Rechnung mit und ohne Umsatzsteuer mischen?
Wir möchten unsere Geschäftsfelder erweitern und künftig Ware im Auftrag verkaufen.
Wir weisen bislang die Mehrwertsteuer ganz normal auf unseren Rechnungen aus.
Nun haben wir immer mehr Nachfrage nach "Können Sie das für uns verkaufen?". Sprich ein Kunde als Privatperson möchte Artikel X über eine Plattform verkauft haben. Diese Leistung bieten wir an.
In der Auktion erbringt das Produkt nun 100Euro, wovon z.B. 70Euro an den Kunden gehen. Er bekommt die 70Euro und quittiert uns den Auszahlungsbelege für unsere Kasse. Er bekommt eine Rechnung über 30Euro für unsere Leistungen.
Nun möchte der Käufer der Plattform eine Rechnung haben. Wird auf der Rechnung die volle Mehrwertsteuer ausgestellt macht dies keinen Sinn.
Oft haben wir bei anderen Anbietern Sätze wie "als Verkaufsagentur bieten wir Komissionsware an für welche auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird (§25aUStG). In anderen Auktionen bietet dieser Anbieter Artikel in welchen er schreibt "für diesen Artikel erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer"
Wir waren bislang der Meinung dies kann so nicht gemischt werden. Nach dem Prinzip ENTWEDER ODER...
Zum Abschluss also die Frage: Kann ein Unternehmer welcher auf seinen Rechnungen die MwSt. ausweist auch Rechnungen erstellen in welcher er keine ausweist? Also Rechnung Nr. 2001 mit MwSt., Rechnung 2002 ohne MwSt., Rechnung 2003 mit..... usw.?
2 Antworten
Die Besteuerung fplgt dem wirklich Leben, dem Sachverhalt.
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Wer ist gegenüber dem Kunden, der die Ware ersteigert der Verkäufer?
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Wer trägt das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs?
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Wie berechnet sich Eure Spanne (die 30,- Euro im Beispiel)?
Was mir so als erstes bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt wäre die Verkaufskommission. Ihr verkauft im eigenen Namen auf fremde Rechnung.
Dabei wäre dann die Besteuerung nach § 25 a richtig, also die Differenzbesteuerung.
"wir verkaufen im Auftrag (Komissionsware). Es wird eine Rechnung nach §25a UStG (ohne MwSt.) auf Ihren Namen ausgestellt. "
Das wäre eben nciht ganz richtig, denn die Differenz berechnet Ihr ja mit Steuer dem Verkäufer.
Ich schlage Euch vor:
Verkauf erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Verkäufers. Da unsere Auftraggeber alle Privatpersonen sind, können wir nur den Kaufpreis ohne Umsatzsteuer bestätigen.
Seh schon, da ist man heute ohne gute Beratung echt aufgeschmissen.
So hatten wir das bereits vor einem Jahr in einer Art Testphase am laufen, hierzu haben wir eine Mail (inkl. Accountsperre) bekommen welche uns darüber unterrichtet hat, dass es auf der Auktionsplattform nicht gestattet ist, Artikel zu verkaufen welche wir tatsächlich nicht besitzen bzw. ein Anspruch Dritter besteht.
Nach langem Hin und Her wurde alles wieder frei geschaltet, lediglich die Auktionen wurden nicht reaktiviert.
So sind wir in der glücklichen Lage ein volles "Lager" zu haben und können dies nicht verkaufen....
Ok, die Bestimmungen der Plattform kenne ich nicht.
Auf der anderen Seite ist es schon ein Unterlaufen der Plattform.
Aber auch das ist zu schaffen. Der Vertrag zwischen Euch und Euren Vertragspartnern, die also über Euch verkaufen muss nur entsprechend gefasst werden.
Wendet Euch mal an einen Kollegen von mir bei Euch Vorort.
Ja, denke dem werden wir so auch nachkommen.
Die Zeiten der kleinen, gut laufenden "An & Verkauf Läden" ist ja scheinbar vorbei.
Die Plattform unterlaufen wollen wir nicht, die Plattform ist in ihrem Regelwerk nur relativ stur :)
Vielen Dank für die Tipps
Ihr könnt natürlich eigene Ware und Kommisionsware anbieten. Bei der eigenen Ware stellt Ihr Rechnungen mit Umsatzsteuer aus, bei der Kommisionsware geht das natürlich nicht. Ein entsprechender Vermerk muss dann auf die Rechnung.
Ok, vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort.
Habe mich zwar bereits Stunden mit dem Thema beschäftigt aber nur eine fachliche sprich für den nicht steuerrechtlich Bewanderten unbrauchbare Informationen.
Wir such gerade noch einen neuen Steuerberater, daher sind wir entsprechend etwas aufgeschmissen.
Rechnung mischen (mit und ohne MwSt.) ist mittlerweile klar.
Zu den Fragen. 1. Der Käufer der Auktionsplattform bekommt von uns eine Rechnung mit unserem Briefkopf, der eigentliche Verkäufer bleibt dem Käufer anonym. 2. Das wirtschaftliche Risiko, also Rückgaberecht und Gewährleistung übernehmen wir. 3. Die Spanne ist den Kunden angepasst. Entweder wünscht der Kunde einen Mindestpreis, wir schlagen dann entsprechend auf, oder es wir ab 1Euro verkauft mit einer pauschalen Verkaufsgebühr und prozentuallem Endgebühr. Dafür bekommt der Verkäufer eine Rechnung.
Es soll künftig also ein Vermerk in diesen Auktionen stehen wie "wir verkaufen im Auftrag (Komissionsware). Es wird eine Rechnung nach §25a UStG (ohne MwSt.) auf Ihren Namen ausgestellt. "