Umgangsrecht in diesem Fall?
Ich habe gerade mit jemandem in einem Forum wegen Umgangsrecht diskutiert. Da mein Expartner sehr schlecht für meine Tochter ist, möchte ich dies gerne verhindern. Nun schilderte mir diese Frau folgende Situation: du bist auf dem besten Weg,daß man dir dein Kind wegnimmt,so wie es mir gerade passiert ist.Mir wirft man vor,ich würde beim Umgang nicht mitwirken,obwohl mein Sohn mit 3 schon sagte ,er möchte nicht zu ihm.Lese mal meine Sache durch,Ich Habe mein Kind seit Di nicht gesehen,weiß nicht ,wie es ihm geht und halte nur durch,damit ich es wiederbekomme.. Mein Ex ist auch kriminell,er ist mit Leuten aus der Szene zusammen,war schon mehrmals wegen Körperverletzung und Vergewaltigung auf Bewährung.Hat eine Frau umgefahren,die heute noch im Rollstuhl sitzt,ein Kind unter seiner Aufsicht ertrinken lassen.Seiner Frau hat er in die Schläfe getreten,wobei sie 4 Wochen im Koma lag und jetzt Invalide ist. Von Morddrohungen mir gegenüber und Androhungen der Kindesentführung,das habe ich alles hinter mir. Also mir kommt die ganze Geschichte sehr seltsam vor. Würde ein solcher Mann tatsächlich Umgangsrecht bekommen? Und würde man einer Frau aus diesem Grund wirklich so einfach das Kind wegnehmen?
8 Antworten
was geschildert wurde, kann wahr sein, aber auch nicht. die formulierungen deuten daraufhin, dass der, ders geschrieben hat, wenig wohlwollend ist z.b. "ein kind ertrinken lassen" - dann wäre er wegen mord im gefängnis; "auf bewährung wegen vergewaltigung" - da gibt es keine bewährung mehr sondern 2 jahre mindeststrafe. insgesamt wirkt das nicht uneingeschränkt glaubhaft.
allerdings muss man sagen, dass die geschilderten dinge nicht unbedingt für eine kontaktsperre zwischen vater und kind sprechen. es gibt auch den umgang, der vom jugendamt beaufsichtigt wird. in diesem geschützten rahmen kann das kind sein recht auf seinen vater wahrnehmen und auch der vater das recht auf umgang mit seinem kind, ohne dass das kindeswohl durch mangelnde erzieherische fähigkeiten des vaters beeinträchtigt wäre. wenn man sich gegen den umgang wehrt, hat dann man wohl trotzdem schlechte karten.
übrigens ist es ganz normal, dass ein kleines kind zu dem elternteil, bei dem es gerade ist, sagt, dass es nicht zum anderen (abgewesenden) möchte. das verhalten ist umso wahrscheinlicher, je kleiner das kind ist. das gleiche verhalten ist bei vielen kindern zu beobachten, deren eltern zusammen sind, z.b. wenn man sie aus dem kindergarten oder von freunden abholen möchte.
Das Dir Dein Kind weggenommen wird kann ich mir nicht vorstellen. Mit der Begründung Du arbeitest nicht mit? Das reicht nicht um das Kindeswohl zu gefährden- zumal Du einen triftigen Grund hast. Eigentlich wird es in einem solchen Fall so geregelt, dass er sein Besuchsrecht unter Aufsicht einer Amtsperson vom Jugendamt wahrnehmen kann.
DH Lissy! Diese "triftigen" Gründe müssen bewiesen werden. "Er ist schlecht für meine Tochter" reicht nicht!
Wir hatten hier schon Mütter, die meinten, weil der Vater "mit Kiffern zu tun hat", könnten sie selbst Straftaten wie üble Nachrede, Falschbeurkundung und Umgangsverweigerung begehen.
Lisss832: Aber die Väter die dürfen sich alles erlauben?! Keinen Unterhalt bezahlen, Kinder entführen, Kinder umbringen, Kinder vergewaltingen usw. Man sollte nicht alle Menschen über einen Kamm scheren. Es gibt schlechte Väter, als auch schlechte Mütter. Jeder Fall muss individuell verhandelt werden.
Man sollte nicht alle Menschen über einen Kamm scheren.
Aber Väter, die keinen Unterhalt zahlen können, mit Kindermördern in einem Atemzug nennen, das darf man?
Dass Mütter nichtzahlende Väter mit Umgangsverweigerung bestrafen dürfen oder sonst irgendwie den Richter spielen dürfen, ist ein weitverbreiteter Irrtum.
Wenn das alles so war/ist wie du es schreibst und er auch wegen dieser Delikte verurteilt wurde denke ich nicht das ein Richter ihm das Umgangsrecht gewähren würde. Wenn diese Sachen nicht zur Anzeige kamen siehts für dich schlecht aus. Grundsätzlich stimmt das was diese Frau gesagt hat. Du bist als Mutter verpflichtet dem Umgang mit dem Vater positiv entgegen zu wirken. Ob der Umgang schlecht ist entscheidest leider nicht du. Hast du denn schon mal mit dem Jugendamt darüber geredet? Der Text oben ist etwas wirrre. Wo st dein Kind jetzt? Seit Di. nicht gesehen? ist es beim Vater? Alles etwas unverständlich.
nein und nein. zum einen würde man ihr das kind nur aus diesem grund nicht wegnehmen, warum auch? wenn sie es belegen kann das der typ so drauf is, zb mit anzeigen oder so, dann ist es doch verständlich das sie den umgang nicht will. aber was der kerl alles gemacht haben soll kommt mir auch komisch vor, also da stimmt was nicht.
Aber selbst wenn ein Mann sowas gemacht hat, dann würde der doch nicht jedes 2te Wochenende ein Kind zur Betreuung bekommen.... Und wenn es so ist, dann wandere ich wirklich aus! Dann kan nich hier in Deutschland nicht mehr leben! Da läuft dann was ganz gewaltig falsch
der erzeuger hat aber immer as recht und wenn das treffen unter aufsicht stattfindet, aber so ist es leider
der erzeuger hat aber immer as recht und wenn das treffen unter aufsicht stattfindet, aber so ist es leider
doch das reicht!!!! eine "mutter" die dem vater das kind vorenthält handelt kindeswohlgefährdent... das sagt dir auch jeder anwalt!!! wird weiter auf dieser schiene von "mutter" gefahren dann ist sie schneller das kind los als sie gucken kann... dient auch mal dazu das "mütter" sich nicht alles erlauben!!! und das ist vollkommen richtig so! anders halten die sich ja nicht an ihre pflichten....!