Umtausch nur gegen Gutschein - ist das rechtens?
Ich wollte gestern etwas umtauschen und habe anstatt dem Kaufpreis nur einen Gutschein bekommen. Ist das in Ordnung oder kann ich auf die Rückzahlung des Kaufpreises bestehen?
5 Antworten
wenn du die ware nur wegen nichtgefallen zurück gebracht hast, dann hast du einfach glück gehabt mit dem gutschein, denn einen anspruch hast du gar nicht. unter welchen umständen du einen hättest, steht im bürgerlichen gesetzbuch bgb, sollte man sich im internet runterladen und drin suchen nach gewährleistung usw.
wir sind alle verwöhnt von aldi und co, die garantieren ohne begründung die rücknahme jeder ware in einer frist. aber das ist nicht gesetz!
Da du nicht schreibst, was du zurück gegeben hast, kann ich nur vermuten.
Grundsätzlich muss bei Ladenkauf der Händler die Ware nicht zurück nehmen, wenn du es dir z.B. zu Hause anders überlegt hast.
Wenn die Ware defekt ist, hat der Händler 2 Reparaturversuche, bevor das Wort Wandlung des Kaufvertrages überhaupt infrage kommt.
Bietet dir der Händler wie in deinem Fall einen Gutschein an, dann hat er mehr gemacht, als er gesetzlich musste. Er war kulant, aber da es freiwillig geschieht, kann der Händler entscheiden und nicht du.
Das ist rechtens. Es sei denn du hast es ueber Fernabsatzgesetz gekauft. Es sei denn der Artikel ist schadhaft oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, dann ist es ein Reklamationsgrund mit dem Recht der Wandlung nach der zweiten Nachbesserung.
So schön kann man in 3 Sätzen Gewährleistung im Verbraucherrecht erklären. (-: DH.
Wenn die Ware keinen Mangel aufweist besteht grundsätzlich kein Recht auf Umtausch. Viele Händler tun das trotzdem aus Kulanzgründen, aber es ist durchaus rechtens, das mit einem Gutschein zu tun.
Wie dem auch sei, bis jetzt habe ich immer mein Geld wieder bekommen. Und wenn ein Laden meint, er müsste bei Rückgabe einen Gutschein ausstellen, dann überlege ich mir ob ich dort nochmal einkaufe!!!
Das ist der Aspekt, warum die Händler überhaupt ein Rücknahme- oder Umtauschrecht anbieten. Aber ein gesetzliches Recht gibt es dazu nicht, wie die anderen hier schon beschrieben haben.
Ja doch, noch einmal! Um den Gutschein zu verwenden. Dann nicht mehr.