Kassenbon kontrollieren, wann muss man das machen?
Kann mir jemand sagen, wann ein Kunde seinen Kassebon kontrollieren muss? Wenn möglich bitte mit irgendeinem Bezug auf Gesetze. Es interessiert mich deswegen, weil ich eben einkaufen war, und da ging es an der Kasse plötzlich nicht weiter, weil da so ein Typ stand der behauptete, die Kassiererin hätte ihm einen Artikel zu viel auf den Bon gesetzt. Er sagte dann , er wäre "erst" vor 45 Minuten dort einkaufen gewesen und würde sein Geld zurück wollen. Einen Artikel zum Umtausch habe er nicht, da er für den Artikel auf dem Bon keinen Gegenwert erhalten habe, er wäre sich da absolut sicher (natürlich;) ). Ich habe mal gehört, man soll den Bon noch im Laden kontrollieren, weil man sonst keinerlei rechtlichen Anspruch auf Erstattungen habe und alles darüber Hinaus nur auf Kulanz des Händlers gehen würde. Wie es ausgegangen ist, habe ich dann nicht mehr mitbekommen. Ich selbst bin jetzt auch nicht der Typ, der wegen zwei Euro nochmal ins Auto steigt, den Sprit verfährt und sich dann vor Ort auch noch die Diskussion an der Kasse gibt. Aber bei zehn sieht das vielleicht anders aus, deswegen hätte ich gerne mal eine verlässliche, gesetzlich belegte Aussage dazu.
11 Antworten
Laut vielen AGBs und Aushängen im Laden, muss man Rückgeld und Kassenbon direkt kontrollieren, also vor verlassen des Ladens.
Danach kann man vieles behaupten und nichts mehr beweisen. Ob der Laden aus Kulanz darauf eingeht ist das eine, müssen tut er nicht. Denn der Kunde hat kaum eine Chance zu beweisen, dass sich der Vorfall so ereignet hat wie er sagt.
man sollte ihn sofort kontrollieren, also wenn du ihn bekommen hast!
Gesetzlich ist es so, dass der, der eine Forderung hat, nachweisen muß, dass die Forderung zu recht besteht.
Der Käufer fordert hier die Rückzahlung des Preises für den fehlenden Artikel, kann ber nicht beweisen, dass er den Artikel nicht bekommen hat. Hätte gleich den Zettel kontrolliert, hätte er anhand der Waren im Korb beweisen können, dass dieser Artikel nicht dabei ist. Er hätte seine Taschen vor Ort leeren können und sich notfalls auch nackig machen, um zu beweisen, dass er den Artikel nicht hat. Hinterher kann er nix beweisen.
Das sollte man unmittelbar nach dem Bezahlen tun. Am besten noch bevor man seine Einkäufe verpackt hat.
Hat man den Markt erst einmal verlassen, kann man ja nicht mehr nachweisen, dass etwas zu viel berechnet wurde.
Hey =)
Ich rechne meistens so in etwa aus wie viel Geld ich gerade im Einkaufswagen habe. Wenn die Kassiererin dann etwas anderes verlangt (zu hoch) kontrolliere ich sofort den Kassenbon noch bei der Kasse selber.
Weil sobald du den laden verlässt kannst du theoretisch schon etwas verschwinden lassen und dann kann ja jeder kommen und sagen du hast mir das zu viel einkassiert ;)
Mein Tipp bei der Kasse nach dem Einpacken kurz kontrollieren =)
Gruss =D
Sehe ich genau so, nachher kann ja jeder kommen und irgendwas behaupten.