Wie kann man eine Umschulung/Weiterbildung finanzieren?
Hallo, ich erzähl mal kurz die Lage. Mein bisheriger Arbeitgeber ist/war insolvent und der Betrieb ist seit 30.April 2015 geschlossen und ich bin freigestellt seit 01.05. und gekündigt zum 31.05.2015. Nun hätte ich die Möglichkeit ab 01.06. nahtlos eine Umschulung/Weiterbildung zum Zugbegleiter bei der Bahn zu machen, jedoch brauch ich diesen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit. Ich habe mir im Februar schon einmal einen Termin im Amt geben lassen, da war die Insolvenz schon bekannt, und wollte mich mal wegen Umschulung erkundigen. Doch die Antwort vom Arbeitsberater "Sie haben ne abgeschlossene Ausbildung und es gibt freie Stellen, das kriegen wir nicht durch" Ich bin gelernter Brauer, jedoch will ich diesen Beruf nicht mehr machen. Jetzt die Frage, stimmt die Aussage vom Arbeitsberater? Ich hätte eben schon alles Sicher von Seiten der Bahn plus eine Einstellungsbeabsichtigung der Bahn. Habe ich da gute Chancen das dies beim Arbeitsamt auch durchgeht? Ich habe am 15.5. einen Termin dort. Und wenn nein, welche Möglichkeiten gibt es, so eine Umschulung/Weiterbildung zu finanzieren? Bafög weiss ich schon mal, das dies nicht geht. Vielen Dank für eure Antworten!
3 Antworten
In der Regel muss man vier Wochen in Bezug von ALG sein um den Bildungsgutschein beantragen zu dürfen.
Das hat man mir vor zwei Jahren gesagt.
Vielleicht kann man wegen der Insovenz eine Ausnahme machen oder wenn nicht, kannst Du vielleicht 4 Wochen später einsteigen.
In vielen Bereichen steigen oft Umschüler noch in einen schon laufenden Kurs ein.
Also gehe zur Agentur füür Arbeit und erkundige Dich.
MfG
Johnny
Natürlich kann gefördert werden,habe ich ja gar nicht bestritten,es muss aber auch ein hinreichender Grund vorhanden sein und nur weil man auf seinen erlernten Beruf keinen Bock mehr hat,ist bestimmt kein Grund für die Agentur für Arbeit, hier eine Umschulung in einen anderen Beruf zu finanzieren !
Gruß isomatte
Da wirst du keine Möglichkeit haben,um an deine Umschulung zu kommen bzw. diese finanziert zu bekommen !
Eine Weiterbildung wird in der Regel vom AG - finanziert,bei dem man beschäftigt ist.
Ist man arbeitslos und hätte eine schriftliche Zusage von einem AG - der dich dann in deinem erlernten Beruf einstellen würde,wenn du diese Qualifizierung durch die Weiterbildung erlangt hättest,dann würde die Agentur für Arbeit ggf. auch für die Kosten aufkommen.
Bei einer Umschulung handelt es sich ja aber praktisch um eine andere Tätigkeit, die du dadurch erlangen würdest und das ist in deinem Fall nicht notwendig,weil du in deinem erlernten Beruf weiter Arbeit finden würdest und diesen auch körperlich weiterhin ausführen könntest.
Denn nur wenn du deinen erlernten Beruf durch körperliche Einschränkungen nicht mehr ausüben könntest oder dieser Beruf gar nicht mehr existiert,hättest du eine Chance eine Umschulung finanziert zu bekommen.
Im ersten Fall würde dann erst einmal die RV - anzusprechen sein,wenn du die notwendigen Voraussetzungen erfüllst,dann wäre hier die RV - zuständig,sonst die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Im zweiten Fall dann nur die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Da dein erlernter Beruf aber noch existent ist und du da auch sicher Arbeit finden würdest und wahrscheinlich auch keine körperlichen Einschränkungen vorliegen,wird das hier sicher nichts werden.
Wenn du da nicht mehr arbeiten willst,dann kannst du dich ja auf andere freie Stellen bewerben,so wird es auch die Agentur für Arbeit sehen,denn wenn es keine freien Stellen in deinem erlernten Beruf gibt,wirst du in andere freie Stellen vermittelt,hier kannst du dich nicht auf deinen erlernten Beruf versteifen.
Vollkommen richtig.
Leider kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten. Möglicherweise musst Du eine bestimmte Zeit arbeitslos gemeldet sein, um Hilfe zur Umschulung zu bekommen. - Hoffentlich antwortet Dir hier noch jemand, der sich mit dieser Thematik auskennt (ich kenne mich mehr mit Hartz IV aus).
Wenn Du das mit dem Arbeitsamt klären willst, geh nicht allein hin. Lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr)
Die folgenden Hinweise gebe ich Arbeitslosen und denjenigen, die Grundsicherung (welcher Art auch immer) beziehen. - Du wirst ja erkennen, was für Dich hilfreich ist:
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Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Und google mit
legitimation eines beistands pdf
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.