Bargeldeinnahmen aufs Konto einzahlen Pflicht?

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Du kannst Bareinnahmen auch bar verwahren.Allerdings garantiere ich Dir, dass bei einer eventuellen Betriebsprüfung durch das Finanzamt Bargeschäften aller Art größte Aufmerksamkeit geschenkt wird und Unterstellungen gemacht werden die man man mit viel Aufwand widerlegen muß.

Nur ein Hinweis am Rande: Wenn der Tresor bei Dir zu Hause steht, dan denk an die versicherungsmäßige Absicherung. Die Hausratversicherung deckt da regelmäßig nicht ausreichend ab.

PlueschTiger  29.01.2015, 10:00

Dem kann man eigentlich nur noch hinzufügen. Wenn er oder sie auf der Sicheren Seite sein wollen, einfach mal direkt zum Finanzamt und dort fragen, ob es etwas gibt was dabei beachtet werden soll. Damit es später bei der Prüfung keinen Stress gibt.

Ein Kassenbuch allein reicht dem Finanzamt nicht.

Dazu gehört zwingend der tägliche "Kassensturz", also das Zählen des Bargeldbestandes mit einem Protokoll, in dem das Bargeld, getrennt nach der Stückelung, aufgechrieben wird, also ... Fünfhunderteuroscheine, ... Zweihunderteuroscheine bis .... Eincentstücke.

Ohne diesen täglichen Kassensturz wird Dir jedes Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung und damit auch die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung aberkennen.

Und das bei einer Kapitalgesellschaft - tödlich!

Nebenbei: "Ein- und Ausgaben": Welche "Eingaben" hast Du?

Besser "Einnahmen und Ausgaben" schreiben.

So lange alles belegbar ist, gibt es keinen Zwang. Aus den Bareinnahmen können z.B. schnelle notwendige Bareinkäufe getätigt od. Löhne (meist geringfügig beschäftigt) ausgezahlt werden. Meineserachtens gibt es keine Kontopflicht in Deutschland.

Solange du alles in den Büchern hast, ist es nach meiner Kenntnis egal, wo das Geld lagert.

Kasenbuch mit Belegen reicht aus. Das Geld darfst Du auch unterm Kopfkissen bunkern. :-)