Bestellung storniert vor Versand, jetzt Versand, wie verhalten?

3 Antworten

Hallo,

normalerweise stünde Ihnen hier ein Widerrufsrecht gem. § 312d, 355 BGB zu. Dann könnten Sie den Vertrag widerrufen mit den Folgen des § 357 BGB. Das wird Ihnen allerdings nichts nutzen, wenn die Ware schon versendet ist. Da Sie Ware im Wert von über 40 Euro bestellt haben, trägt der Händler die Rücksendekosten (§ 357 Abs. 2 S. 3 BGB).

Der Händler kann das Widerrufsrecht aber auch gem. § 312d Abs. 1 S. 2 BGB durch ein Rückgaberecht gem. § 356 BGB ersetzt haben. Dann ist die Rückgabe erst mit Erhalt der Sache möglich (§ 356 Abs. 2 BGB). Hier trägt in jedem Fall der Händler die Rücksendekosten gem. § 357 Abs. 2 BGB.

Sie tragen also die Versandkosten zu Ihnen wenn der Händler sich nicht bereiterklärt, diese zu ersetzen. Allerdings tragen Sie keine Rücksendekosten. Es könnte aber besser sein, dass Paket erst anzunehmen und dann wieder abzuschicken.

Wenn es ein HÄNDLER ist - also ein Geschäft, dann hast du ein Rücktrittsrecht, welches im Normalfall 4 Wochen nach Erhalt der Ware gilt. Wenn die sich da nicht drauf einlassen, dann drohe mit dem Anwalt - das hilft meist schon . Wenn nicht, setze dich mit einem Anwalt in Verbindung - der hilft dir dann weiter

Erklär einfach von deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Der Händler muß dann alle Versandkosten tragen.