Einkauf privat und Verkauf gewerblich. Geht das so einfach?
Hallo,
und zwar stelle ich mir die Frage, ob ich als Privatperson in ein Geschäft gehen kann und anschließend mit einem ganz normalen Bon eine Weitervermarktung/Handel als Einzelunternehmer (mit Umsatzsteuer-ID) durchführen dürfte? Insofern der Erwerb und der Verkauf klar dargestellt werden kann, sollte das kein Problem sein oder? Selbige Frage stelle ich mir mit dem Erwerb im Internet und einer auf mich als Privatperson ausgestellten Rechnung. Fehlen dort dann gewisse Angaben oder geht das auch ohne Weiteres, wenn eine Ust. bzw. Mwst. ausgewiesen ist?
4 Antworten
Ich verstehe das so, daß Du aus Privatmitteln etwas kaufst, was Du aber gewerblich verwendest und Du bist umsatzsteuerpflichtig.
Das wäre auf jeden Fall Betriebsausgabe, da Verwendung im Unternehmen - um aber die Vorsteuer geltend zu machen, müssen die Voraussetzungen des § 14 UStG bei der Rechnung erfüllt sein - bei der Rechnungsanschrift gibt es inzwischen eine Erleichterung:
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Die Finanzverwaltung übernimmt mit dem Schreiben vom 7.12.2018 die Rechtsprechung von EuGH und BFH und akzeptiert als Angabe des leistenden Unternehmers in einer Rechnung eine Anschrift, unter der nur eine postalische Erreichbarkeit des Unternehmers gewährleistet ist.
Die Angabe der Anschrift, unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet, ist nicht notwendig.
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- Bei Kauf als Privatperson für sein Unternehmen für Vorsteuerabzug
Eine Rechnung muß (auf jeden Fall) auf Deinen Namen (Einzelunternehmer) lauten - die Adresse kann sowohl Firmenadresse als auch Privatadresse sein.
Bei einem Kassenbon spielt das keine Rolle, weil hier ja sowieso kein Name und keine Anschrift drauf steht - hier kann Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.
Beim einem Kauf von einer Privatperson ist ja keine Umsatzsteuer ausgewiesen (dann kann es auch keinen Vorsteuerabzug geben) - das kann aber ebenfalls als Betriebsausgabe gebucht werden, wenn das für das Unternehmen verwendet wird.
Wenn Du buchführungspflichtig bist, mußt Du das über das Konto "Privateinlage" buchen
Wenn Du EÜR bist, kannst Du das auch als Betriebsausgabe direkt erfassen - z. B. in einer Excel-Liste - bei Nutzung eines Buchhaltungsprogramms mußt Du das aber dann auch über "Privateinlage" buchen, weil man ja i. d. R. ein Gegenkonto braucht.
Grundsätzlich kennt EÜR keine Bestandskonten.
Beispiel: Kopierpapier für 200 € privat gekauft
Bürokosten an Privateinlage
Abermals vielen Dank.
Ich denke, dass der Umsatz nicht über 600k und der Gewinn nicht über 60k liegen wird und dann bin ich ja nicht buchhaltungspflichtig. Eine einfache EÜR genügt.
Nachfolgend für mich nur noch mal ein durchdachtes Beispiel:
Ich kaufe einen Gegenstand A im Supermarkt und zahle netto 88,18 €, zzgl. 19% 104,93 € und verkaufe diesen für 124,93 € weiter. Dann sind die 20 € Gewinn mit 19% zu versteuern? Ob das Geld zum Bezahlen des Artikels von meinem privaten Konto oder vom „Geschäftskonto“ stammt ist hierbei irrelevant (man möge mich korrigieren)? Den Nachweis (wenn erforderlich) erbringe ich mit dem Bon.
Du bist umsatzsteuerpflichtig und kein umsatzsteuerrechtlicher Kleinunternehmer - das ist so?
Das darf nicht saldiert werden - man muß Betriebsausgabe/Betriebseinnahme und Umsatzsteuervoranmeldung trennen.
- Nehmen wir an, das wären die einzigen Buchungen im Quartal
Betriebsausgabe: 104,93 € - Betriebseinnahme: 124,93 €
Bei EÜR ist Umsatzsteuer Betriebseinnahme und Vorsteuer Betriebsausgabe
Die obigen Beträge werden dann in die Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen
das ergibt dann: 16,75 € Vorsteuer + 19,95 € Umsatzsteuer
per Saldo müssten 3,20 € an das Finanzamt abgeführt werden.
Die Zahllast (Überweisung an das Finanzamt) ist dann wieder Betriebsausgabe.
Umsatzsteuer und Vorsteuer würden sich dann in der EÜR ausgleichen, sodaß sie erfolgsneutral sind.
Danke, bis auf die 19,95 € ist alles einleuchtend. Wie bildet sich dieser Betrag?
124,93 / 119 * 19 = 19,95 - die Umsatzsteuer wird immer aus dem Bruttobetrag (119%) rausgerechnet.
Danke für die ausführlichen Antworten. Nun bin ich bestens informiert. Ich wünsche noch einen angenehmen Tag.
Geht natürlich... du kannst die ganze Sache halt nicht als Betriebsausgabe ansetzen, müsstest sie aber ins Unternehmen Einlegen und dann halt eben verkaufen.
Du zahlst am Ende nur unnötig Umsatzsteuer drauf, die du als Privatperson nämlich nicht ziehen kannst und hast nicht die Vorteile des Auftretens als gewerbsmäßiger Händler.
Letzterer bist du nämlich.
Aber wenn du es gerne schwerer hast als Nötig...
klingt nach Gewinnerzielungsabsicht, das nennt sich Schwarzarbeit. Dafür bräuchtest ein Gewerbe incl. Gewerbeschein.
Das war nicht meine Frage. Die Frage an sich, lässt schon darauf schließen, dass ein Gewerbe vorliegt.
Privatkauf bezahlt vom eigenen Konto
Weiterverkauf über Geschäftskonto
du kannst die Vst nicht ziehen, bei Verkauf auch nicht ausweisen.
Warum denn nicht. Macht jede Gastronomie doch dauernd so. Beim Großeinkauf den Vodka vergessen? Also schnell rüber in den Supermarkt und das nachkaufen. Und solange auf dem Bon (nicht Bong) auch die MwSt. steht, sähe ich da gar kein Problem.
Danke für die Antwort und Korrektur. Der Schreibfehler meinerseits ist peinlich, aber irgendwie muss ich dennoch über mich selber schmunzeln.
Ich bin der Waldmeiser der Tippsfelher ;-)
Vielen Dank für die Antwort. Jetzt bin ich jedoch etwas irritiert.
@BeviBaby meinte, dass ich den Ankauf als Privatperson nichts als Betriebsausgabe, lediglich als Einlage geltend machen kann.
Was ist nun korrekt? Habe ich es falsch verstanden?