Zahlt die Gebäudeversicherung für verkalkte Wasser-Rohre?
Hallo,
und zwar im Badezimmer kommt an der Dusche ein verminderter Wasserdruck an. Am Wasserhahn am Waschbecken noc weniger.
Der Spüler von der Toilette hatte vor einiger Zeit noch vollen Druck, jetzt aber auch weniger.
Ein Installateur war da und meinte die Rohre sind verkalkt und eine Reinigung der Rohre würde diese wahrscheinlich zerstören. Also besser neu machen.
Kann das denn so stimmen? Kann es auch sein, dass der Eigentümer unter uns zu viel Wasser abgreift und bei uns oben dann kaum noch was ankommt?
Würde die Gebäudeversicherung einen Teil für die neuen Rohre übernehmen oder erst wenn diese undicht sind?
Grüße
4 Antworten
ähem - für was soll die Versicherung alles zahlen?? Schon mal daran gedacht, das Versicherung ein Geschäft ist. auf Dauer wird die Prämie steigen, Selbstbehalt verlangt und bei Überbeanspruchung von der Gesellschaft sogar gekündigt.
Die versicherten Risiken sind z. B. Feuer, Wasserrohrbruch aber auf keinen Fall Verkalkung oder Allmählichkeit. Also spar schon mal.
ähem - für was soll die Versicherung alles zahlen??
Genau das habe ich mich beim durchlesen der Frage auch gedacht.
Wasserrohre halten halt nicht ewig. Als Eigentümer muß man halt selbst dafür sorgen, sein "Eigentum" in Stand zu halten.
1) eine Versicherung kommt nicht für Verkalkung auf
2) dass jmd zu viel Wasser abgreift, ist Quatsch
3) alte Rohre können tatsächlich zerstört werden bei der Entkalkung, wenn man die falschen Mittel einsetzt. Daher setzt man bei einer Entkalkung von Rohrleitungen den Säuren Inhibitoren zu. Dies sind Substanzen, die den Säureangriff auf metallische Werkstoffe reduzieren ohne die Kalkauflösung zu beeinflussen. Im Fachhandel gibt es auf Werkstoff und Säure abgestimmte Inhibitoren bzw. fertige Reinigungslösungen (auch als Beizlösungen bezeichnet). Die sollten die Rohre nicht angreiden. Also vllt mal den Installateur wechseln
DH!
Wie bereits anderen Antworten gesagt wurde: nein, keine Sache für eine Versicherung.
Falls Ihr Mieter seid, ist das aber ein Mangel an der Mietsache, die der Vermieter beheben lassen muss.
Falls es sich um eine Eigentumswohnung handelt, müsstest Du klären, ob die betreffenden Rohre zu Eurem Teileigentum oder dem Eigentum der WEG handelt - oft sind die Steig- und Fallrohre Gemeinschaftseigentum und die Rohre von diesen in die einzelnen Wohnungen das Eigentum der einzelnen Wohnungseigentümer.
Besprich das mal mit der Hausverwaltung.
da steigt keine versicherung ein.