Rechnung mit und ohne Umsatzsteuer mischen?

2 Antworten

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Die Besteuerung fplgt dem wirklich Leben, dem Sachverhalt.

  1. Wer ist gegenüber dem Kunden, der die Ware ersteigert der Verkäufer?

  2. Wer trägt das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs?

  3. Wie berechnet sich Eure Spanne (die 30,- Euro im Beispiel)?

Was mir so als erstes bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt wäre die Verkaufskommission. Ihr verkauft im eigenen Namen auf fremde Rechnung.

Dabei wäre dann die Besteuerung nach § 25 a richtig, also die Differenzbesteuerung.

MoB590A1 
Beitragsersteller
 17.11.2014, 19:36

Ok, vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort.

Habe mich zwar bereits Stunden mit dem Thema beschäftigt aber nur eine fachliche sprich für den nicht steuerrechtlich Bewanderten unbrauchbare Informationen.

Wir such gerade noch einen neuen Steuerberater, daher sind wir entsprechend etwas aufgeschmissen.

Rechnung mischen (mit und ohne MwSt.) ist mittlerweile klar.

Zu den Fragen. 1. Der Käufer der Auktionsplattform bekommt von uns eine Rechnung mit unserem Briefkopf, der eigentliche Verkäufer bleibt dem Käufer anonym. 2. Das wirtschaftliche Risiko, also Rückgaberecht und Gewährleistung übernehmen wir. 3. Die Spanne ist den Kunden angepasst. Entweder wünscht der Kunde einen Mindestpreis, wir schlagen dann entsprechend auf, oder es wir ab 1Euro verkauft mit einer pauschalen Verkaufsgebühr und prozentuallem Endgebühr. Dafür bekommt der Verkäufer eine Rechnung.

Es soll künftig also ein Vermerk in diesen Auktionen stehen wie "wir verkaufen im Auftrag (Komissionsware). Es wird eine Rechnung nach §25a UStG (ohne MwSt.) auf Ihren Namen ausgestellt. "

wfwbinder  18.11.2014, 14:56
@MoB590A1
"wir verkaufen im Auftrag (Komissionsware). Es wird eine Rechnung nach §25a UStG (ohne MwSt.) auf Ihren Namen ausgestellt. "

Das wäre eben nciht ganz richtig, denn die Differenz berechnet Ihr ja mit Steuer dem Verkäufer.

Ich schlage Euch vor:

Verkauf erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Verkäufers. Da unsere Auftraggeber alle Privatpersonen sind, können wir nur den Kaufpreis ohne Umsatzsteuer bestätigen.

MoB590A1 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 22:52
@wfwbinder

Seh schon, da ist man heute ohne gute Beratung echt aufgeschmissen.

So hatten wir das bereits vor einem Jahr in einer Art Testphase am laufen, hierzu haben wir eine Mail (inkl. Accountsperre) bekommen welche uns darüber unterrichtet hat, dass es auf der Auktionsplattform nicht gestattet ist, Artikel zu verkaufen welche wir tatsächlich nicht besitzen bzw. ein Anspruch Dritter besteht.

Nach langem Hin und Her wurde alles wieder frei geschaltet, lediglich die Auktionen wurden nicht reaktiviert.

So sind wir in der glücklichen Lage ein volles "Lager" zu haben und können dies nicht verkaufen....

wfwbinder  20.11.2014, 08:24
@MoB590A1

Ok, die Bestimmungen der Plattform kenne ich nicht.

Auf der anderen Seite ist es schon ein Unterlaufen der Plattform.

Aber auch das ist zu schaffen. Der Vertrag zwischen Euch und Euren Vertragspartnern, die also über Euch verkaufen muss nur entsprechend gefasst werden.

Wendet Euch mal an einen Kollegen von mir bei Euch Vorort.

MoB590A1 
Beitragsersteller
 20.11.2014, 16:28
@wfwbinder

Ja, denke dem werden wir so auch nachkommen.

Die Zeiten der kleinen, gut laufenden "An & Verkauf Läden" ist ja scheinbar vorbei.

Die Plattform unterlaufen wollen wir nicht, die Plattform ist in ihrem Regelwerk nur relativ stur :)

Vielen Dank für die Tipps

Ihr könnt natürlich eigene Ware und Kommisionsware anbieten. Bei der eigenen Ware stellt Ihr Rechnungen mit Umsatzsteuer aus, bei der Kommisionsware geht das natürlich nicht. Ein entsprechender Vermerk muss dann auf die Rechnung.