Aarbeitsunfall was jetzt?

3 Antworten

Schwerzensgeldanspruch hast Du bei einem Arbeitsunfall i. d. R. nicht.

Dafür übernimmt die BG die Heilbehandlung etc.

Auch eine (Teil)rente gibt es erst ab einer MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von 20 %. Diese wird bei einer Teilamputation des Ringfingers wohl nicht erreicht.

Jetzt aber zu den guten Nachrichten: Auch mit einer Teilamputation des Ringfingers hast Du nur wenig Einschränkungen und kannst (wenn alles Verheilt ist) die Ausbildung fortsetzen und in Deinem Beruf weiterarbeiten.

Je nachdem, wie lang das versteifte Glied noch ist, wüde ich persönlich überlegen bzw. mit Arzt und BG besprechen, ob es nicht sinnvoller ist, bis zum defekten Gelenk zu amputieren, da so dann "nichts im Weg steht". Meiner Meinung (und Erfahrung) hat man so kaum Einschränkungen.

Die Stelle wird (auch wenn alles verheilt ist) noch einige Zeit recht empfindlich sein. Das gibt sich aber mit der Zeit.

Die Berufsgenossenschaft ist mit Sicherheit eingeschaltet worden. Wenn das als Arbeitsunfall durchgeht bekommst Du eine Entschädigung oder eine lebenslange Rente auf den Verlust des Fingers. Wende dich an den Mitarbeiter der für Arbeitssicherheit zuständig ist oder an deinen Chef.

Hoi.

Ersteinmal kommt Heilbehandlung und Physiothrapie auf dich zu. 

Dann wird man schauen müssen, ob du mit den verbleibenden Schäden deine Ausbildung fortsetzen kannst.
Falls nicht, wird der Berufshelfer der Berufsgenossenschaft mit dir zusammen Alternativen suchen und mit dir eine andere Ausbildung anstreben.

Daneben könnte eine lebenslange Verletztenrente gewährt werden - wenn die verbleibenden Schäden eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 erreichen.

Schmerzensgeld wirst du nicht erhalten können, weder vom Ausbilder noch vom Arbeitgeber. Es gibt besonderes Gesetz(§103 und §104 SGB VII) das regelt, das wenn du von der Berufsgenossenschaft Leistungen erhälst, du kein Schmerzensgeld fordern kannst.

Ciao
Loki