Unterhalt trotz Wohngemeinschaft?

6 Antworten

Moin

Wenn die Wohnung vom Amt gezahlt wird, wird ja schonmal ein Teil des Unterhalts, nämlich die Wohnkosten, vom Amt getragen.

Zahlt das Amt noch mehr?

Prinzipiel hast du gegen den Vater einen verringerten Unterhaltsanspruch. Verringert, weil du ja keine Wohnkosten finanzieren musst.

Wenn der Vater jedoch arbeitslos ist und das Amt schon die Miete zahlt, wird er eh nicht leistungsfähig sein und somit nicht zahlen können und auch nicht müssen.

Sicher stünde dir in der Regel auch da Barunterhalt fürs Kind und ggf.sogar Betreuungsunterhalt ( wenn das Kind das 3 Lebensjahr noch nicht vollendet hat ) für dich zu, eigenes Einkommen von dir würde gegengerechnet, dass aber erst, wenn er nach Zahlung des Kinderunterhalts noch mehr als bereinigte 1200 € Nettoeinkommen hätte, du siehst also das er nicht einmal fürs Kind derzeit zahlen kann, wenn er und ggf.auch du noch ALG - 2 beziehen.

Eine Forderung auf Unterhalt würde also ins leere laufen, wo nichts ist kann man auch nichts holen und UVG - vom Jugendamt wirst du wegen des Zusammenwohnens mit dem Kindsvater wahrscheinlich auch nicht bekommen, beantragen würde ich es aber auf jeden Fall und bei Ablehnung vorsorglich einen Widerspruch einlegen.

Unterhalt kann auch bei gemeinsamer Wohnung beantragt werden, solange man dort wirklich getrennt lebt! Das Trennungsjahr wird damit bereits "eingeläutet".

Aber Achtung! Der Ehemann kann u.U. hier von dir Geld verlangen, da du Einkommen hast und er nicht! Für das Kind ist zur Zeit von ihm nichts zu holen, da er arbeitslos ist. Du solltest dich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen (schon in Hinblick auf eine mögliche Scheidung) und dir so schnell wie möglich eine Wohnung suchen... Dann kannst du von ihm zumindest für das Kind Unterhalt einfordern. Das würde ich aber nicht über den Unterhaltsvorschuss machen, sondern über Gericht. Denn dieses würde ihn "verdonnern" sich irgendeinen Job zu suchen um wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen, während Jugendämter sich oft damit zufrieden geben, dass der Zahlungspflichtige nichts hat...

https://www.frag-einen-anwalt.de/Trennungs-und-Kindesunterhalt-bei-Trennung-in-einer-Wohnung--f293185.html

https://www.scheidung.org/trennungsjahr-in-gemeinsamer-wohnung/

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/3-unterhalt-d-unterhalt-fuer-einen-getrennt-lebenden-ehegatten_idesk_PI17574_HI9092871.html

https://www.finanztip.de/trennungsunterhalt/

Wird schwierig weil ihr zusammen wohnt. Da gehen die von gemeinsamer Haushaltsführung aus. Aber Frage mal beim jungendamt nach wie die das sehen.

Hallo,

wichtig ist zunächst zwischen "Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt / Scheidungsunterhalt)" und "Kindesunterhalt" zu unterscheiden. Eine ausführliche Erklärung zu beiden Begriffen findest Du z.B. hier: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/unterhaltsrecht

So wie Du das dargestellt hast, hört es sich so an, als ob Du höchst wahrscheinlich einen Anspruch auf Trennungsunterhalt und insbesondere Kindesunterhalt hast. Allerdings ist dein Ex-Mann anscheinend nicht leistungsfähig, deswegen solltest Du beim Amt einen Unterhaltsvorschuss beantragen! Ein Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung für Kinder unter 12 Jahren, der sich auf das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gründet. Er soll den Lebensunterhalt des Kindes teilweise sichern, wenn der nicht in der (Rest-)Familie lebende Elternteil

  • sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht,
  • hierzu nicht oder nicht im vollen Umfang in der Lage ist oder
  • verstorben ist.

Viele Grüße!