Umsatzsteuer Buchung Ausland (igE)?

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meine Frage ist jetzt warum berechne ich einmal vst. und einmal Ust.?

Weil das ein i.g.E., also ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 13b UStG ist. Als "Schmankerl" ist hier in der Beispielrechnung noch der Sonderfall der teilweisen Anrechnung untergebracht worden.

I.g.E. werden zur Vereinfachung des Warenverkehrs bei gleichzeitiger Bekämpfung des grenzübergreifenden Umsatzsteuerbetrugs innerhalb der EU so gebucht, dass der Käufer hier die Umsatzsteuer gemäß Rechnung bezahlt, gleichzeitig aber den Betrag auch als Vorsteuer geltend machen kann (das wäre eine Nullsummenrechnung für den Käufer, der demzufolge nur den Nettopreis tatsächlich in der Bilanz hätte). Damit erspart man dem Käufer, sich die im Ausland gezahlte USt auf dem Antragsweg wieder zurückzuholen für jedes Land, in dem solche Erwerbe getätigt wurden grenzübergreifend (so war es nämlich früher üblich). Warum? Weil die Umsatzsteuer dort erhoben und einbehalten wird, wo das liefernde Unternehmen seinen Sitz hat. Nur: Das ist bei grenzüberschreitenden Waren- oder Dienstleistungslieferungen sachlich falsch, weil der Umsatz ja gar nicht in dem Land erzielt wurde, in dem der Erwerber sitzt. Der hätte also einen Erstattungsanspruch (s.o.) gegen den Staat, der hier zu Unrecht MWST erhoben hat.

Der zweite Teil des Beispiels bezieht sich auf den Sonderfall, dass der Käufer (hier die Bank) unterschiedliche Leistungen erbringt. Das ist ein eher seltenes Szenario; hier werden die Umsätze prozentual verteilt, sodass die VSt aus dem Erweb dann eben auch nur prozentual geltend gemacht werden kann (nämlich in dem Verhältnis der USt-befreiten zu den USt-pflichtigen Leistungen).

Alles weitere bitte im Lehrbuch nachlesen.