Tausch von bebauten Grundstück in Eigentumswohnung?


29.03.2021, 15:54

Ich möchte ein bebautes Grundstück an einen Bauträger übereignen welcher mir dann im Gegenzug Eigentumswohnungen überträgt.

4 Antworten

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Beides unterliegt der Grunderwerbsteuer. Da ist es egal ob man etwas in Geld bezahlt oder etwas anderes im Tausch hergibt. Der Wert die entsprechenden immobile in Euro umgerechnet bildet die bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Optimieren man man da nur in dem man den Wert für das bebaute Grundstück möglichst gering ansetzt. Aber natürlich realistisch. Sonst ist Ärger vorprogrammiert. Ein wegen der Grunderwerbsteuer niedrig angesetzte Wert recht sich aber wenn die erhaltene ETW zur Einkünfte Erzielung verwendet werden soll. Dann wäre auch der Anschaffungskosten geringer.

Unter den Voraussetzungen von §23 Estg würde ein eventueller Gewinn bei der Veräuserung des alten bebauten Grundstücks auch der Einkommensteuer unterliegen.

Die Details insbesondere zur Bewertung der Immobilien solltest du mit einem Steuerberater klären.

Oder soll die aktuelle Bebauung auf deinem Grundstück abgerissen werden um dort dann ETW zu bauen? Dann würde ein Werkvertrag mit dem Bauunternehmen wohl sinnvoller sein. Der Bauspreis könnte gestundet werden bis ein Teil der ETW verkauft ist. Abgesichern kann man dss nit einer eingetragenen Grundschuld.

Neben dem Steuerberater würde ich hier noch den Anwalt empfehlen. Der Bauträger will die Wohnung erst errichten und das bebaute Grundstück kaum selbst nutzen. Sofern er abreißt um neu zu bauen... nutzt du das Haus: wie wird der Besitzübergang geregelt, zahlst du nach Baufortschritt, wann erfolgt der jeweilige Eigentumswechsel, was geschieht bei Insolvenz des Bauträger.... Den Notar benötigst du, wenn diese Fragen geklärt sind.

Bei dem Volumen wird doch sicher auch etwas Geld für einen Steuerberater übrig sein. Auf so ein Tauschgeschäft wird sich auch vermutlich niemand einlassen.

Schon mal einen Steuerberater gefragt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung