UG ohne Geld, Steuerberater stellt Rechnung für Bilanz und co. - was tun?
Hallo liebe Leute
2013 gründete ich ein Musiklabel mit dem Wunsch, irgendwann davon leben zu können. Leider kam ich neben meinem Studium nicht dazu die nötige Zeit dafür aufzubringen. Nach und nach haben mich die Kosten überrannt, IHK Beitrag hier, Steuerberater dort - ich rief meinen Steuerberater an und teilte ihn mit, dass ich keine Kapazitäten hätte die UG fortzuführen. Er meinte das beste sei die UG einzufrieren. Gut, ich verließ mich auf den Herrn und widmete mich meinem Studium.
Für das Jahr 2014 musste wohl dennoch der Jahresabschluss gemacht werden - ich habe auf meinem Firmenkonto noch knapp 100 Euro liegen - nachdem mich der Steuerberater dazu aufforderte, die Bilanz machen zu lassen, willigte ich blauäugig, ohne zu hinterfragen welche Kosten entstehen würden, ein - ich wusste nicht auf was ich mich da einließ.
Nun flatterte eine Rechnung über 600 Euro ein. Ich staunte nicht schlecht!
Das Problem ist, dass ich das Geld nicht zahlen kann.
Wie verhalte ich mich nun am besten und komme aus der Sacher heraus? Kann ich jetzt einfach Insolvenz anmelden, das kostet doch auch alles viel Geld?!
Bitte keine blöden Sprüche wie hätte man sich erkundigen müssen im Vorfeld - ich gestehe mir diesen Fehler gerne ein, brauche jetzt jedoch einen fachkundigen Rat und keine Moralpredigt - ich danke euch bereits im Vorfeld vielmals.
Grüße serumzero
5 Antworten
Wenn du kein Geld hast, kannst du auch nichts bezahlen. Das nennt man Insolvenz. Insofern wird die Insolvenz auch nichts kosten.
Hier ist es auch erstmal die insolvenz der UG als Kapitalgesellschaft; und keine Privatinsolvenz. Es kann aber eventuell sein, dass du selber privat zusätzlich gebürgt hast für Schulden der UG, eventuell auch gegenüber dem Steuerberater. Dann müßtest du dieses Schulden auch privat abtragen; und wenn man dann kein Geld, würde das zur Privatinsolvenz führen.
Er hat als Geschäftsführer der UG darauf zu achten, dass er erteilte Aufträge auch bezahlen kann.
Wenn ihm vorher schon klar war, dass die Kapitalausstattung der UG dafür nicht reicht, ist das mindestens Insolvenzverschleppung.
Und dann haftet der Geschäftsführer privat für alle Verbindlichkeiten, die er noch begründet hatte, obwohl die Mittel dafür nicht ausreichten.
Auch die Aufgabe kostet zwei Bilanzen (wenn ich das noch richtig im Kopf habe).
Schnell bezahlen. Alles andere wäre eine Insolvenz. Da hat man nur Tage die abzuwenden. Auch da sollte man sich beraten lassen.
Tut einem ja Leid das so zu lesen. Aber es bewahrheitet sich immer wieder: Mangelhafte Planung kostet richtig Geld. Der erste Fehler war bereits die Selbsteinschätzung, zu meinen neben dem Studium ein Unternehmen stemmen zu können.
Nimm das wirklich als Lehrgeld. Um es beim nächsten mal besser zu machen.
Habe ich gar nicht weiter drüber nachgedacht, sondern war davon ausgegangen, als er seinen Berater fragte, was er machen sollte. Da wäre es ja noch eine normale Aufgabe gewesen.
Aber sicher, der Liquidator wird sich das Geld holen wollen. Wenn er das nicht mit dem Steuerberater in glimpfliches Fahrwasser bekommt...
UG "einfrieren" heißt nichts anderes, als den Betrieb ruhend melden.
Abschlüsse müssen trotzdem gemacht werden.
Normale Lösung ist (wenn Du die Gesellschaft noch brauchst) das aus privaten Mittel zu zahlen.
Wenn Du sie nicht mehr brauchst, dann würde ich die verschenken. spart Dir die Kosten der Auflösung und der beschenkte spart die Gründungskosten und hat keine Wartezeit bis zur Eintragung.
Das geht natürlich nur über einen Notar.
Und wer würde eine UG geschenkt nehmen, in der die Rückstellungen für die Abschlusskosten aufgeführt sind und ein entsprechender Bilanzverlust?
Ich jedenfalls nicht.
Ich habe da regelmäßig Leute, die das machen würden.
Du hast den Steuerberater bestimmt beauftragt, den Jahresabschluss zu erstellen.
Und dass der Abschluss mit den Steuererklärungen und der Veröffentlichung im eBundesanzeiger nicht für ein "Trinkgeld" erledigt werden kann, sollte eigentlich jedem verständigen Menschen klar sein.
Was meinst Du, wie man so etwas nennt: Einen Auftrag zu erteilen und dann sagen, dass man die Rechnung für den Auftrag nicht begleichen kann?
Irgendwie geht das in die Richtung "Insolvenzbetrug" und "Insolvenzverschleppung".
Ich denke mal. dass Du der alleinige Geschäftsführer Deiner UG auch verantwortlich für die missliche Lage bist.
Du solltest Dir überlegen, ob Du auf den Mahnbescheid und möglicherweise die Strafanzeige des Steuerberaters warten willst.
Hier kannst du die normalen Steuerberater Kosten testen, ob die so passen: http://www.handwerk-magazin.de/bilanz-steuerberaterhonorar-pruefen/150/8/33010
Vielen Dank, es geht mir aber nicht nur darum die Kosten zu hinterfragen sondern was der günstigste Weg ist, hier herauszukommen. Also über einen Insolvenzweg oder das einfach zu bezahlen mit privatem Kapital. VG
Möglicherweise noch mehr.
1. Liquidationseröffnungsbilanz
2. Liquidationsschlussbilanz ein Jahr nach der Veröffentlichung des Liquidationsbeschlusses im Handelsregister
3. Abschlüsse zu den normalen Terminen, wenn sie vor oder zwischen den beiden Bilanzen zu 1. und 2. liegen.