Umgangsrecht wochenenden tauschen?

2 Antworten

Hallo Puralis,

er darf es nicht, aber er kann es tun...und es wird ihm nichts passieren. Väter haben zwar laut Gesetz eine Umgangspflicht, aber man kann sie nicht durchsetzen. Sicher meinst du das Familiengericht und nicht das Amtsgericht oder? Wenn du einen Umgangsbeschluß hast und er ihn nicht einhält, kann das höchstens dazu führen das er kein Umgangsrecht mehr hat. Dazu müsstest du aber klagen. Du kannst ihn also nicht zwingen das Kind zu nehmen. Du kannst ihm aber den Tausch der Wochenenden verweigern. Dann sieht er sein Kind halt nicht, wenn er seine We's nicht wahr nehemen möchte. Ist doof fürs Kind, aber so ist es dann halt.

In Deutschland ist es leider so das du das annhemen musst was der Vater dir anbietet oder du musst den Umgang komplett abbrechen. Traurig aber wahr. Sag ihm freundlich aber sehr deutlich, das du das ganze abbrichst wenn er des Öfteren seinen Umgang nicht wahrnimmt, denn das ist sehr schlecht fürs Kind und für deine Arbeitsstelle. Väter auf die man sich nicht verlassen kann und die nur sehr egoistisch an sich denken und an ihre Vorteile bzw. ihre Bequemlichkeit (ein krankes Kind nehm ich nicht) haben auf Dauer ausgespielt.

Puralis 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 20:27

nee ich meine das Amtsgericht. War ein Verfahren mit zwei themen, Umgangsrecht und wegen Körperverletzung. Aber das letzte wurde nichts gemacht weil es Aussage gegen Aussage stand. Meine Anwältin hatte sich heute auch gemeldet und meinte ich soll, wenn Kind krank ist, dann das wochenende einmal tauschen aber nicht dauerhaft. schön...mein ex will das kind ja bei 38,0 nicht haben... Ist die frage ob ich es als vorrausetzung machen kann, das ich ein weekend nur tausche wenn Kind krank ist, wenn er vorher regelmäßigkeit zeigt beim abholen...? Mir selber passt es nicht, wird ziemlich stress auf arbeit dann immer geben und mit mit meinen eltern weil sie dann kurzfristig immer einspringen müssen.

Nö, darf er nicht.

Aber es ist leider nicht zu vehindern, dass er sich so verhält.