meinem Meistertitel die notwendige Konzession tragen könnte..
Anscheinend ist diese Handhabe nicht ungewöhnlich, da ich schon von anderen mitbekommen habe, das andere Meister, die selbst ein Unternehmen haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis, sowie Rentner/Frührentner anderen Unternehmern ihre Konzession geben.
Das weckt dann nun doch mein Interesse.... Kann man auf der Basis einer Nebenbeschäftigung seine Konzession an Betriebsgründer bzw. Unternehmer die eine Meisterpflichtiges Gewerk ausüben vergeben. Zum Beispiel auf der 450.- Euro-Ebene (natürlich darf da auch mehr bei rausspringen)?
Weiß jemand, ob dies generell möglich ist? Was muss man alles beachten und was sind die Rechte und Pflichten eines Konzessionsträgers? Über sämtliche Informationen wäre ich sehr dankbar...
6 Antworten
Leidglich den Meistertitel zur Verfügung stellen wollte ich ja grundsätzlich nicht. Ob das als Nebentätigkeit zu so in etwa 20 Std möglich wäre, wäre interessant zu wissen.. Danke für die Antwort
erst einmal solltest du mit deinem dienstherrn darüber sprechen. bin sicher, der ist damit ohnehin nicht einverstanden...
Eine Genehmigung für Nebentätigkeiten habe ich, ich wollte ja grundsätzlich nur über diesen Weg Infos einholen und dann überblicken, ob möglich oder nicht. Danke für die Antwort.
Kann man machen.
Du bist dann aber auch der verantwortliche Meister in dem Betrieb. Und bist demzufolge auch haftbar.
Abgesehen davon solltest Du als Beamter wissen, dass Du Dir Nebeneinkünften genehmigen lassen musst.
Eine Genehmigung für Nebentätigkeiten habe ich, ich wollte ja grundsätzlich nur über diesen Weg Infos einholen und dann überblicken, ob möglich oder nicht. Danke für die Antwort.
Zuerst muss Dein Dienstherr der Nebenbeschäftigung zustimmen.
Dein Dienster duldet eine gesetzwidrige Nebentätigkeit? Siehe Punkt 4.4 im Link http://docplayer.org/20473818-Inhaltsuebersicht-scheinselbststaendigkeit-allgemeines.html
Alle deine Fragen beantwortet dir die Handwerkskammer. Frage insbesondere nach der Haftung, die du vermutlich übernimmst.
Eine Genehmigung für Nebentätigkeiten habe ich, ich wollte ja grundsätzlich nur über diesen Weg Infos einholen und dann überblicken, ob möglich oder nicht. Danke für die Antwort.