Übernahme der Renovierungskosten vom Amt möglich?

6 Antworten

Du kannst einen entsprechenden Antrag stellen , und dann könnte sein das jemand vom Jobcenter kommt um sich die Wohnung anzuschauen.

mauseperlchen1 
Beitragsersteller
 15.04.2013, 22:14

kann man sich ein antrag ausdrucken oder mach ich das schriftlich danke für die info

meine frage ist ob man von dem jobcenter ein darlehen bekommen kann für renovierungskosten im mietvertrag stet drin das man ab 5 jahren renovieren soll ( schönheitsreparaturen/pflege) ist das möglich beim amt ein darlehen zu beantragen oder wird es abgelehnt

Eigentlich müsste es möglich sein. Stelle einen Antrag auf Kostenübernahme.

Falls die Kosten nicht übernommen werden sollten(was ich nicht glaube), kann man immer noch versuchen ein Darlehen zu bekommen.

Warum willst du renovieren? Weil es im Vertag so drin steht? Das ist nicht mehr zulässig!

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/geld_recht/4_renovierungsfristen.jsp

mauseperlchen1 
Beitragsersteller
 15.04.2013, 22:17

ich wohne seit 5 jahren in der wohnung und es wurde des öfteren rüber gemalert die tapete wird immer dicker das sieht nicht schön aus und wollte komplett alles runter und neu renovieren

Renovierung ist eine Angelegenheit des Vermieters, aber Kosten und Lasten für Schönheitsreparaturen übernimmt das Amt. Lasse dich nicht kirre machen wegen Selbstvornahme, dies wird mit Kindern schlecht gehen und bedenke: Keine Leistungen ohne Antrag.

schleudermaxe  16.04.2013, 12:14

Nachsatz, und beachte auch die aktuelle Rechtsprechungen der unteren Sozialgerichte wegen der Kosten und Lasten für die Unterkunft. Immer mehr urteilen aus, daß alle Kosten und Lasten zu übernehmen sind und die läppischen Pauschalen durch das Gesetz nicht gedeckt sind, so aktuell auch in Leipzig.

schleudermaxe  16.04.2013, 12:14

Nachsatz, und beachte auch die aktuelle Rechtsprechungen der unteren Sozialgerichte wegen der Kosten und Lasten für die Unterkunft. Immer mehr urteilen aus, daß alle Kosten und Lasten zu übernehmen sind und die läppischen Pauschalen durch das Gesetz nicht gedeckt sind, so aktuell auch in Leipzig.