Übernahme der Renovierungskosten vom Amt möglich?
hallo ich wohne seit 5 jahren in meiner wohnung 75 m2 mit 2 klein kinder und die wände sehen dementsprechen aus meine frage ist ob man von dem jobcenter ein darlehen bekommen kann für renovierungskosten im mietvertrag stet drin das man ab 5 jahren renovieren soll ( schönheitsreparaturen/pflege) ist das möglich beim amt ein darlehen zu beantragen oder wird es abgelehnt
6 Antworten
Du kannst einen entsprechenden Antrag stellen , und dann könnte sein das jemand vom Jobcenter kommt um sich die Wohnung anzuschauen.
kann man sich ein antrag ausdrucken oder mach ich das schriftlich danke für die info
meine frage ist ob man von dem jobcenter ein darlehen bekommen kann für renovierungskosten im mietvertrag stet drin das man ab 5 jahren renovieren soll ( schönheitsreparaturen/pflege) ist das möglich beim amt ein darlehen zu beantragen oder wird es abgelehnt
Eigentlich müsste es möglich sein. Stelle einen Antrag auf Kostenübernahme.
Falls die Kosten nicht übernommen werden sollten(was ich nicht glaube), kann man immer noch versuchen ein Darlehen zu bekommen.
"Kosten für Schönheitsrenovierungen sind im angemessenen Umfang zu übernehmen, wenn sie vertraglich vereinbart sind ..."
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=59146
Das müsste es sogar als einmalige Beihilfe geben und nicht nur als Darlehen.
Warum willst du renovieren? Weil es im Vertag so drin steht? Das ist nicht mehr zulässig!
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/geld_recht/4_renovierungsfristen.jsp
ich wohne seit 5 jahren in der wohnung und es wurde des öfteren rüber gemalert die tapete wird immer dicker das sieht nicht schön aus und wollte komplett alles runter und neu renovieren
Renovierung ist eine Angelegenheit des Vermieters, aber Kosten und Lasten für Schönheitsreparaturen übernimmt das Amt. Lasse dich nicht kirre machen wegen Selbstvornahme, dies wird mit Kindern schlecht gehen und bedenke: Keine Leistungen ohne Antrag.
Nachsatz, und beachte auch die aktuelle Rechtsprechungen der unteren Sozialgerichte wegen der Kosten und Lasten für die Unterkunft. Immer mehr urteilen aus, daß alle Kosten und Lasten zu übernehmen sind und die läppischen Pauschalen durch das Gesetz nicht gedeckt sind, so aktuell auch in Leipzig.
Nachsatz, und beachte auch die aktuelle Rechtsprechungen der unteren Sozialgerichte wegen der Kosten und Lasten für die Unterkunft. Immer mehr urteilen aus, daß alle Kosten und Lasten zu übernehmen sind und die läppischen Pauschalen durch das Gesetz nicht gedeckt sind, so aktuell auch in Leipzig.