Umschulung ohne Hartz 4
Hilfe .... Ich wohne mit meinem Sohn und meinem Freund ( nicht der Kindsvater) in einer 3 Zimmer Wohnung seit einem Jahr. Dieses Jahr habe ich mit meinem Sohn Leistung bekommen da wir ein Jahr Probe wohnen beantragt hatten das heißt das dass Einkommen meines Freundes nicht mit angerechnet wurde. Nun war im Mai das Jahr vorbei und zack wurden mir die Leistung gestrichen. Nun zu meinem Problem. Im September 2013 habe ich vom Amt einen bildungsgutschein für eine Umschulung bekommen die ich seit dem mache. Da ich nun keine Leistung mehr bekomme ( ablehnungsbescheid letzte Woche bekommen) ist auch die Umschulung futsch. Diese möchte ich aber gern zu Ende bringen und dazu muss ich beim Amt gemeldet bleiben was nicht geht da mein freund genug verdient um uns mit zu versorgen. Nun fehlen mir 500 € im Monat, mit Ablauf der wiederspruchsfrist ist mein Sohn und ich nicht mehr versichert und meine umschulung darf ich dann auch nicht weiter machen. Die gute Frau vom Amt meinte dann muss ich halt ausziehen. Gibt es denn eine Möglichkeit die Umschulung fertig zu machen und weiter Geld zu bekommen ohne Auszug? Die Umschulung geht bis Mai 2015. einen Brief haben wir auch schon geschrieben das es dem Staat ja viel mehr kosten würde wenn ich ausziehe für ein Jahr da ich alle möbel neu beantragen müsste sowie renovierungskosten usw. ( alles im Haushalt gehört ihm). Das ist denen egal und daraufhin hab ich die Ablehnung bekommen. Mittwoch hab ich Termin beim Anwalt. Wollt mich aber hier mal informieren schon. Vielen Dank.
7 Antworten
Das Problem ist ja das man ohne Leistungsbezug kein Anspruch mehr auf einen Bildungsgutschein hat und somit mir die Umschulung auch gestrichen wird. Und wenn es 1€ wäre als Bezug könnte ich Umschulung weiter machen. Nebenverdienst suchen ist ja schön und gut, würde ich auch machen aber Krankenversichert bin ich dann mit Sohnemann immer noch nicht. Da wird einem vom Amt halt eher geraten sich zu trennen und eine neue Wohnung zu suchen. Sie hat mir sogar schon vorgerechnet was mir dann alles bezahlt wird, Erstausstattung, Renovierungsgeld, umzugskosten und Kaution. Da muss man dem Staat nicht verstehen, anstatt ein Jahr noch zu unterstützen,(danach kann ich in dem Betrieb anfangen wo ich Praktikum mache) wollen die dreifache Kosten ausgeben. Oh Mann.
Woher willst du denn wissen,das dein Freund so viel verdient,das er euch mit unterhalten könnte,wenn ihr sein Einkommen dem Jobcenter gar nicht mitgeteilt habt ?
Denn von seinem Einkommen kann er dann erst einmal seine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll von seinem Nettoeinkommen abziehen und wenn er für dich auch noch die KK - Beiträge zahlen muss,dann kann er diese separat beim Jobcenter geltend machen.
Dann könnte ja evtl.doch ein Anspruch bestehen und du könntest deine Umschulung zu ende machen.
Hi Kiki222508368,
weil ihr >> ein Jahr Probe wohnen beantragt << hattet und die Zeit vorbei ist, seid ihr nun eine Bedarfsgemeinschaft, in der alle Einnahmen mit erwartbaren Leistungen verrechnet werden. Heißt: alle Gelder auf den Tisch. Aber vielleicht hat Dein Anwalt noch einen Tipp.
Das wird vom Amt gerne so gehandhabt aber man kann sich dagegen wehren. Google hat da einige Berichte und Tipps zu.
Es gibt auch die möglichkeit bei einer firma eine einzelumschulung durchzuführen wen man sie zb übredet das sie es auch machen ist es auch möglich das man zb das geld aus dem 1 lehrjahr und später das aus dem Letzten bekomt nachteil ist die normale berufschule und es ist möglich unterhalstgeld vom amt zu bekommen gleichzeitieg zum lehrlingsgehalt. Wen du schnell ausziehst kan das amt die leistungen wieder zahlen und auch die umschulung dort vortsetzen dazu reicht schon eine kleine wohnung. Versuchs mal mit der Begründung wegen der umschulung wegen außerordentlicher härte im wiederspruch zu gehen da die hälfte schonn hinter dir liegt Außerdem mus dein sohn versichert sein du kanst ja mal im sgb3 nachschauen ob es dort eine ausnahmereglung gibt den wen es dort eine begründung gibt oder eine ausnahme muß das amt das als grund für einen wiederspruch anerkennen. Ansonsten versuchs mal über die regionaldirektion des jobcenters i´st meistens dort wo früher das landesarbeitsamt war oder man kan zb über die webseite an die adress/tel kommen
Wie sieht es aus mit dem Unterhalt für den Sohn?
Dein Freund kann schriftlich erklären, dass er nicht bereit ist, finanziell für dich und dein Kind einzustehen.
Dazu gehören aber auch gettennte Konten z.b.
Das zusammen mit dem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid abgeben.
Ja das ist doch schonmal gut. Erklärt, dass ihr auch alle sonstigen Verbrauche wie Einkäufe genau aufrechnet, ihr also nicht gemeinsam wirtschaftet.
Dazu braucht ihr keine getrennten Betten aber für Kontrollen vom Amt ist es gut, wenn man im Kühlschrank getrennte Fächer vorfindet und man auch im Bad getrennte Zahnpastatuben etc. hat und am besten noch ein Haushaltsbuch aus dem hervor geht, dass ihr die Einkäufe finanziell aufteilt.
Ungewöhnlich ist das nicht. Bislang habe ich z.b. immer- auch nach Jahren noch- alles an Einkäufen mit meinem Freund geteilt und ich kenne viele, die das ebenso halten. Zusammen ziehen ist heutzutage noch lange kein Einverständnis, für den Partner finanziell aufzukommen. Das würde ich frühestens nach einer Hochzeit voraussetzen.... gute und schlechte Zeiten und so. ..
Unterhalt bekommt mein Sohnemann, hab auch einen Titel gegen den Kindsvater. Getrennte Konten haben wir. Ich habe sogar jeden Monat teilmiete an ihn überwiesen und dies auch schriftlich beim Amt erklärt. Übrigens Unterlagen von meinem Freund würden nicht abgegeben da er sich da weigert und ich das auch so wollte.