Direkt nach Einzug, Wasserhähne Bad defekt, Syphon undicht-Vermietersache?
Hallo zusammen,
wir sind im Juli in eine Mietwohnung eingezogen.
Direkt am Einzugstag habe ich im Badezimmer folgende Mängel entdeckt:
- Wasserhahn Waschbecken tropft teilweise
- Syphon ist undicht, Korrision
- Die eine Schraube bei der Toilettenschüssel scheint durchgerostet, die Kloschüssel ist leicht wackelig
- Das Waschbecken hat einen Sprung, aber wurde nicht im Übergabeprotokoll erwähnt, was ich aber in einer email dargestellt habe (zur Sicherheit). Das stört mich aber nicht.
Ich habe dies der Hausverwaltung am selben Umzugstag mitgeteilt aber es kam erstmal keine Reaktion.
Die Armaturen im Bad sind nicht die neuesten, sehr verkalkt und es läuft auch zb. weniger Wasser.
Dazu sind heute 2 Themen dazu gekommen:
Es kommt sehr wenig Badewasser aus dem Hahn, sobald man den Hebel für den Duschkopf umstellt, kommt ein massiver Druck heraus, was schon schmerzt.
Bei der extern durchgeführten Rauchmelderwartung ist ein Melder von der Decke mitsamt Dübel runtergefallen.
Ich habe dies alles der Hausverwaltung nochmals geschrieben mit dem nochmaligen Bezug auf meine Mängel aus dem Juli.
Die einzige Antwort war, ich solle mich bei den beiden Firmen melden. Das würde aber bedeuten, dass ich dann der Rechnungsempfänger wäre, was ich nicht so akzeptieren kann.
Habe ich etwa das Pech, dass man mir die Dinge unter der Reparaturklausel zuschieben kann, obwohl ich grad frisch eingezogen bin?
Bei der Übergabe schaut man vielleicht nicht unbedingt unter dem Waschbecken, ob das Syphon intakt ist?
Duschen ist eine Zumutung momentan und die Gefahr eines Wasserschadens ist auch da.
Hier einige Bilder:
--> hier sieht man sogar den austretenen Tropfen
--> Waschbecken Sprung
--> Voll aufgedrehter Hahn Badewanne
6 Antworten
Guten Abend, das tut mir leid das zu so ein Stress hast!
Eigentlich hättest du es alles beim Übergabe Protokoll bemängeln müssen und nicht anschließend in einer Email.
Ich würde an deiner Stelle in der Verwaltung anrufen und nochmal die Mängel erwähnen, die jetzt entstanden sind und nochmal auf darauf hinweisen.
Melde dich nicht selbst bei den zuständigen Firmen, wie du schon geschrieben hast, wirst du der Rechnungsempfänger sein.
Haben sie nicht mal den Hausmeister vorbei geschickt, das er die Mängel versucht zu beseitigen?
Sollten deine Email nichts bringen, würde ich einen Mieterverein aufsuchen.
Viel Erfolg
Kein Problem, hab mich da auch nicht sauber ausgedrückt. Für mich ist es das erste Mal. Bisher hatte ich keine nennenswerten Mängel in Wohnungen gehabt. Diese Wohnung ist eine ältere Bude aus den 50er und hier sind auch MInisetzungsrisse, die ich aber auch gemeldet und fotografiert habe. Aber das sind wirklich Minirisse vermutlich bedingt durch Fassadenarbeiten mit Gerüst (wurde neu gestrichen)...Ich werde mich morgen nochmals bei denen melden. Möchte denen auch klar machen, dass hier ein Wasserschaden entstehen kann. Vor allem möchte ich auch normal duschen können und nicht Schmerzen bei einem extrem harten Duschstrahl haben, der sich nichtmal abschwächt beim runterdrehen und sobald man wärmer stellt, geht der Strahl komplett aus (kein Druck)....
so wie das aussieht , ist alles ein Problem der Wohnungsübergabe ............
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/13-tipps-wohnungsuebergabe-einzug/
Vielen Dank für eure Antworten ...
Bei der Übergabe war uns nicht in den Sinn gekommen, dass wir unter dem Waschbecken alles anschauen müssen, da der Korrisionsschaden direkt unten ist. Das sieht man nicht auf Anhieb.
Auch tropft der Wasserhahn auch nicht ständig. Bei der Übergabe war der Wasseranschluss anfangs auch abgedreht.
Erst einen Tag später ist dann abends aufgefallen, dass der Boden tropft.
Man kann schon erkennen, dass diese Schäden schon länger bestehen.
Das hatte ich auch sofort per email mit Fotos an die Hausverwaltung gesendet.
Wenn dann der andere Wasserhahn defekt geht und man nicht mehr duschen kann, kann das uns doch nicht angelastet werden.
Leider kann man unten das Sieb nicht aufdrehen :-(
Beim Einzug sollte eigentlich nichts mehr zu reparieren sein. Der Vermieter hat dir eine voll funktionstüchtige Wohnung zu überlassen. Kleinreparaturen beziehen sich auf Schäden, die während dem Mietverhältnis entstehen. Und selbst unter diese Klausel dürfte es nicht fallen, da die Kosten für alles zusammen bestimmt über 100€ liegen (wenn es ein Handwerker macht).
Nachzuweisen, dass das alles schon älter ist, dürfte bei diesen Schäden kein Problem sein, das sind ja alles Sachen, die nicht von jetzt auf gleich kaputt gehen.
Den Wasserhahn mit wenig Druck kannst du allerdings selbst beheben. Einfach das Sieb abschrauben und den Dreck rauswaschen. Geht u.U. sogar ohne Werkzeug.
Oh ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der Wasserhahn am Waschbecken nicht nur beim Auslass tropft, es kommt manchmal auch Wasser beim Hebel raus.
In unserem MV sind 120€ als Grenze für eine Reparatur gesetzt und 6% der Jahresnettomiete, was schon heftig hoch ist bei den Münchner Preisen.
Der Vermieter könnte aber jetzt nicht die beiden Wasserhähne einzeln ausweisen lassen, da diese Mängel bestehen und auch gleichzeitig zu beseitigen sind.
Die Grenze gilt für das ganze Jahr und nicht pro Reparatur. Also ist es egal, ob alles auf einmal gemacht wird.
Ich hab jetzt beim Aufstehen des brauseschlauches festgestellt dass dieser mit kleinen Kunststoffartigen Stückchen verstopft ist.
ist da eine Dichtung defekt?
Lass Dich mal beim Mieterschutzbund beraten.
Wenn die Reparatur mehr als die Summe der Kleinreparatur kostet,musst Du keinen Cent bezahlen.
Die Preise in München sind ja nicht ohne von daher gehe ich aus, dass das über den Kleinreparatursatz gehen wird (2 Wasserhähne, Syphon+Abflussleitung und Rauchmeldermontage). Wobei das auch fies ist, wenn ein Mieter, der gerade eingezogen dafür herhalten muss obwohl kaum selber genutzt.
Das
Wenn die Reparatur mehr als die Summe der Kleinreparatur kostet,musst Du keinen Cent bezahlen.
weiß ich, weil ich auch mal solche Reparatuen hatte: neues Waschbecken, neue Kloschüssel, neuen Wasserhahn (on verschiedenen Jahren). Ich habe keine Cent bezahlt.
Kannst Du auch da nachlesen:
https://deutschesmietrecht.de/mietminderung/104-kleinreparaturklausel.html
Musst ein bisschen runterscrollen.
Ich würd die Verwaltung nochmal anschreiben und eine frist von ca 4 wochen setzten und wenn sie es bis dahin nicht korrigiert haben hast du recht auf mietsenkung.
Leider waren diese Mängel nicht bei Übergabe sofort ersichtlich (Unterseite Syphon/Wasserhahn hat erst nach längerem Wassergebrauch (Zähneputzen) getropft. Und das eine Badewannenarmatur 1 Monat später defekt geht ist auch unglücklich.